Vorlesen

Zuschüsse für Städtische Projekte

Die Stadt Tuttlingen setzt mit Hilfe von Zuschüssen von Land, Bund oder EU Projekte um, die Umweltschutzmaßnahmen, gesamtgesellschaftliche Zwecke, neue Technologien oder Randgruppen in der Bevölkerung berücksichtigen. Diese Maßnahmen wären ohne zusätzliche Zuschussmittel oft nicht realisierbar. Darunter fallen zum Beispiel Maßnahmen wie CO2-Einsparungen, Barrierefreiheit, Öffentlicher Personennahverkehr, Radverkehrswege, Breitbandausbau, Schulbauförderung, Straßenbau und Elektromobilität. Hierfür werden in politischen Prozessen Gesetze, Richtlinien und Sonderprogramme aufgestellt, aus deren Fördertöpfen finanzielle Mittel beantragt werden können.
Das Stadtarchiv hat die Aufgabe, alle in der Stadtverwaltung angefallenen Unterlagen, die zur Aufgabenerfüllung bei den Fachbereichen nicht mehr ständig benötigt werden, zu überprüfen und solche von bleibendem Wert mit den entsprechenden Amtsdrucksachen zu verwahren, zu erhalten, zu erschließen sowie allgemein nutzbar zu machen. Die Einrichtung sammelt außerdem die für die Geschichte der Stadt bedeutsamen Dokumentationsunterlagen und unterhält eine Archivbibliothek. Das Stadtarchiv fördert die Erforschung und die Kenntnis der Stadt- und Heimatgeschichte. Außerdem unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Verwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Digitalisierungsstrategie der Stadt Tuttlingen verfolgt das Ziel, das Leben der Bürger mit Hilfe moderner Technologien, innovativer Geschäftsmodelle sowie sozialer Innovationen zu verbessern. Die Stadt Tuttlingen möchte somit beste Rahmenbedingungen für eine serviceorientierte, digitale Verwaltung bieten, innovativ und, in Bezug auf Digitalisierung, Vorbild für modernes Verwaltungsmanagement sein. Im Zuge dessen hat die Stadt Tuttlingen einen Zuschuss in Höhe von 90 Prozent, entspricht 22.464,00 Euro erhalten. Ergebnis der Maßnahmen soll ein Archivscanner (A2+) sein, der es dem Stadtarchiv ermöglicht, Archivalien schonend und sicher zu scannen. Diese Scaneinrichtung ist Basis auf dem Weg zu einem modernen Dienstleister für die Nutzer*innen. Das Stadtarchiv kann somit in Zukunft in Kombination mit darauf aufbauenden Folgeprojekten die Ansprüche des digitalen Zeitalters zunehmend erfüllen.

Logo NeuStartKultur Logo Deutscher Bibliotheksverband Logo Wissenswandel
Logo Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien

Sporthalle Nendingen: Umrüstung auf LED-Technik

Förderkennzeichen : 03K03496

Ziel und Inhalt des Vorhabens

Die in der Sporthalle Nendingen bisher eingebauten Quecksilberhochdrucklampen werden auf LED-Technik umgerüstet. Es handelt sich hierbei um die Deckenbeleuchtung. Die bestehende Altanlage ist aus dem Jahre 1987 und hat einen Gesamtstromverbrauch von 52.731 KWh/a. Die jährliche Stromeinsparung durch die Umbaumaßnahme beträgt 32.823 KWh/a. Über die gesamte Lebensdauer der neuen Anlage sollen 387 Tonnen CO2 eingespart werden. Bei der Gesamtinvestition in Höhe von 32.400 Euro entspricht dies 83,65 Euro/Tonne.

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.

Verwaltungsgebäude Waaghausstraße 10: Umrüstung auf LED-Technik

Förderkennzeichen : 03K04161

Ziel und Inhalt des Vorhabens

Die im Verwaltungsgebäude Waaghausstraße 10 bisher eingebauten Leuchtstoffröhren, Glühlampen und Energiesparlampen werden auf LED-Technik umgerüstet. Es handelt sich hierbei um die Deckenbeleuchtung in Büro- und Nebenräumen. Die bestehende Altanlage hat einen Gesamtstromverbrauch von 28.080 KWh/a. Die jährliche Stromeinsparung durch die Umbaumaßnahme beträgt 18.631 KWh/a. Über die gesamte Lebensdauer der neuen Anlage sollen 220 Tonnen CO2 eingespart werden. Bei der Gesamtinvestition in Höhe von 41.325 Euro entspricht dies 187,97 Euro/Tonne.

