Mehrere hundert Geflüchtete aus der Ukraine sind bereits in Tuttlingen untergekommen. Auf dieser Seite fassen wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammen und werden sie auch regelmäßig aktualisieren.
Auf dieser Seite finden Sie viele Antworten auf Fragen, mit denen sich viele Geflüchtete aus der Ukraine beschäftigen.
Ukrainische Geflüchtete, welche neu in Tuttlingen ankommen und hier eine Wohnung haben, müssen sich zunächst im Bürgerbüro anmelden. Anschließend erfolgt die weitere ausländerrechtliche Sachbearbeitung.
Ukrainische Geflüchtete, welche bereits in Tuttlingen gemeldet sind, können sich bei ausländerrechtlichen Rückfragen an die zuständige Sachbearbeiterin wenden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamen. Eine Übersicht finden Sie hier.
Eine Vorsprache ist beim Ausländeramt (abgesehen von der oben genannten Erstanmeldung) nicht ohne Termin möglich. Sollte in Ihrem Fall von unserer Seite aus noch ein Termin benötigt werden, erhalten Sie von uns ein Schreiben, in welchem Sie zur Terminvereinbarung aufgefordert werden.
Hierfür ist ein Ausweis Dokument und die Vorlage eine Wohnungsgeberbestätigung notwendig.
Grundsätzlich haben ukrainische Geflüchtete einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG.
Wenn Sie in Tuttlingen eine Wohnung gefunden haben, melden Sie sich bitte zunächst beim Bürgerbüro an. Bitte geben Sie dort an, ob Sie direkt aus der Ukraine geflüchtet sind oder bereits an einem anderen Ort (in Deutschland) gewohnt haben und dementsprechend schon über einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung verfügen. Wenn Sie aus der Ukraine geflüchtet sind und bisher noch keine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, erhalten Sie bei der Anmeldung im Bürgerbüro einen Antrag für die Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 AufenthG. Füllen Sie den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis bitte vollständig aus und werfen Sie ihn, an das Ausländeramt adressiert in den Briefkasten am Rathaus der Stadt Tuttlingen ein.
Bei der Anmeldung im Bürgerbüro werden außerdem Ihre Kontaktdaten erfasst, damit sich das Ausländeramt bei Ihnen melden kann, um einen Termin für die weitere aufenthaltsrechtliche Bearbeitung zu vereinbaren. Der zuständige Sachbearbeiter des Ausländeramtes wird sich hierzu zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Bei dem Termin im Ausländeramt erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung, welches als vorläufiges Dokument bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis dient. Außerdem werden Sie im Ausländeramt registriert und erkennungsdienstlich behandelt (Foto und Fingerabdrücke).
Anschließend wird Ihre Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG geprüft und bei Vorliegen des Voraussetzungen erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis bestätigt, dass Sie sich rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten und ist ein wichtiger Nachtweis – zum Beispiel bei der Arbeitssuche.
Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel hier.
Ukrainische Geflüchtete, welche bereits in Tuttlingen gemeldet sind, können sich bei ausländerrechtlichen Rückfragen an die zuständige Sachbearbeiterin wenden. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamen. Eine Übersicht finden Sie hier.
Eine Vorsprache ist beim Ausländeramt (abgesehen von der oben genannten Erstanmeldung) nicht ohne Termin möglich. Sollte in Ihrem Fall von unserer Seite aus noch ein Termin benötigt werden, erhalten Sie von uns ein Schreiben, in welchem Sie zur Terminvereinbarung aufgefordert werden.
Hierfür ist ein Ausweis Dokument und die Vorlage eine Wohnungsgeberbestätigung notwendig.
Grundsätzlich haben ukrainische Geflüchtete einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG.
