Zuschüsse für Städtische Projekte

Die Stadt Tuttlingen setzt mit Hilfe von Zuschüssen von Land, Bund oder EU Projekte um, die Umweltschutzmaßnahmen, gesamtgesellschaftliche Zwecke, neue Technologien oder Randgruppen in der Bevölkerung berücksichtigen. Diese Maßnahmen wären ohne zusätzliche Zuschussmittel oft nicht realisierbar. Darunter fallen zum Beispiel Maßnahmen wie CO2-Einsparungen, Barrierefreiheit, Öffentlicher Personennahverkehr, Radverkehrswege, Breitbandausbau, Schulbauförderung, Straßenbau und Elektromobilität. Hierfür werden in politischen Prozessen Gesetze, Richtlinien und Sonderprogramme aufgestellt, aus deren Fördertöpfen finanzielle Mittel beantragt werden können.
Das Stadtarchiv hat die Aufgabe, alle in der Stadtverwaltung angefallenen Unterlagen, die zur Aufgabenerfüllung bei den Fachbereichen nicht mehr ständig benötigt werden, zu überprüfen und solche von bleibendem Wert mit den entsprechenden Amtsdrucksachen zu verwahren, zu erhalten, zu erschließen sowie allgemein nutzbar zu machen. Die Einrichtung sammelt außerdem die für die Geschichte der Stadt bedeutsamen Dokumentationsunterlagen und unterhält eine Archivbibliothek. Das Stadtarchiv fördert die Erforschung und die Kenntnis der Stadt- und Heimatgeschichte. Außerdem unterstützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Verwaltung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Die Digitalisierungsstrategie der Stadt Tuttlingen verfolgt das Ziel, das Leben der Bürger mit Hilfe moderner Technologien, innovativer Geschäftsmodelle sowie sozialer Innovationen zu verbessern. Die Stadt Tuttlingen möchte somit beste Rahmenbedingungen für eine serviceorientierte, digitale Verwaltung bieten, innovativ und, in Bezug auf Digitalisierung, Vorbild für modernes Verwaltungsmanagement sein. Im Zuge dessen hat die Stadt Tuttlingen einen Zuschuss in Höhe von 90 Prozent, entspricht 22.464,00 Euro erhalten. Ergebnis der Maßnahmen soll ein Archivscanner (A2+) sein, der es dem Stadtarchiv ermöglicht, Archivalien schonend und sicher zu scannen. Diese Scaneinrichtung ist Basis auf dem Weg zu einem modernen Dienstleister für die Nutzer*innen. Das Stadtarchiv kann somit in Zukunft in Kombination mit darauf aufbauenden Folgeprojekten die Ansprüche des digitalen Zeitalters zunehmend erfüllen.

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Sporthalle Nendingen: Umrüstung auf LED-Technik

Förderkennzeichen : 03K03496

Ziel und Inhalt des Vorhabens

Die in der Sporthalle Nendingen bisher eingebauten Quecksilberhochdrucklampen werden auf LED-Technik umgerüstet. Es handelt sich hierbei um die Deckenbeleuchtung. Die bestehende Altanlage ist aus dem Jahre 1987 und hat einen Gesamtstromverbrauch von 52.731 KWh/a. Die jährliche Stromeinsparung durch die Umbaumaßnahme beträgt 32.823 KWh/a. Über die gesamte Lebensdauer der neuen Anlage sollen 387 Tonnen CO2 eingespart werden. Bei der Gesamtinvestition in Höhe von 32.400 Euro entspricht dies 83,65 Euro/Tonne.

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.

Verwaltungsgebäude Waaghausstraße 10: Umrüstung auf LED-Technik

Förderkennzeichen : 03K04161

Ziel und Inhalt des Vorhabens

Die im Verwaltungsgebäude Waaghausstraße 10 bisher eingebauten Leuchtstoffröhren, Glühlampen und Energiesparlampen werden auf LED-Technik umgerüstet. Es handelt sich hierbei um die Deckenbeleuchtung in Büro- und Nebenräumen. Die bestehende Altanlage hat einen Gesamtstromverbrauch von 28.080 KWh/a. Die jährliche Stromeinsparung durch die Umbaumaßnahme beträgt 18.631 KWh/a. Über die gesamte Lebensdauer der neuen Anlage sollen 220 Tonnen CO2 eingespart werden. Bei der Gesamtinvestition in Höhe von 41.325 Euro entspricht dies 187,97 Euro/Tonne.