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.

Programme gefördert durch

logo Strassenbeleuchtung BMU Strassenbeleuchtung_pjt Strassenbeleuchtung_SWT

Ihre Ansprechpartner

  • Stadt Tuttlingen
  • Projektträger Jülich
    • Frau Hillmann - 030 / 20199-3133
  • Stadtwerke Tuttlingen
    • Herr Biermann - 07461 / 1702-219
Ein nicht unerheblicher Teil des in Tuttlingen verbrauchten Stroms wird für die Straßenbeleuchtung verwendet. Im Schnitt sind das etwa 2.100.000 kWh jährlich. Etwa die Hälfte aller Leuchten im Stadtgebiet wird mit Hochdruck-Quecksilberdampflampen betrieben (Stand 07.2014). Aufgrund einer Ökodesign Richtlinie (2009/125/EG) dürfen ab dem 01.04.2015 diese Lampen (HQL) nicht mehr in den Markt gelangen. Aus diesem Grund ersetzt die Stadt Tuttlingen sukzessive die veralteten HQL Lampen durch energieeffizientere LED Leuchten.

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemisionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Sprektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung – Tuttlingen, Wohngebiet Hohensteig

Im Sommer 2013 nahm die Stadt Tuttlingen an einem Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BUMB) teil. Voraussetzung hierfür war eine Reduzierung der CO2 Emission um mindestens 60 Prozent bei einem Investitionsbetrag von mindestens 50.000 Euro.
 
Förderkennzeichen 03K06369

Ziel und Inhalt des Vorhabens

Sanierung der Straßenbeleuchtung des Wohngebietes Hohensteig in Tuttlingen. Die bestehende Altanlage, insgesamt 173 Lichtpunkte größtenteils aus den 1970ern, hat einen Gesamtstromverbrauch von 66.444 kWh/a. Die jährliche Stromeinsparung durch die Umrüstung beträgt 42.336 kWh/a. Über die gesamte Lebensdauer der neuen Anlage sollten etwa 500 Tonnen CO2 eingespart werden. Die Gesamtinvestition beträgt 86.088,65 Euro und liegt 1.383,95 Euro über der Kostenberechnung. Die Zuwendung des Bundes beträgt bei 20 Prozent Förderquote 16.941,00 Euro.

Umrüstung von HQL Beleuchtung auf LED Technik in der Stadt Tuttlingen

Ende 2015 schrieb das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit weitere Förderungen aus. Bis Ende 2017 kann man in insgesamt vier Zeitkorridoren Förderungen beantragen. Die Stadt Tuttlingen hat vor, mittels dieser Fördermöglichkeit sämtliche HQL Beleuchtung auf LED Leuchten umzurüsten. Zwei Anträge wurden bereits gestellt und bewilligt, zwei weitere sollen folgen.
 
Förderkennzeichen 03K03304

Ziel und Inhalt des Vorhabens

Sanierung der technischen Leuchten mit Hochdruck-Quecksilberdampflampen. Die bestehende Altanlage, insgesamt 396 Lichtpunkte größtenteils errichten zwischen 1960 und 1980, hat einen rechnerischen Gesamtstromverbrauch von ca. 463.320 kWh/a. Die jährliche Stromeinsparung durch die Umrüstung beträgt ca. 427.379 kWh/a. Über die Lebensdauer der neuen Anlage sollten ca. 5.043 Tonnen CO2 eingespart werden. Die Gesamtinvestition der Stadt beträgt 147.214,63 Euro und liegt um 8.770,57 Euro unter der Kostenberechnung. Von der Gesamtinvestition sind 125.487,52 Euro förderfähig. Die Zuwendung des Bundes beträgt bei 25 Prozent Förderquote 31.371,88 Euro.