Wenn Sie in Tuttlingen eine Wohnung gefunden haben, melden Sie sich bitte zunächst beim Bürgerbüro an. Bitte geben Sie dort an, ob Sie direkt aus der Ukraine geflüchtet sind oder bereits an einem anderen Ort (in Deutschland) gewohnt haben und dementsprechend schon über einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung verfügen. Wenn Sie aus der Ukraine geflüchtet sind und bisher noch keine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, erhalten Sie bei der Anmeldung im Bürgerbüro einen Antrag für die Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 AufenthG. Füllen Sie den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis bitte vollständig aus und werfen Sie ihn, an das Ausländeramt adressiert in den Briefkasten am Rathaus der Stadt Tuttlingen ein.
Bei der Anmeldung im Bürgerbüro werden außerdem Ihre Kontaktdaten erfasst, damit sich das Ausländeramt bei Ihnen melden kann, um einen Termin für die weitere aufenthaltsrechtliche Bearbeitung zu vereinbaren. Der zuständige Sachbearbeiter des Ausländeramtes wird sich hierzu zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Bei dem Termin im Ausländeramt erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung, welches als vorläufiges Dokument bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis dient. Außerdem werden Sie im Ausländeramt registriert und erkennungsdienstlich behandelt (Foto und Fingerabdrücke).
Anschließend wird Ihre Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG geprüft und bei Vorliegen des Voraussetzungen erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis bestätigt, dass Sie sich rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten und ist ein wichtiger Nachtweis – zum Beispiel bei der Arbeitssuche.
Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel hier.
Grundsätzlich haben ukrainische Geflüchtete einen Anspruch auf die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG.
Wenn Sie in Tuttlingen eine Wohnung gefunden haben, melden Sie sich bitte zunächst beim Bürgerbüro an. Bitte geben Sie dort an, ob Sie direkt aus der Ukraine geflüchtet sind oder bereits an einem anderen Ort (in Deutschland) gewohnt haben und dementsprechend schon über einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung verfügen. Wenn Sie aus der Ukraine geflüchtet sind und bisher noch keine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, erhalten Sie bei der Anmeldung im Bürgerbüro einen Antrag für die Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 AufenthG. Füllen Sie den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis bitte vollständig aus und werfen Sie ihn, an das Ausländeramt adressiert in den Briefkasten am Rathaus der Stadt Tuttlingen ein.
Bei der Anmeldung im Bürgerbüro werden außerdem Ihre Kontaktdaten erfasst, damit sich das Ausländeramt bei Ihnen melden kann, um einen Termin für die weitere aufenthaltsrechtliche Bearbeitung zu vereinbaren. Der zuständige Sachbearbeiter des Ausländeramtes wird sich hierzu zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Bei dem Termin im Ausländeramt erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung, welches als vorläufiges Dokument bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis dient. Außerdem werden Sie im Ausländeramt registriert und erkennungsdienstlich behandelt (Foto und Fingerabdrücke).
Anschließend wird Ihre Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG geprüft und bei Vorliegen des Voraussetzungen erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis bestätigt, dass Sie sich rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten und ist ein wichtiger Nachtweis – zum Beispiel bei der Arbeitssuche.
Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel hier
Wenn Sie in Tuttlingen eine Wohnung gefunden haben, melden Sie sich bitte zunächst beim Bürgerbüro an. Bitte geben Sie dort an, ob Sie direkt aus der Ukraine geflüchtet sind oder bereits an einem anderen Ort (in Deutschland) gewohnt haben und dementsprechend schon über einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung verfügen. Wenn Sie aus der Ukraine geflüchtet sind und bisher noch keine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, erhalten Sie bei der Anmeldung im Bürgerbüro einen Antrag für die Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 Abs. 1 AufenthG. Füllen Sie den Antrag für die Aufenthaltserlaubnis bitte vollständig aus und werfen Sie ihn, an das Ausländeramt adressiert in den Briefkasten am Rathaus der Stadt Tuttlingen ein.
Bei der Anmeldung im Bürgerbüro werden außerdem Ihre Kontaktdaten erfasst, damit sich das Ausländeramt bei Ihnen melden kann, um einen Termin für die weitere aufenthaltsrechtliche Bearbeitung zu vereinbaren. Der zuständige Sachbearbeiter des Ausländeramtes wird sich hierzu zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen. Bei dem Termin im Ausländeramt erhalten Sie eine Fiktionsbescheinigung, welches als vorläufiges Dokument bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis dient. Außerdem werden Sie im Ausländeramt registriert und erkennungsdienstlich behandelt (Foto und Fingerabdrücke).