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen und Bildungseinrichtungen.

Programme gefördert durch

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Ihre Ansprechpartner

  • Stadt Tuttlingen
  • Projektträger Jülich
    • Frau Hillmann - 030 / 20199-3133
  • Stadtwerke Tuttlingen
    • Herr Biermann - 07461 / 1702-219
Ein nicht unerheblicher Teil des in Tuttlingen verbrauchten Stroms wird für die Straßenbeleuchtung verwendet. Im Schnitt sind das etwa 2.100.000 kWh jährlich. Etwa die Hälfte aller Leuchten im Stadtgebiet wird mit Hochdruck-Quecksilberdampflampen betrieben (Stand 07.2014). Aufgrund einer Ökodesign Richtlinie (2009/125/EG) dürfen ab dem 01.04.2015 diese Lampen (HQL) nicht mehr in den Markt gelangen. Aus diesem Grund ersetzt die Stadt Tuttlingen sukzessive die veralteten HQL Lampen durch energieeffizientere LED Leuchten.

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemisionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Sprektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung – Tuttlingen, Wohngebiet Hohensteig

Im Sommer 2013 nahm die Stadt Tuttlingen an einem Förderprogramm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BUMB) teil. Voraussetzung hierfür war eine Reduzierung der CO2 Emission um mindestens 60 Prozent bei einem Investitionsbetrag von mindestens 50.000 Euro.
 
Förderkennzeichen 03K06369

Ziel und Inhalt des Vorhabens

Sanierung der Straßenbeleuchtung des Wohngebietes Hohensteig in Tuttlingen. Die bestehende Altanlage, insgesamt 173 Lichtpunkte größtenteils aus den 1970ern, hat einen Gesamtstromverbrauch von 66.444 kWh/a. Die jährliche Stromeinsparung durch die Umrüstung beträgt 42.336 kWh/a. Über die gesamte Lebensdauer der neuen Anlage sollten etwa 500 Tonnen CO2 eingespart werden. Die Gesamtinvestition beträgt 86.088,65 Euro und liegt 1.383,95 Euro über der Kostenberechnung. Die Zuwendung des Bundes beträgt bei 20 Prozent Förderquote 16.941,00 Euro.

Umrüstung von HQL Beleuchtung auf LED Technik in der Stadt Tuttlingen

Ende 2015 schrieb das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit weitere Förderungen aus. Bis Ende 2017 kann man in insgesamt vier Zeitkorridoren Förderungen beantragen. Die Stadt Tuttlingen hat vor, mittels dieser Fördermöglichkeit sämtliche HQL Beleuchtung auf LED Leuchten umzurüsten. Zwei Anträge wurden bereits gestellt und bewilligt, zwei weitere sollen folgen.
 
Förderkennzeichen 03K03304

Ziel und Inhalt des Vorhabens

Sanierung der technischen Leuchten mit Hochdruck-Quecksilberdampflampen. Die bestehende Altanlage, insgesamt 396 Lichtpunkte größtenteils errichten zwischen 1960 und 1980, hat einen rechnerischen Gesamtstromverbrauch von ca. 463.320 kWh/a. Die jährliche Stromeinsparung durch die Umrüstung beträgt ca. 427.379 kWh/a. Über die Lebensdauer der neuen Anlage sollten ca. 5.043 Tonnen CO2 eingespart werden. Die Gesamtinvestition der Stadt beträgt 147.214,63 Euro und liegt um 8.770,57 Euro unter der Kostenberechnung. Von der Gesamtinvestition sind 125.487,52 Euro förderfähig. Die Zuwendung des Bundes beträgt bei 25 Prozent Förderquote 31.371,88 Euro.

