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PARKEN WESTLICHE
INNENSTADT

Parkende Autos in der Weimarstraße

Ab 25. April 2022 gilt das neue Parkkonzept für die Westliche Innenstadt. Der Bereich zwischen Stadtgarten und Aesculap-Platz wird bewirtschaftet und zur Anwohnerparkzone. Die neue Regelung soll vor allem den Bewohnern dieser Quartiere zu mehr Parkplätzen verhelfen.

Damit reagiert die Stadt auf Klagen, dass vor allem Anwohner zusehends Probleme haben, in der Nähe ihrer Wohnungen Parkplätze zu finden, da immer mehr Pendler ihre Autos in den Straßen dort abstellen. Die neuen Parkregelungen sollen dies ändern: Der Bereich wird künftig bewirtschaftet, gleichzeitig können Anwohner entsprechende Ausweise beantragen.

Die Stadtverwaltung hofft, dass die neuen Regelungen Pendler dazu bewegen, verstärkt auf dem Festplatz oder in anderen Bereichen der Stadt zu parken, die Parkhäuser zu nutzen – oder auch auf Alternativen wie Fahrgemeinschaften, ÖPNV oder Fahrrad umzusteigen. Man kann natürlich auch weiter an den gewohnten Plätzen parken – allerdings gegen eine Gebühr.

Die genauen Regeln im Detail:

  • Bewirtschaftet wird der Bereich zwischen Stadtgarten und Aesculap-Kreisel sowie zwischen Weimar- und Zeughausstraße. Konkret heißt dies: Die Bahnhofstraße und die Weimarstraße ab Stadtgarten Richtung Aesculap-Kreisel sowie die Kaiserstraße, Moltkestraße, Friedrichstraße, Werderstraße, Ulrichstraße und Heinrich-Rieker-Straße (jeweils von der Einmündung Zeughausstraße bis zur Weimarstraße).
  • Die Bewirtschaftung dauert von Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr, ein halber Tag kostet 50 Cent, ein ganzer ein Euro.
  • Anwohner können gegen eine Jahresgebühr von 30,70 Euro einen Anwohnerparkausweis beantragen. Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz in dieser Zone ist und dass auf dem eigenen Grundstück keine Garage oder privater Stellplatz vorhanden ist.
  • Auch künftig wird es innerhalb der Zone noch kleinere Bereiche geben, in denen 30 Minuten Kurzzeitparken mit Parkscheibe möglich bleibt – zum Beispiel vor dem Bankautomat der Kreissparkasse.
  • Eingeführt werden die Regeln zum 25. April. Anwohner haben bis dahin die Möglichkeit, sich pro Haushalt einen Anwohnerparkausweis zu beschaffen – entweder im Bürgerbüro oder online im Bürgerservice-Bereich

Die neue Parkzone in der westlichen Innenstadt