Förderkennzeichen 03K06591

Ziel und Inhalt des Vorhabens

Sanierung der dekorativen Straßenbeleuchtung, Erster Teil. 526 Lichtpunkte sollten in den Ortsteilen Möhringen, Möhringer Vorstadt, Nendingen und Eßlingen mit einem rechnerischen Stromverbrauch von etwa 205.045 kWh/a umgerüstet werden. Mit der Umrüstung wurde im Dezember 2017 begonnen, im Mai 2018 wurde die Maßnahme abgeschlossen. Insgesamt wurden 545 Leuchten umgerüstet. Durch die Umrüstung werden jährlich etwa 168.987 kWh eingespart. Über die Lebensdauer der Anlagen sollten etwa 1.994 t CO2 eingespart werden. Die Gesamtinvestition der Stadt beträgt 310.736,70 Euro. Hiervon sind 280.102,72 Euro förderfähig. Die Zuwendung des Bundes beträgt bei 25 Prozent Förderquote 70.025,68 Euro.

Förderkennzeichen 03K07833

Ziel und Inhalt des Vorhabens

Sanierung der dekorativen Straßenbeleuchtung, Zweiter Teil. 550 Lichtpunkte wurden im Stadtgebiet mit einem rechnerischen Stromverbrauch von etwa 215.181 kWh/a umgerüstet. Mit der Umrüstung wurde im Dezember 2018 begonnen, im Mai 2019 wurde die Maßnahme abgeschlossen. Durch die Umrüstung werden jährlich etwa 171.157 kWh eingespart. Über die Lebensdauer der Anlagen sollten etwa 2.020 Tonnen CO2 eingespart werden. Die Gesamtinvestition der Stadt beträgt 299.031,61 Euro. Hiervon sind 275.255,07 Euro förderfähig. Die Zuwendung des Bundes beträgt bei 25 Prozent Förderquote 68.813,77 Euro.

Programme gefördert durch

logo Strassenbeleuchtung BMU Strassenbeleuchtung_pjt Strassenbeleuchtung_SWT

Ihre Ansprechpartner

  • Stadt Tuttlingen:
    Daniel Bügel
  • Projektträger Jülich
    Frau Hillmann - 030 / 20199-3133
  • Stadtwerke Tuttlingen
    Herr Biermann - 07461 / 1702-219


Für die Schaffung von 20 Plätzen für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt (Ü3) erhält die Stadt Tuttlingen einen Zuschuss aus dem Investitionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021.

Der Zuschuss wurde für den Umbau und die Ausstattung des Kindergartens Schmelze, Bei der Schmelze 12, 78532 Tuttlingen in Höhe von 77.000 Euro gewährt.


Bild
 


Logo_Neustart Zuschussprogramm

Gefördert durch die Bundesregierung für Kultur und Medien:
Mit dem Förderprogramm „NEUSTART“ – Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen, sollen Kultureinrichtungen kurzfristig dringend benötigte Investitionshilfen erhalten. Die Mittel werden für Wiedereröffnung nach der corona-bedingten Schließung, bei Einhaltung von hygienischen Vorsichtsmaßnahmen vom Bundesverband Soziokultur e. V. bereitgestellt. Die Stadt Tuttlingen wird für die Galerie, das Museum und Tuttlinger Hallen einen Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro für die Verwirklichung der Maßnahmen erhalten. Wir bedanken uns recht herzlich für die Unterstützung!
Für die Schaffung von 10 zusätzlichen, förderfähigen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (U3) und die Schaffung von 20 zusätzlichen, förderfähigen Betreuungsplätzen für Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt (Ü3), durch den Neubau (Anbau) an den Kindergarten Nendingen, Kindergartenweg 2, 78532 Tuttlingen-Nendingen, erhält die Stadt Tuttlingen durch das Investitionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020 eine Förderung in Höhe von 240.000 Euro.
Kinderbetreuungsfinanzierung 2
Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Stadtteil Mattsteig
Förderkennzeichen : 7-8433.3/1317
 