Anschließend wird Ihre Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Abs. 1 AufenthG geprüft und bei Vorliegen des Voraussetzungen erteilt. Die Aufenthaltserlaubnis bestätigt, dass Sie sich rechtmäßig in der Bundesrepublik aufhalten und ist ein wichtiger Nachtweis – zum Beispiel bei der Arbeitssuche.
Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel hier
Das ukrainische Generalkonsulat hat mehrere Merkblätter herausgegeben, die für Sie von Interesse sein könnten:
- Verlängerung von ukrainischen Reisepässen (PDF)
- Eintragung von Kindern in den Reisepass des Elternteils (PDF)
- Ausstellung eines Dokuments zur Identitätsbescheinigung für Geflüchtete ohne Pass (PDF)
Ukrainische Geflüchtete bekommen Leistungen nach dem SGBII. Diese beantragen Sie bitte beim Kommunalen Jobcenter des Landkreises Tuttlingen
Da viele Frauen alleine oder mit Kindern unterwegs sind: Hier finden Sie einige Rufnummern für Notfälle:
Hilfe für ukrainische Frauen und Kinder in Not:
Falls Sie für Ihr Kind einen Kindergartenplatz suchen, ist dafür die Stadt Tuttlingen zuständig. Sie können auch den Platz nur für einzelne Tage oder nur vormittags buchen. Für genauere Fragen wenden Sie sich am besten an die Anmeldestelle im Rathaus
- nicole.eppel(at)tuttlingen.de
- 07461/99-230
Die ukrainischen Schülerinnen und Schüler werden jetzt behandelt wie andere Schüler auch. Wenn Sie Ihres Kind anmelden bei der Schule möchten, sollen Sie sich in Kontakt direkt mit der Schule setzen.
- Ansprechpartner im Primarbereich/Grundschule ist die Karlschule: info(at)karlschule-tuttlingen.de - Alter des Kindes: 30.09.2013 – 01.10.2012
- Ansprechpartner im Sek1-Bereich ist die LURS: info(at)lurs-tuttlingen.de - Alter des Kindes: 30.09.2012 – 01.10.2007
- Ansprechpartner im SEK2-Bereich ist die Fritz-Erler-Schule: info(at)fes-tuttlingen.de - Alter des Kindes: 30.09.2007 und älter
Die Stadt Tuttlingen unterstützt Geflüchtete bei der Suche nach einer Wohnung und berät bei allen Fragen rund um Wohnungsvermittlung, Miete und Kostenerstattung.
Für die Wohnungssuche gibt es Unterstützung unter 07461 99 486 oder ukraine(at)tuttlingen.de.
Für die Wohnungssuche gibt es Unterstützung unter 07461 99 486 oder ukraine(at)tuttlingen.de.
Bei verschiedenen sozialen Einrichtungen gibt es gebrauchte Möbel, Haushaltsgegenstände oder Kleidung. Diese werden zu geringen Preisen oder teils auch kostenlos abgegeben.
Kleiderladen der Diakonie - Obere Hauptstraße 9, montags bis freitags, jeweils 10 bis 16 Uhr, 07461/5020
Möbel:
Lebens.Werk - Uhlandstr. 17/1, geöffnet immer montags, dienstags und donnerstags jeweils von 12 bis 16 Uhr, 07461/9100264Hausrat:
Kleiderladen der Diakonie - Obere Hauptstraße 9, montags bis freitags, jeweils 10 bis 16 Uhr, 07461/5020Kleidung:
Kleiderladen des Deutschen Roten Kreuzes - Ambrosius-Blarer-Straße 1, montags, dienstags, donnerstags und freitags, jeweils 9 bis 12 UhrKleiderladen der Diakonie - Obere Hauptstraße 9, montags bis freitags, jeweils 10 bis 16 Uhr, 07461/5020
In Deutschland organisieren private Vereine den Amateur- und Profisport, eine Teilnahme ist meist unkompliziert und kostengünstig durch Eintritt in den Verein möglich. Die Mitgliedsbeiträge variieren je nach Sportart und Verein und bewegen sich meist zwischen 30 und 100 Euro pro Jahr. Die Tuttlinger Vereine bieten eine Vielzahl an Sportarten für alle Altersgruppen an, wie beispielsweise Fußball, Handball, Schwimmen, Turnen, Tennis, Tischtennis, Hockey, Leichtathletik und vieles mehr.