Förderkennzeichen 03K06591

Ziel und Inhalt des Vorhabens

Sanierung der dekorativen Straßenbeleuchtung, Erster Teil. 526 Lichtpunkte sollten in den Ortsteilen Möhringen, Möhringer Vorstadt, Nendingen und Eßlingen mit einem rechnerischen Stromverbrauch von etwa 205.045 kWh/a umgerüstet werden. Mit der Umrüstung wurde im Dezember 2017 begonnen, im Mai 2018 wurde die Maßnahme abgeschlossen. Insgesamt wurden 545 Leuchten umgerüstet. Durch die Umrüstung werden jährlich etwa 168.987 kWh eingespart. Über die Lebensdauer der Anlagen sollten etwa 1.994 t CO2 eingespart werden. Die Gesamtinvestition der Stadt beträgt 310.736,70 Euro. Hiervon sind 280.102,72 Euro förderfähig. Die Zuwendung des Bundes beträgt bei 25 Prozent Förderquote 70.025,68 Euro.

Förderkennzeichen 03K07833

Ziel und Inhalt des Vorhabens

Sanierung der dekorativen Straßenbeleuchtung, Zweiter Teil. 550 Lichtpunkte wurden im Stadtgebiet mit einem rechnerischen Stromverbrauch von etwa 215.181 kWh/a umgerüstet. Mit der Umrüstung wurde im Dezember 2018 begonnen, im Mai 2019 wurde die Maßnahme abgeschlossen. Durch die Umrüstung werden jährlich etwa 171.157 kWh eingespart. Über die Lebensdauer der Anlagen sollten etwa 2.020 Tonnen CO2 eingespart werden. Die Gesamtinvestition der Stadt beträgt 299.031,61 Euro. Hiervon sind 275.255,07 Euro förderfähig. Die Zuwendung des Bundes beträgt bei 25 Prozent Förderquote 68.813,77 Euro.

Programme gefördert durch

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Ihre Ansprechpartner

  • Stadt Tuttlingen:
    Daniel Bügel
  • Projektträger Jülich
    Frau Hillmann - 030 / 20199-3133
  • Stadtwerke Tuttlingen
    Herr Biermann - 07461 / 1702-219


Für die Schaffung von 20 Plätzen für Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt (Ü3) erhält die Stadt Tuttlingen einen Zuschuss aus dem Investitionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021.

Der Zuschuss wurde für den Umbau und die Ausstattung des Kindergartens Schmelze, Bei der Schmelze 12, 78532 Tuttlingen in Höhe von 77.000 Euro gewährt.


Bild
 


Logo_Neustart Zuschussprogramm

Gefördert durch die Bundesregierung für Kultur und Medien:
Mit dem Förderprogramm „NEUSTART“ – Sofortprogramm für Corona-bedingte Investitionen in Kultureinrichtungen, sollen Kultureinrichtungen kurzfristig dringend benötigte Investitionshilfen erhalten. Die Mittel werden für Wiedereröffnung nach der corona-bedingten Schließung, bei Einhaltung von hygienischen Vorsichtsmaßnahmen vom Bundesverband Soziokultur e. V. bereitgestellt. Die Stadt Tuttlingen wird für die Galerie, das Museum und Tuttlinger Hallen einen Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro für die Verwirklichung der Maßnahmen erhalten. Wir bedanken uns recht herzlich für die Unterstützung!
Für die Schaffung von 10 zusätzlichen, förderfähigen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren (U3) und die Schaffung von 20 zusätzlichen, förderfähigen Betreuungsplätzen für Kinder ab drei Jahren bis Schuleintritt (Ü3), durch den Neubau (Anbau) an den Kindergarten Nendingen, Kindergartenweg 2, 78532 Tuttlingen-Nendingen, erhält die Stadt Tuttlingen durch das Investitionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020 eine Förderung in Höhe von 240.000 Euro.
Kinderbetreuungsfinanzierung 2
Ausbau der Breitbandinfrastruktur im Stadtteil Mattsteig
Förderkennzeichen : 7-8433.3/1317
 