Im Frühjahr 2019 war das Stadtgebiet Mattsteig eines der letzten Bereiche Tuttlingens, welches mit einer vergleichbar langsamen Internetverbindung erschlossen war. Hier lag die Datenübertragungsrate bei einer Geschwindigkeit von weniger 1 Megabit pro Sekunde.
Alle Gebiete, deren Internetanbindung eine Geschwindigkeit unter 30 Megabit pro Sekunde misst, gelten als „Weiße Flecken“. Diese und die allgemeine Breitbandverfügbarkeit werden im Bereitbandatlas des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur dargestellt. Um diesen entgegenzuwirken, etablierte das Land Baden-Württemberg in Zusammenwirken mit dem Bund Förderprogramme. Diese unterstützen die Kommunen beim aufwendigen und kostenintensiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzten, sog. NGA-Netzen (Next Generation Access Netzen). Diese sind in der Lage Daten mit hoher Geschwindigkeit zu übertragen. Dazu werden in der Regel Glasfaserkable verwendet, da diese im Gegensatz zu herkömmlichen Kupferleitungen diesen Anforderungen gewachsen sind.
Bauvolumen
Für den Ausbau des Gebietes Mattsteig erhält die Stadt Tuttlingen einen Zuschuss in Höhe von 266.337,50 €, welcher einen Großteil der Baukosten (in Höhe von 327.295,00 €) abdeckt. Im Verhältnis zu den Gesamtkosten (u.a. für Planung, Projektleitung, Kundenmanagement sowie Geoinformationssystem-Datenaufbereitung) dieser Maßnahme (i. H.v. 479.485,72 €) ergibt das einen geförderten Anteil (Förderquote) von 55,5%.
Die Förderquote dient hier allerding als Richtwert, da bei diesem Projekt die Höhe der Zuschussmittel nicht an der Höhe der Gesamtkosten berechnet wurde. Das Land Baden-Württemberg hat im Rahmen dieses Förderprogrammes Pauschalen festgesetzt, die sich nach Art der Kabelverlegung und nach Art der Bodenbeschaffenheit (versiegelt/unversiegelt) der Tiefbauarbeiten richten. Auch konnten bestehende Infrastrukturelemente - vorhandene Leerrohre - verwendet werden.
Subventioniert wurde hier der Umbau des bestehenden Netzes zu einem sog. FTTB-Netz (Fibre To The Building). Hierbei werden die rund 2600m Glasfaserkabel von den Verteilern bis einen Meter in das Grundstück hinein verlegt und schützend verschlossen. Hierbei entstanden keine Kosten für den Anwohner. Der Anschluss bis in das Haus hinein wurde nicht gefördert und musste daher (bei Bedarf) von den Anwohnern selbst finanziert werden. Die Stadt Tuttlingen bot hier eine vermittelnde Tätigkeit zur Baufirma an, welche gegen Finanzierung den Einbau bis ins Haus gewährleisten konnte. Die so entstandenen Kosten konnten durch Eigenleistungen, wie z.B. selbständiges Ausheben des Grabens auf dem Grundstück, gesenkt werden. So war es möglich 99 Grundstücke durch einen Anschluss an das FTTB-Netz aufzuwerten.
Aus diesen Tatsachen lässt sich die Kostenverteilung auf die Grundstücke aus den Baukosten und der Länge des Kabels ermitteln. Diese betragen 3.306 € pro Grundstück.
Auch lassen sich die angefallenen Kosten für einen Meter verlegtes Glasfaserkabel errechnen. Hierfür fielen 121 € pro Meter verlegtes Kabel an.
 
Ausführungszeitraum
Begonnen wurde mit der Planung und den ersten Absprachen im Mai 2016. Hier wurde das Vorhaben dem Gemeinderat vorgelegt, sodass in Folge dessen die ersten konkreten Planungen angestellt und entsprechende Anträge eingereicht werden konnten. Auch fanden Ausschreibung statt, bei denen das durchführende Unternehmen ermittelt wurde. So konnte am 08.08.2018 mit dem Bau begonnen werden.
Nach rund zehn Monaten Bauzeit endeten die Baumaßnahmen mit der Technichen abnahme am 29.05.2019. Im Nachgang sind entstandene Kosten gedeckt und etwaige Rechnungen beglichen worden. Das Projekt selbst gilt seit dem 18.12.2019 als Abgeschlossen.
Mitverlegung von Breitbandinfrastruktur im Gewerbegebiet Gänsäcker
Förderkennzeichen: 4-8433.3/1733
 