Viele verschiedene Sportarten (Basketball, Fechten, Fußball, Handball, Inlinersport, Leichtathletik, Sportgymnastik, Tanzen, Turnen, Volleyball) bietet auch die TG Tuttlingen an (07461/71504, info(at)tg-tuttlingen.de, www.tg-tuttlingen.de).
Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per Email an die Vereine. Am besten mit einer Übersetzer*in bzw. einer Person die über gute Deutschkenntnisse verfügt.
Viele verschiedene Sportarten (Basketball, Fechten, Fußball, Handball, Inlinersport, Leichtathletik, Sportgymnastik, Tanzen, Turnen, Volleyball) bietet auch die TG Tuttlingen an (07461/71504, info(at)tg-tuttlingen.de, www.tg-tuttlingen.de).
Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per Email an die Vereine. Am besten mit einer Übersetzer*in bzw. einer Person die über gute Deutschkenntnisse verfügt.
Gesangs- und Instrumentalausbildung gibt es in Deutschland über öffentliche und private Musikschulen, wobei die Angebote in der Regel kostenpflichtig sind. Die Stadt Tuttlingen betreibt eine öffentliche Musikschule mit Angeboten für Kinder ab 6 Monaten bis zum Seniorenalter in nahezu allen Instrumenten sowie in Gesang. Sofern Unterricht gewünscht wird, ist eine Anmeldung im Sekretariat erforderlich, Unterrichtsbeginn ist dann das neue Schuljahr im September, die Beratung erfolgt durch die Schulleitung.
Wann: Freitag von 16.45-17.30 Uhr in Schulzeiten (bitte Schulferienkalender beachten)
Wo: Im Saal der Musikschule Tuttlingen, Nebengebäude
Wer: Kinder aus der Ukraine aus allen Altersklassen (gemischt mit Deutschen Kindern)
Kosten: Die Teilnahme ist bis zu den Sommerferien kostenlos
Wichtig: Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung in der Musikschule
Kontakt: Alexandra Flemming-Betsch, Tel: 07461/9647-0 oder per Email an info(at)musikschule-tuttlingen.de
Städtische Musikschule Tuttlingen
Oberamteistraße 5
78532 Tuttlingen
Tel. 07461/9647-0
Private Musikschulen finden Sie hier:
Spezielles Musik-Angebot für ukrainische Kinder
Für den erleichterten Einstieg hat die Städtische Musikschule ein temporäres Zusatzangebot für Kinder und Jugendliche aus der Ukraine aufgestellt. Jeden Freitag bis zu den Sommerferien können Kinder aller Altersklassen im Kinderchor unter Leitung von Judith Lang-Rutha mitsingen.Wann: Freitag von 16.45-17.30 Uhr in Schulzeiten (bitte Schulferienkalender beachten)
Wo: Im Saal der Musikschule Tuttlingen, Nebengebäude
Wer: Kinder aus der Ukraine aus allen Altersklassen (gemischt mit Deutschen Kindern)
Kosten: Die Teilnahme ist bis zu den Sommerferien kostenlos
Wichtig: Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung in der Musikschule
Kontakt: Alexandra Flemming-Betsch, Tel: 07461/9647-0 oder per Email an info(at)musikschule-tuttlingen.de
Städtische Musikschule Tuttlingen
Oberamteistraße 5
78532 Tuttlingen
Tel. 07461/9647-0
Private Musikschulen finden Sie hier:
Museen
Wer mehr über die Stadt Tuttlingen und ihre Geschichte erfahren möchte, ist herzlich eingeladen, die städtischen Museen im Fruchtkasten und im Tuttlinger Haus sowie die Ausstellung im Rathaus Möhringen zu besuchen.Besucher können im Tuttlinger Haus, das nach dem großen Stadtbrand 1803 neu errichtet wurde, erleben, wie ein solches Haus zu Beginn des 19. Jahrhunderts eingerichtet, bewohnt und genutzt wurde. Der mächtige Fruchtkasten beherbergt die Dauerausstellung zur Siedlungsgeschichte und Archäologie, Naturkunde, Stadt- und Industriegeschichte.