Im Frühjahr 2019 war das Stadtgebiet Mattsteig eines der letzten Bereiche Tuttlingens, welches mit einer vergleichbar langsamen Internetverbindung erschlossen war. Hier lag die Datenübertragungsrate bei einer Geschwindigkeit von weniger 1 Megabit pro Sekunde.
Alle Gebiete, deren Internetanbindung eine Geschwindigkeit unter 30 Megabit pro Sekunde misst, gelten als „Weiße Flecken“. Diese und die allgemeine Breitbandverfügbarkeit werden im Bereitbandatlas des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur dargestellt. Um diesen entgegenzuwirken, etablierte das Land Baden-Württemberg in Zusammenwirken mit dem Bund Förderprogramme. Diese unterstützen die Kommunen beim aufwendigen und kostenintensiven Aufbau von gigabitfähigen Breitbandnetzten, sog. NGA-Netzen (Next Generation Access Netzen). Diese sind in der Lage Daten mit hoher Geschwindigkeit zu übertragen. Dazu werden in der Regel Glasfaserkable verwendet, da diese im Gegensatz zu herkömmlichen Kupferleitungen diesen Anforderungen gewachsen sind.
Bauvolumen
Für den Ausbau des Gebietes Mattsteig erhält die Stadt Tuttlingen einen Zuschuss in Höhe von 266.337,50 €, welcher einen Großteil der Baukosten (in Höhe von 327.295,00 €) abdeckt. Im Verhältnis zu den Gesamtkosten (u.a. für Planung, Projektleitung, Kundenmanagement sowie Geoinformationssystem-Datenaufbereitung) dieser Maßnahme (i. H.v. 479.485,72 €) ergibt das einen geförderten Anteil (Förderquote) von 55,5%.
Die Förderquote dient hier allerding als Richtwert, da bei diesem Projekt die Höhe der Zuschussmittel nicht an der Höhe der Gesamtkosten berechnet wurde. Das Land Baden-Württemberg hat im Rahmen dieses Förderprogrammes Pauschalen festgesetzt, die sich nach Art der Kabelverlegung und nach Art der Bodenbeschaffenheit (versiegelt/unversiegelt) der Tiefbauarbeiten richten. Auch konnten bestehende Infrastrukturelemente - vorhandene Leerrohre - verwendet werden.
Subventioniert wurde hier der Umbau des bestehenden Netzes zu einem sog. FTTB-Netz (Fibre To The Building). Hierbei werden die rund 2600m Glasfaserkabel von den Verteilern bis einen Meter in das Grundstück hinein verlegt und schützend verschlossen. Hierbei entstanden keine Kosten für den Anwohner. Der Anschluss bis in das Haus hinein wurde nicht gefördert und musste daher (bei Bedarf) von den Anwohnern selbst finanziert werden. Die Stadt Tuttlingen bot hier eine vermittelnde Tätigkeit zur Baufirma an, welche gegen Finanzierung den Einbau bis ins Haus gewährleisten konnte. Die so entstandenen Kosten konnten durch Eigenleistungen, wie z.B. selbständiges Ausheben des Grabens auf dem Grundstück, gesenkt werden. So war es möglich 99 Grundstücke durch einen Anschluss an das FTTB-Netz aufzuwerten.
Aus diesen Tatsachen lässt sich die Kostenverteilung auf die Grundstücke aus den Baukosten und der Länge des Kabels ermitteln. Diese betragen 3.306 € pro Grundstück.
Auch lassen sich die angefallenen Kosten für einen Meter verlegtes Glasfaserkabel errechnen. Hierfür fielen 121 € pro Meter verlegtes Kabel an.
 
Ausführungszeitraum
Begonnen wurde mit der Planung und den ersten Absprachen im Mai 2016. Hier wurde das Vorhaben dem Gemeinderat vorgelegt, sodass in Folge dessen die ersten konkreten Planungen angestellt und entsprechende Anträge eingereicht werden konnten. Auch fanden Ausschreibung statt, bei denen das durchführende Unternehmen ermittelt wurde. So konnte am 08.08.2018 mit dem Bau begonnen werden.
Nach rund zehn Monaten Bauzeit endeten die Baumaßnahmen mit der Technichen abnahme am 29.05.2019. Im Nachgang sind entstandene Kosten gedeckt und etwaige Rechnungen beglichen worden. Das Projekt selbst gilt seit dem 18.12.2019 als Abgeschlossen.
Mitverlegung von Breitbandinfrastruktur im Gewerbegebiet Gänsäcker
Förderkennzeichen: 4-8433.3/1733
 
