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Neue Zufahrtsregelungen für Fußgängerzone – Poller sind ab 3. September in Betrieb


Ab 3. September gelten neue Regeln für die Befahrung der Fußgängerzone. Die neuen versenkbaren Poller werden in Betrieb genommen – und sperren die Fußgängerzone dann für die längste Zeit des Tages ab.

Poller vor dem Rathaus
Sind ab 3. September in Betrieb: Die versenkbaren Poller in der Fußgängerzone.

In der alten Fußgängerzone kam es immer wieder vor, und auch seit der Sanierung ist das Problem nicht erledigt: Trotz aller Verbote fahren Autos in die Fußgängerzone. Aus diesem Grund war bei der Neugestaltung von vornherein klar, dass auch die neue Tuttlinger Fußgängerzone ein automatisches Zufahrtssystem erhält, wie es in vielen anderen Städten schon länger üblich ist. Während der Bauarbeiten wurden die versenkbaren Poller auch schon Stück für Stück eingebaut. Nachdem nun alle Poller montiert sind, wird das System ab Dienstag, 3. September, in Betrieb gesetzt.
 
Von da an gelten folgende Regeln:
  • Wie schon bisher darf die Fußgängerzone nur in Ausnahmefällen befahren werden – zum Beispiel von Lieferanten, Zustelldiensten und Handwerkern oder bei Umzügen. Anders als bisher wird sie aber durch die Poller abgesperrt.
  • Die im Ausnahmefall genehmigte Befahrung der Fußgängerzone ist künftig an die Lieferzeiten – und zwar montags bis freitags jeweils 5 bis 10.30 Uhr und 18 bis 21 Uhr sowie samstags von 5 bis 9.30 Uhr und 18 bis 21 Uhr gebunden.
  • Für Lieferanten wurden zusätzlich neu an mehreren Stellen Ladezonen eingerichtet, wo in nächster Nähe zur Fußgängerzone auch außerhalb dieser Zeiten Be- und Entladen werden darf.
  • Darüber hinaus können in begründeten Fällen auch Anlieferungen außerhalb der genannten Zeiten genehmigt werden. Die Lieferanten erhalten dann einen Zugangscode, mit dem sie die Poller an den Hauptzufahrten absenken können. Diese Genehmigungen sind für einzelne Tage möglich (zum Beispiel bei Umzügen) oder dauerhaft (zum Beispiel für Krankentransporte).
  • Diese Ausnahmegenehmigungen sind ebenfalls gebührenpflichtig und bei der Straßenverkehrsbehörde unter Telefon 07461 99-283 oder per E-Mail an strassenverkehrsbehörde(at)tuttlingen.de auf Antrag erhältlich.
Mehr Informationen gibt es auf tuttlingen.de sowie in einem Flyer, der bereits an viele Firmen verschickt wurde und im Rathaus ausliegt.