Auch wenn die Infektionszahlen zurück gehen und die meisten Maßnahmen aufgehoben sind: Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Hier erfahren Sie mehr über die derzeit noch geltenden Vorschriften und erhalten praktische Tipps und Infos.
Die entsprechenden Hinweise können sich kurzfristig ändern. Hier finden Sie aktuelle Informationen.
- Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie in weiteren Sprachen (English/Englisch, Français/Französisch, Türkçe/Türkisch, русский/Russisch, | عربي/Arabisch, Polski/Polnisch, Italiano/Italienisch) auf der Seite Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus.
- Erklärungen zur Corona-Verordnung in Leichter Sprache
- Eine Übersicht der aktuell geltenden Regelungen (English/Englisch, Français/Französisch, Italiano/Italienisch, Türkçe/Türkisch, Polski/Polnisch, русский/Russisch, | عربي/Arabisch) finden Sie auf der Seite zur Corona-Verordnung.
Schnelltest-Stationen in Tuttlingen
Absonderungsbescheinigung
Mit der Corona-Verordnung Absonderung sind die Quarantäne- und Isolationsregeln für Baden-Württemberg einheitlich festgelegt. Fragen und Antworten zur Absonderung erhalten Sie hier.
Hinweis:
Als Nachweis, dass man in Quarantäne war, reicht ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle aus. Eine Absonderungsbescheinigung ist daher nicht mehr erforderlich und wird bei einer Absonderungspflicht ab dem 03.05.2022 auch nicht mehr ausgestellt.
Absonderungsbescheinigung beantragen
Bei Fragen können Sie sich an absonderung@tuttlingen.de wenden.
Geänderte Corona-Verordnung ab 3. April 2022
Am Samstag, 2. April, laufen die meisten der bislang geltenden Corona-Regeln aus. Ab Sonntag, 3. April, gelten daher nur noch wenige Regeln mit Blick auf Masken und Testungen.
Wesentliche Punkte der neuen Verordnung
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Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr. Das heißt: Jeder darf sich mit jedem unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus treffen, auch 2- oder 3-G-Regeln sind nicht mehr vorgeschrieben.
Allerdings darf natürlich jedes Privatunternehmen (zum Beispiel Gastronom oder Veranstalter) aufgrund des Hausrechtes eigene Regeln aufstellen.
- Die Maskenpflicht in Innenräumen entfällt weitgehend - auch im Einzelhandel. Hier können sie Händler allerdings freiwillig anordnen oder empfehlen.
Generell vorgeschrieben sind Masken noch:- im ÖPNV
- in Arztpraxen, Krankenhäusern, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
- in Gemeinschaftsunterkünften, z.B. für Asylbewerber
- bei ambulanten Pflegediensten
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in Alten- und Pflegeheimen
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in Obdachlosenunterkünften
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im Rettungsdienst
Die Testpflicht gilt noch
- in Kindertageseinrichtungen
- in Schulen
- in Krankenhäusern
- bei ambulanten Pflegediensten
- in Wohngruppen
- in Alten- und Pflegeheimen
- in Gemeinschaftsunterkünften, z.B. für Asylbewerber
- in Justizvollzugsanstalten
Informationen zur Corona-Impfung
- Paul-Ehrlich-Institut: COVID-19 Impfstoffe
- München Klinik: Faktencheck zur Corona-Impfung
- Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung: Fragen und Antworten
- Correctiv.org: Corona-Impfung – Die häufigsten Behauptungen im Faktencheck
- Redaktionsnetzwerk Deutschland: 5 Corona-Impfmythen im Faktencheck
- NDR Coronavirus Update, Podcast rund um Corona und COVID-19
Häufig gestellte Fragen
Hinweise in anderen Sprachen
Da ein Virus weder vor Sprach- noch vor anderen Grenzen halt macht, stellen wir Ihnen hier einen Link zu aktuellen Informationen und geltenden Regeln in anderen Sprachen auf der Seite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration zur Verfügung.
- Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg finden Sie in weiteren Sprachen (English/Englisch, Français/Französisch, Türkçe/Türkisch, русский/Russisch, | عربي/Arabisch, Polski/Polnisch, Italiano/Italienisch) im unteren Bereich der Seite Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus.
- Erklärungen zur Corona-Verordnung in Leichter Sprache
- Eine Übersicht der aktuell geltenden Regelungen (English/Englisch, Français/Französisch, Italiano/Italienisch, Türkçe/Türkisch, Polski/Polnisch, русский/Russisch, | عربي/Arabisch) finden Sie auf der Seite zur Corona-Verordnung.
Eine kleine Bitte: Helfen Sie mit, dass dieses Hinweise auch bei den Adressaten ankommen. Weisen Sie also Nachbarn, Kollegen oder Freunde, die nicht oder nur in Ansätzen deutsch sprechen, darauf hin. Vielen Dank!