Die Stadt Tuttlingen erhielt im Frühjahr 2018 die Möglichkeit im Gewerbegebiet Gänsäcker, einem Ortsteil vom Möhringen, zusammen mit einem privaten Telekommunikationsunternehmen den Ausbau der dortigen Breitbandinfrastruktur voranzutreiben.
Besagtes Telekommunikationsunternehmen trat mit den dort angesiedelten Firmen in Kontakt um diese an das Glasfasernetz anzubinden. Nachdem nur ein Drittel der Unternehmer im Gewerbegebiet auf dieses Angebot aufsattelten, schaltete sich die Stadt Tuttlingen ein um die restlichen Firmen zu versorgen. Außerdem verpflichtete sich der Pächter (das o.g. Telekommunikationsunternehmen) das ausgebaute Netz mit einem „Open Access“-Zugang auszustatten, wodurch einer Monopolisierung mit Steuergeldern vorgebeugt wird. Jedes andere Unternehmen dieser speziellen Branche könnte nun ebenso im Gewerbegebiet Gänsäcker Breitbandfähiges Internet anbieten. Somit wurde diese Vereinbarung getroffen, das städtische Glasfaserkabel in den bereits geöffneten Graben des Privatunternehmers mitverlegen.
Bauvolumen
Hierbei wurden etwas mehr als 1500 m Glasfaserkabel verlegt um die sog. „Weißen Flecken“ zu bereinigen. „Weiße Flecken“ sind jene Gebäude/Bereiche, die im Bereitbandatlas des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wahrscheinlich nur über eine Datenübertragungsgeschwindigkeit unterhalb von 30 Megabit pro Sekunde liegt (Upload/Download)
Bei diesem Modell der Mitverlegung entstanden auch hier deutlich geringere Kosten. Da hier die meisten Abschnitte in den bereits vorhandenen Graben gelegt werden konnten und nur ausgewählte Abschnitte gesondert bearbeitet werden mussten, belaufen sich die Gesamtkosten des Projektes auf rund 100.000€. Hiervon wurden 40.361,71€ vom Land Baden-Württemberg gefördert, was eine beachtliche Förderquote von rund 41% ergibt. Diese dient hier allerding als Richtwert, da bei diesem Projekt die Höhe der Zuschussmittel nicht an der Höhe der Gesamtkosten berechnet wurde. Das Land Baden-Württemberg hat im Rahmen dieses Förderprogrammes Pauschalen festgesetzt, die sich nach Art der Kabelverlegung und nach Art der Bodenbeschaffenheit (versiegelt/unversiegelt) der Tiefbauarbeiten richten. Auch konnten bestehende Infrastrukturelemente - vorhandene Leerrohre - verwendet werden.
Breitbandausbau
 
Die Stadt Tuttlingen beschäftigt sich seit dem Jahr 2014 mit dem Ausbau der Breitbandversorgung im Kernstadtgebiet und den Ortsteilen Möhringen, Nendingen und Eßlingen. Hierzu wird vollumfänglich auf die Versorgung mit Glasfaser gesetzt, welche als langfristig zukunftsfähige Technologie angesehen wird – Physikalisch ist die Internetanbindung mittels Lichtleiter die derzeit schnellste bekannte Technik.
Anfänglich wurden die ersten Maßnahmen, der Glasfaserausbau im Gewerbegebiet Brenner in Nendingen und die Beauftragung einer Breitbandausbauplanung für die Gesamtstadt durch
die Stadtwerke Tuttlingen GmbH vorgenommen.
Seit der Teilnahme am Landeszuschussprogramm Baden-Württemberg mit der Verwaltungsvorschrift Breitbandausbau baut die Stadt Tuttlingen seit dem Jahr 2016 mithilfe von Zuschüssen des Landes dort Glasfaserleitungen, wo die privaten Telekommunikationsunternehmen keinen wirtschaftlichen Bedarf eines Ausbaus sehen. Zudem ist die Stadt Tuttlingen im Jahr 2016 der Breitbandinitiative des Landkreis Tuttlingen (BIT) beigetreten, welche die Anbindung und Nutzung der stadteigenen Infrastruktur an das kreisweite Backbone-Netz ermöglicht. Ebenfalls wird durch die Verpachtung des Glasfasernetzes an einen Betreiber (derzeit die NetCOM, ein Unternehmen der Netze BW) eine Refinanzierung der Kosten für die passive Netzstruktur ermöglicht.
 
