Auch wenn die Corona-Pandemie weitgehend überstanden ist: Das Virus existiert nach wie vor, und für einige Bereiche gibt es weiterhin verschiedene Vorsichtsmaßnahmen. Hier erfahren Sie, welche Regeln aktuell gelten - und wo Sie bei Bedarf auch künftig einen Corona-Test machen können.
- Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie in weiteren Sprachen (English/Englisch, Français/Französisch, Türkçe/Türkisch, русский/Russisch, | عربي/Arabisch, Polski/Polnisch, Italiano/Italienisch) auf der Seite Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus.
- Erklärungen zur Corona-Verordnung in Leichter Sprache
- Eine Übersicht der aktuell geltenden Regelungen (English/Englisch, Français/Französisch, Italiano/Italienisch, Türkçe/Türkisch, Polski/Polnisch, русский/Russisch, | عربي/Arabisch) finden Sie auf der Seite zur Corona-Verordnung.
Baden-Württemberg hebt alle Corona-Verordnungen zum 1. März 2023 auf
Die Landesregierung hat die Aufhebung der Corona-Verordnung des Landes zum 1. März 2023 beschlossen. Damit gelten künftig nur noch die Regelungen des Bundes. In Baden-Württemberg bleibt die Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung bis Ende des Schuljahres bestehen.
Bundesweite Regelungen
Seit 1. Oktober 2022 gilt bundesweit in bestimmten Bereichen eine Maskenpflicht (FFP2 oder vergleichbar), um Risikogruppen zu schützen:
- Für Besucherinnen und Besucher
- in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
- in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbaren Einrichtungen
- Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher beim Betreten von
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen,
- Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
- Einrichtungen für ambulantes Operieren,
- Dialyseeinrichtungen,
- Tageskliniken,
- Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
- Rettungsdiensten,
- anderen vergleichbaren ambulanten oder stationären medizinischen Einrichtungen
Informationen zur Corona-Impfung
- Paul-Ehrlich-Institut: COVID-19 Impfstoffe
- München Klinik: Faktencheck zur Corona-Impfung
- Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung: Fragen und Antworten
- Correctiv.org: Corona-Impfung – Die häufigsten Behauptungen im Faktencheck
- Redaktionsnetzwerk Deutschland: 5 Corona-Impfmythen im Faktencheck
- NDR Coronavirus Update, Podcast rund um Corona und COVID-19
Häufig gestellte Fragen
Hinweise in anderen Sprachen
Da ein Virus weder vor Sprach- noch vor anderen Grenzen halt macht, stellen wir Ihnen hier einen Link zu aktuellen Informationen und geltenden Regeln in anderen Sprachen auf der Seite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zur Verfügung.
- Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie in weiteren Sprachen (English/Englisch, Français/Französisch, Türkçe/Türkisch, русский/Russisch, | عربي/Arabisch, Polski/Polnisch, Italiano/Italienisch) im unteren Bereich der Seite Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus.
- Erklärungen zur Corona-Verordnung in Leichter Sprache
- Eine Übersicht der aktuell geltenden Regelungen (English/Englisch, Français/Französisch, Italiano/Italienisch, Türkçe/Türkisch, Polski/Polnisch, русский/Russisch, | عربي/Arabisch) finden Sie auf der Seite zur Corona-Verordnung.
Eine kleine Bitte: Helfen Sie mit, dass dieses Hinweise auch bei den Adressaten ankommen. Weisen Sie also Nachbarn, Kollegen oder Freunde, die nicht oder nur in Ansätzen deutsch sprechen, darauf hin. Vielen Dank!
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