Die Stadt Tuttlingen erhielt im Frühjahr 2018 die Möglichkeit im Gewerbegebiet Gänsäcker, einem Ortsteil vom Möhringen, zusammen mit einem privaten Telekommunikationsunternehmen den Ausbau der dortigen Breitbandinfrastruktur voranzutreiben.
Besagtes Telekommunikationsunternehmen trat mit den dort angesiedelten Firmen in Kontakt um diese an das Glasfasernetz anzubinden. Nachdem nur ein Drittel der Unternehmer im Gewerbegebiet auf dieses Angebot aufsattelten, schaltete sich die Stadt Tuttlingen ein um die restlichen Firmen zu versorgen. Außerdem verpflichtete sich der Pächter (das o.g. Telekommunikationsunternehmen) das ausgebaute Netz mit einem „Open Access“-Zugang auszustatten, wodurch einer Monopolisierung mit Steuergeldern vorgebeugt wird. Jedes andere Unternehmen dieser speziellen Branche könnte nun ebenso im Gewerbegebiet Gänsäcker Breitbandfähiges Internet anbieten. Somit wurde diese Vereinbarung getroffen, das städtische Glasfaserkabel in den bereits geöffneten Graben des Privatunternehmers mitverlegen.
Bauvolumen
Hierbei wurden etwas mehr als 1500 m Glasfaserkabel verlegt um die sog. „Weißen Flecken“ zu bereinigen. „Weiße Flecken“ sind jene Gebäude/Bereiche, die im Bereitbandatlas des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wahrscheinlich nur über eine Datenübertragungsgeschwindigkeit unterhalb von 30 Megabit pro Sekunde liegt (Upload/Download)
Bei diesem Modell der Mitverlegung entstanden auch hier deutlich geringere Kosten. Da hier die meisten Abschnitte in den bereits vorhandenen Graben gelegt werden konnten und nur ausgewählte Abschnitte gesondert bearbeitet werden mussten, belaufen sich die Gesamtkosten des Projektes auf rund 100.000€. Hiervon wurden 40.361,71€ vom Land Baden-Württemberg gefördert, was eine beachtliche Förderquote von rund 41% ergibt. Diese dient hier allerding als Richtwert, da bei diesem Projekt die Höhe der Zuschussmittel nicht an der Höhe der Gesamtkosten berechnet wurde. Das Land Baden-Württemberg hat im Rahmen dieses Förderprogrammes Pauschalen festgesetzt, die sich nach Art der Kabelverlegung und nach Art der Bodenbeschaffenheit (versiegelt/unversiegelt) der Tiefbauarbeiten richten. Auch konnten bestehende Infrastrukturelemente - vorhandene Leerrohre - verwendet werden.
Breitbandausbau
 
Die Stadt Tuttlingen beschäftigt sich seit dem Jahr 2014 mit dem Ausbau der Breitbandversorgung im Kernstadtgebiet und den Ortsteilen Möhringen, Nendingen und Eßlingen. Hierzu wird vollumfänglich auf die Versorgung mit Glasfaser gesetzt, welche als langfristig zukunftsfähige Technologie angesehen wird – Physikalisch ist die Internetanbindung mittels Lichtleiter die derzeit schnellste bekannte Technik.
Anfänglich wurden die ersten Maßnahmen, der Glasfaserausbau im Gewerbegebiet Brenner in Nendingen und die Beauftragung einer Breitbandausbauplanung für die Gesamtstadt durch
die Stadtwerke Tuttlingen GmbH vorgenommen.
Seit der Teilnahme am Landeszuschussprogramm Baden-Württemberg mit der Verwaltungsvorschrift Breitbandausbau baut die Stadt Tuttlingen seit dem Jahr 2016 mithilfe von Zuschüssen des Landes dort Glasfaserleitungen, wo die privaten Telekommunikationsunternehmen keinen wirtschaftlichen Bedarf eines Ausbaus sehen. Zudem ist die Stadt Tuttlingen im Jahr 2016 der Breitbandinitiative des Landkreis Tuttlingen (BIT) beigetreten, welche die Anbindung und Nutzung der stadteigenen Infrastruktur an das kreisweite Backbone-Netz ermöglicht. Ebenfalls wird durch die Verpachtung des Glasfasernetzes an einen Betreiber (derzeit die NetCOM, ein Unternehmen der Netze BW) eine Refinanzierung der Kosten für die passive Netzstruktur ermöglicht.
 
Das Projekt Breitbandkoordination wurde beim Fachbereich 2 – Finanzen hierzu angesiedelt.
 