Museen der Stadt Tuttlingen
Donaustraße 19
78532 Tuttlingen
info(at)museen-tuttlingen.de
www.museen-tuttlingen.de
Öffnungszeiten: Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag jeweils 14.00 bis 17.00 Uhr. Der Eintritt ist frei.
Städtische Galerie
Die Galerie der Stadt Tuttlingen zeigt Wechselausstellungen zur Kunst des 20. und 21. Jahrhunderts. Jährlich werden von der Stadt Tuttlingen und dem Kunstkreis Tuttlingen e.V. im Wechsel bis zu neun Ausstellungen gezeigt. Das Ausstellungsprogramm umfasst Kunst unterschiedlicher Gattungen und sowohl etablierte als auch aufstrebende junge Positionen. Darüber hinaus gibt es Vermittlungsprojekte für Kinder und Begleitveranstaltungen für Erwachsene.Galerie der Stadt Tuttlingen
Rathausstraße 7
78532 Tuttlingen
Tel. 07461/15551 oder 99-318
info(at)galerie-tuttlingen.de
www.galerie-tuttlingen.de
Öffnungszeiten: Dienstag bis Sonntag, auch an Feiertagen, 11-18 Uhr, montags geschlossen. Der Eintritt ist frei.
In der Stadtbibliothek Tuttlingen finden Sie 54 000 Bücher und andere Medien, die Sie größtenteils auch ausleihen können. Neben Büchern gehören auch E-Books, DVDs, Hörbücher, CDs, Zeitschriften und Brettspiele zum Bestand. Auch Deutsch- und englischsprachige Literatur für Kinder und Erwachsene sowie Deutschlernbücher sind vorhanden.
In der Bibliothek stehen drei Internet-PCs mit Office-Programmen (Word, Excel, Powerpoint) zur kostenfreien Nutzung, auch Kopierer, Drucker, Scanner sind vorhanden. Außerdem gibt es freies WLAN.
Der Bibliotheksbesuch und die Recherche ist kostenfrei. Für die Ausleihe ist die vorherige Registrierung notwendig
https://katkamakara.wixsite.com/for-ukrainian-kids/uk/post/ua-for-ukrainian-kids
Das Onlineangebot der ARD mit ukrainischen oder ohne Sprache verständliche TV-Serien für Kinder: https://www.ardmediathek.de/kinderseite_fuer_ukrainische_fluechtlinge
Stadtbibliothek Tuttlingen
Schulstraße 6
78532 Tuttlingen
Tel.: 07461/161246
info(at)stadtbibliothek-tuttlingen.de
www.stadtbibliothek-tuttlingen.de
In der Bibliothek stehen drei Internet-PCs mit Office-Programmen (Word, Excel, Powerpoint) zur kostenfreien Nutzung, auch Kopierer, Drucker, Scanner sind vorhanden. Außerdem gibt es freies WLAN.