Das Projekt Breitbandkoordination wurde beim Fachbereich 2 – Finanzen hierzu angesiedelt.
 
Derzeit sind bzw. werden mithilfe von Zuschussmitteln des Landes Baden-Württemberg folgende Gebiete mit Glasfasertechnologie versorgt:
a.    Die „Tal- und Witthohhöfe“ in Tuttlingen
b.    Die Fußgängerzone in Tuttlingen
c.    Das Wohngebiet „Mattsteig“ in Tuttlingen
d.    Das Gewerbegebiet „Gänsäcker“ in Möhringen
e.    Das Wohngebiet „Auf Burg“ in Möhringen
 
 
a.    Die „Tal- und Witthohhöfe“ in Tuttlingen
 
b.    Die Fußgängerzone in Tuttlingen
Die geförderte Breitbandmaßnahme (zur Anbindung von Schulen) erstreckt sich von der Wilhelmstraße Ecke Bahnhofstraße bis zur Unteren Hauptstraße Ecke Königstraße. Des Weiteren wurden in dem weiteren Bauabschnitt 4 Weimarstraße Ecke Rathausstraße bis Oberamteistraße Ecke Obere Hauptstraße weitere Glasfaserleitungen, jedoch ohne Zuschussmöglichkeit (da kein weißer Fleck und keine Schulanbindungsmöglichkeit).
-       Verlegte Leitungsstreckenlänge im Förderbereich: 736 Meter (beidseitig, entlang der Gebäude)
-       Geförderte Leitungsstreckenlänge: 451 Meter
-       Kosten der Maßnahme: 90.000 €
-       Zuschusshöhe: 13.620 €
-       Zahl der anschließbaren Einheiten im Förderbereich (Gewerbe- und Wohnen): 42
 
c.    Das Wohngebiet „Mattsteig“ in Tuttlingen
d.    Das Gewerbegebiet „Gänsäcker“ in Möhringen
e.    Das Wohngebiet „Auf Burg“ in Möhringen

Naturkneippanlage beim „Gollbächle“ am Riedgraben


Naturkneippanlage beim „Gollbächle“ am Riedgraben
 
Die Stadt Tuttlingen hat beim „Gollbächle“ am Riedgraben, welches im Gebiet des Naturparks Obere Donau liegt, im 2021 eine Kneippanlage errichtet. Baufertigstellung der Anlage war im Oktober 2021. Da die Umgebungsbegrünung noch ausgeführt werden musste, konnte die Anlage im Juni 2022 in Betrieb genommen werden.
Die Gesamtkosten der Anlage betragen 24.470 €.
Die Naturkneipp-Anlage wurde gefördert durch den Naturpark Obere Donau mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg, der Lotterie Glücksspirale und der Europäischen Union (ELER)
Im Rahmen der Verwaltungsvorschrift ländlicher Raum und Verbraucherschutz zur Gewährung von Zuwendungen für Naturparke in Baden-Württemberg vom 04.03.2016 erhielt die Stadt Tuttlingen für dieses Projekt einen Zuschuss wie nachfolgend berechnet.
Die anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen 20.319,17 €.
Bei einem Fördersatz in Höhe von 60% ergibt sich eine Zuwendung in Höhe von 12.192 €
Der Zuwendungsbescheid wurde vom Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 8 Forstdirektion an die Stadt Tuttlingen ausgestellt. Mitbegleitet wurde das Zuschussprojekt von der Naturparkverwaltung Obere Donau in Beuron.
Die Baumaßnahme selbst wurde von der Grünplanung der Stadt Tuttlingen und der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes begleitet. Ausgeführt wurde die Maßnahme von einem Gartenbauunternehmen und einem Stahlbauer.
 
Unterstützer der Kneippförderung

Naturerlebnis NSG Bächetal – Wanderweg Stichwegeverbindung

Von Möhringen aus soll ein Rundweg ins Naturschutzgebiet Bächetal entstehen, welcher in ca. einer Stunde begangen werden kann und als Bereicherung für erholungssuchende Einheimische sowie für Besucher des NSG Bächetal wirken soll. Das Verbindungsstück verläuft einige Meter auf einem bestehenden Feldweg auf der Ostseite des Talraumes. Ein kleiner Abschnitt wird als schmale Wegeverbindung in einem bestehenden Grüngürtel neu angelegt. Dieses Projekt stellt ein erweitertes Angebot zur Naherholung in der Natur sowie zur Naturerfahrung dar und trägt zur Förderung eines naturverträglichen Tourismus bei.