Derzeit sind bzw. werden mithilfe von Zuschussmitteln des Landes Baden-Württemberg folgende Gebiete mit Glasfasertechnologie versorgt:
a.    Die „Tal- und Witthohhöfe“ in Tuttlingen
b.    Die Fußgängerzone in Tuttlingen
c.    Das Wohngebiet „Mattsteig“ in Tuttlingen
d.    Das Gewerbegebiet „Gänsäcker“ in Möhringen
e.    Das Wohngebiet „Auf Burg“ in Möhringen
 
 
a.    Die „Tal- und Witthohhöfe“ in Tuttlingen
 
b.    Die Fußgängerzone in Tuttlingen
Die geförderte Breitbandmaßnahme (zur Anbindung von Schulen) erstreckt sich von der Wilhelmstraße Ecke Bahnhofstraße bis zur Unteren Hauptstraße Ecke Königstraße. Des Weiteren wurden in dem weiteren Bauabschnitt 4 Weimarstraße Ecke Rathausstraße bis Oberamteistraße Ecke Obere Hauptstraße weitere Glasfaserleitungen, jedoch ohne Zuschussmöglichkeit (da kein weißer Fleck und keine Schulanbindungsmöglichkeit).
-       Verlegte Leitungsstreckenlänge im Förderbereich: 736 Meter (beidseitig, entlang der Gebäude)
-       Geförderte Leitungsstreckenlänge: 451 Meter
-       Kosten der Maßnahme: 90.000 €
-       Zuschusshöhe: 13.620 €
-       Zahl der anschließbaren Einheiten im Förderbereich (Gewerbe- und Wohnen): 42
 
c.    Das Wohngebiet „Mattsteig“ in Tuttlingen
d.    Das Gewerbegebiet „Gänsäcker“ in Möhringen
e.    Das Wohngebiet „Auf Burg“ in Möhringen

Naturkneippanlage beim „Gollbächle“ am Riedgraben
 
Naturkneippanlage beim „Gollbächle“ am Riedgraben
 
Die Stadt Tuttlingen hat beim „Gollbächle“ am Riedgraben, welches im Gebiet des Naturparks Obere Donau liegt, im 2021 eine Kneippanlage errichtet. Baufertigstellung der Anlage war im Oktober 2021. Da die Umgebungsbegrünung noch ausgeführt werden musste, konnte die Anlage im Juni 2022 in Betrieb genommen werden.
Die Gesamtkosten der Anlage betragen 24.470 €.
Die Naturkneipp-Anlage wurde gefördert durch den Naturpark Obere Donau mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg, der Lotterie Glücksspirale und der Europäischen Union (ELER)
Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift ländlicher Raum und Verbraucherschutz zur Gewährung von Zuwendungen für Naturparke in Baden-Württemberg vom 04.03.2016 erhielt die Stadt Tuttlingen für dieses Projekt einen Zuschuss wie nachfolgend berechnet.
Die anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen 20.319,17 €.
Bei einem Fördersatz in Höhe von 60% ergibt sich eine Zuwendung in Höhe von 12.192 €
Der Zuwendungsbescheid wurde vom Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 8 Forstdirektion an die Stadt Tuttlingen ausgestellt. Mitbegleitet wurde das Zuschussprojekt von der Naturparkverwaltung Obere Donau in Beuron.
Die Baumaßnahme selbst wurde von der Grünplanung der Stadt Tuttlingen und der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes begleitet. Ausgeführt wurde die Maßnahme von einem Gartenbauunternehmen und einem Stahlbauer.
 
Unterstützer der Kneippförderung

Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 16.07.2018 das Radnetz für Tuttlingen beschlossen. Dieses Radnetz beinhaltet eine prioritäre Verbindung ausgehend von der Wöhrdenbrücke über die Hermannstraße bis zur Lessingstraße, welche den Norden und Osten der Stadt an der Innenstadt vorbei effektiv miteinander verbindet. Für diese Verbindung wurde ein Maßnahmenpaket bestehend aus 4 Bausteinen entwickelt und auf Antrag der Verwaltung 2016 in das Förderprogramm LGVFG des Landes aufgenommen.
 
Verlauf der Verbindung
Ausgangspunkt ist im Süden die Wöhrdenbrücke, direkt am Donauradweg, der wichtigsten, innerstädtischen, überregionalen Radachse. Von hier wird eine direkte Verbindung zur Dr. Karl-Storz-Straße und Daimlerstraße geschaffen, von wo aus über weiterführende Fuß- und Radwege die Arbeitsstätten in der Nordstadt, der Bahnhaltepunkt Tuttlingen Nord und das  Wohngebiet „In der Schmelze“ sicher und gut erreichbar sind. Durch den Bau einer neuen und gut befahr- und begehbaren Fuß- und Radwegverbindung wird der Höhenunterschied zur Lessingstraße überwunden. Die Lessingstraße selbst verbindet über Querstraßen (Hölderlinstraße, Goethestraße, Nelkenstraße) zu den etablierten Wohnlagen in Richtung Westen. Die Lessingstraße und im weiteren Verlauf die Straße Im Steinigen Tal werden zudem Hauptzubringer für die Neubaugebiete am Nordrand der Stadt.
 