Der Bibliotheksbesuch und die Recherche ist kostenfrei. Für die Ausleihe ist die vorherige Registrierung notwendig
Surftipps:
CDs und DVDs sowie kostenlos herunterladbare ukrainische E-Books und Hörbücher für Kinder finden Sie hier:https://katkamakara.wixsite.com/for-ukrainian-kids/uk/post/ua-for-ukrainian-kids
Das Onlineangebot der ARD mit ukrainischen oder ohne Sprache verständliche TV-Serien für Kinder: https://www.ardmediathek.de/kinderseite_fuer_ukrainische_fluechtlinge
Stadtbibliothek Tuttlingen
Schulstraße 6
78532 Tuttlingen
Tel.: 07461/161246
info(at)stadtbibliothek-tuttlingen.de
www.stadtbibliothek-tuttlingen.de
Die künstlerische Ausbildung im Bereich Bildende Kunst und Darstellende Kunst wird in Deutschland unabhängig vom Kunstunterricht an der Regelschule über Kunstschulen sichergestellt, wobei die Angebote stets kostenpflichtig sind und von den Eltern getragen werden. Die Stadt Tuttlingen betreibt die Jugendkunstschule ZEBRA in der Königstraße 19 mit Angeboten für Kinder ab 4 Jahre bis hin zum Mappenkurs für die Vorbereitung auf ein Kunststudium. Erwachsenenangebote gibt es an der Kunstschule nicht, hier verweisen wir gerne auf die Volkshochschule Tuttlingen.
Wann: Der Kurs wird zu Schulzeiten mittwochs zu folgenden Zeiten angeboten (bitte Schulferienkalender beachten):
14:00 bis 15:30 Uhr für Kinder von 6-9 Jahren (max. 10 Teilnehmer*innen)
16:00 bis 17:30 Uhr für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahre (maximal 10 Teilnehmer*innen)
Wo: Jugendkunstschule ZEBRA in Tuttlingen, Königstraße 19, 78532 Tuttlingen.
Kosten: Die Teilnahme ist bis zu den Sommerferien kostenlos, der Förderverein der Jugendkunstschule übernimmt die Kursgebühren.
Wichtig: Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung in der Jugendkunstschule
Kontakt: Frau Stefanie Moser, Sekretariat, immer donnerstags unter Tel. 07461/969716-0 oder jederzeit per Email an info(at)jugendkunstschule-tuttlingen.de
Jugendkunstschule ZEBRA
Königstraße 19
78532 Tuttlingen
Tel. 07461/96971-60
info(at)jugendkunstschule-tuttlingen.de
www.jugendkunstschule-tuttlingen.de
Kunstkurse für ukrainische Kinder und Jugendliche
Der speziell entwickelte Kunstkurs wird von Evguenia Chevtchenko in russischer Sprache durchgeführt und soll den Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit geben, verschiedene Techniken auszuprobieren, ihre Beobachtungsgabe zu entwickeln, ihr kreatives Denken zu fördern und sich auszudrücken. Die Schülerinnen und Schüler gestalten ihre Kunstwerke zu einem vorgegebenen Thema und verwenden dabei vorgeschlagene Materialien, die vor Ort bereitstehen.Wann: Der Kurs wird zu Schulzeiten mittwochs zu folgenden Zeiten angeboten (bitte Schulferienkalender beachten):
14:00 bis 15:30 Uhr für Kinder von 6-9 Jahren (max. 10 Teilnehmer*innen)
16:00 bis 17:30 Uhr für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahre (maximal 10 Teilnehmer*innen)
Wo: Jugendkunstschule ZEBRA in Tuttlingen, Königstraße 19, 78532 Tuttlingen.
Kosten: Die Teilnahme ist bis zu den Sommerferien kostenlos, der Förderverein der Jugendkunstschule übernimmt die Kursgebühren.
Wichtig: Teilnahme nur nach vorheriger Anmeldung in der Jugendkunstschule
Kontakt: Frau Stefanie Moser, Sekretariat, immer donnerstags unter Tel. 07461/969716-0 oder jederzeit per Email an info(at)jugendkunstschule-tuttlingen.de
Jugendkunstschule ZEBRA
Königstraße 19
78532 Tuttlingen
Tel. 07461/96971-60
info(at)jugendkunstschule-tuttlingen.de
www.jugendkunstschule-tuttlingen.de
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