Maßnahmen
Es sind vier Teilmaßnahmen umgesetzt worden:
 
1. Erweiterte Aufstellfläche für Fußgänger und Radfahrer am Knoten Nendinger
Allee / Gießstraße / Wöhrdenbrücke
2. Verbesserte Radfahrerführung zum Julius-Fröhlich-Platz
3. LSA (Lichtsignalanlage) Vollsignalisierung für Radfahrer und Fußgänger am
Knoten Ludwigstaler Straße/ Hermannstraße
4. Neue Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Dr.-Karl-Storz-Straße
und Lessingstraße
 
Zeitraum der Bauausführung
Die Bauausführung war vom 30.08.2021 bis zum 26.08.2022
 
Finanzierung der Maßnahme
Das Vorhaben wurde mithilfe von Fördermitteln des Bundes (35%) und des Landes Baden-Württemberg (50%) durchgeführt. 15% der zuwendungsfähigen Kosten trägt die Stadt Tuttlingen.
 
DeutscherBundestagRadKULTUR_BAWUe.png
Die Stadt Tuttlingen hat die Randmarkierungen der Radwege auf einer Strecke von insgesamt 8,8 km ausgeweitet. Vier Streckenabschnitte wurden neu markiert. Es handelt sich bei allen Radwegen um eine Randmarkierung auf unbeleuchteter, außerörtlicher Strecke.

Die Markierungen auf dem Teilstück Donauradweg waren erforderlich auf den Strecken Möhringen – Immendingen und begleitend zur Nendinger Allee. Der Donauradweg auf Tuttlinger Gemarkung ist gleichzeitig Teil des RadNETZ Alltag. Auch im RadNETZ Alltag ist das Teilstück Radweg im Seltenbachtal. Zusätzlich wurde der stark frequentierte Radweg Öthenfurtweg, der von Tuttlingen aus in die Möhringer Vorstadt verläuft, markiert. Dieser ist eine Hauptroute im Radverkehrsplan Tuttlingen, jedoch nicht Teil des RadNETZ BW. Alle Markierungen erfolgten ERA konform, in retroreflektierendem Schmalstrich in weißer Farbe.

Die Gesamtkosten der Maßnahme betrugen 98.107,00 €. Ende 2022 erhielt die Stadt Tuttlingen vom Land Baden-Württemberg im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Rad- und Fußverkehr (LGVFG Rad- und Fußverkehr) eine Zuwendung in Höhe von 59.588,00 €.

RadKULTUR_BAWUe.png
Ziel und Inhalt des Vorhabens

Die Stadt Tuttlingen saniert ihre alten Lichtsignalanlagen, die in der Hauptsache noch mit  Glühfadenlampen betrieben werden und modernisiert diese auf die aktuelle LED Technik. Im selben Zug ist vorgesehen, die Anlagen an die Bedürfnisse der Barrierefreiheit anzupassen. 261 Lichtpunkte sind in den Straßen König-/Gerberstraße, Neuhauser-/Alleenstraße, Wöhrdenbrücke, Stuttgarter Straße/Untere Vorstadt, Untere Vorstadt/Gießstraße, Untere Haupt-/Weimarstraße, Schützen-/Neuhauser Straße, Neuhauser Straße/Brunnental und  Neuhauser-/Finkenstraße umgerüstet worden.
Durch die Umrüstung beträgt die jährliche Stromeinsparungen ca. 115.537 kWh/a. Über die gesamte Lebensdauer der Anlage sollen 102.960 Tonnen CO² eingespart werden.
 
Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 248.795,00 €. Von der Gesamtinvestition sind 30 Prozent, also 74.638,00 € förderfähig. Die Stadt Tuttlingen trägt die restlichen 174.157,00 € mit eigenen Mitteln.
 
Die zusätzliche Installation der Blindensignale und Bodenindikatoren sind nicht Teil dieser Förderung.
 
Förderung durch die Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

DeutscherBundestag