Als Vorhaben des Landes Baden-Württemberg wurde dieses Projekt im Rahmen des GAP-Strategieplans Deutschland 2023 - 2027 mit Mitteln der Europäischen Union im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und mit Mitteln des Landes Baden-Württemberg finanziert.

Logos für das ProjektQR Code Zuschuss Stichwege Verbindung Bächetal

Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 16.07.2018 das Radnetz für Tuttlingen beschlossen. Dieses Radnetz beinhaltet eine prioritäre Verbindung ausgehend von der Wöhrdenbrücke über die Hermannstraße bis zur Lessingstraße, welche den Norden und Osten der Stadt an der Innenstadt vorbei effektiv miteinander verbindet. Für diese Verbindung wurde ein Maßnahmenpaket bestehend aus 4 Bausteinen entwickelt und auf Antrag der Verwaltung 2016 in das Förderprogramm LGVFG des Landes aufgenommen.
 
Verlauf der Verbindung
Ausgangspunkt ist im Süden die Wöhrdenbrücke, direkt am Donauradweg, der wichtigsten, innerstädtischen, überregionalen Radachse. Von hier wird eine direkte Verbindung zur Dr. Karl-Storz-Straße und Daimlerstraße geschaffen, von wo aus über weiterführende Fuß- und Radwege die Arbeitsstätten in der Nordstadt, der Bahnhaltepunkt Tuttlingen Nord und das  Wohngebiet „In der Schmelze“ sicher und gut erreichbar sind. Durch den Bau einer neuen und gut befahr- und begehbaren Fuß- und Radwegverbindung wird der Höhenunterschied zur Lessingstraße überwunden. Die Lessingstraße selbst verbindet über Querstraßen (Hölderlinstraße, Goethestraße, Nelkenstraße) zu den etablierten Wohnlagen in Richtung Westen. Die Lessingstraße und im weiteren Verlauf die Straße Im Steinigen Tal werden zudem Hauptzubringer für die Neubaugebiete am Nordrand der Stadt.
 
Maßnahmen
Es sind vier Teilmaßnahmen umgesetzt worden:
 
1. Erweiterte Aufstellfläche für Fußgänger und Radfahrer am Knoten Nendinger
Allee / Gießstraße / Wöhrdenbrücke
2. Verbesserte Radfahrerführung zum Julius-Fröhlich-Platz
3. LSA (Lichtsignalanlage) Vollsignalisierung für Radfahrer und Fußgänger am
Knoten Ludwigstaler Straße/ Hermannstraße
4. Neue Verbindung für Fußgänger und Radfahrer zwischen Dr.-Karl-Storz-Straße
und Lessingstraße
 
Zeitraum der Bauausführung
Die Bauausführung war vom 30.08.2021 bis zum 26.08.2022
 
Finanzierung der Maßnahme
Das Vorhaben wurde mithilfe von Fördermitteln des Bundes (35%) und des Landes Baden-Württemberg (50%) durchgeführt. 15% der zuwendungsfähigen Kosten trägt die Stadt Tuttlingen.
 
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Ziel und Inhalt des Vorhabens

Die Stadt Tuttlingen saniert ihre alten Lichtsignalanlagen, die in der Hauptsache noch mit Glühfadenlampen betrieben werden und modernisiert diese auf die aktuelle LED Technik. Im selben Zug ist vorgesehen, die Anlagen an die Bedürfnisse der Barrierefreiheit anzupassen. 10 Lichtsignalanlagen werden in den Straßen Möhringer-/Moltkestraße, Möhringer-/Karlstraße, Zeughaus-/Moltkestraße, Zeughaus-/Karlstraße, Th. Heuss-Allee/Max-Planck Straße, B14/B523/Stg. Str., Kronen-/Uhlandstraße, Zeughaus-/Wilhelmstraße, Schützen-/Katharinenstraße und König-/Alleenstraße. Durch die Umrüstung beträgt die jährliche Stromeinsparungen ca. 93.033 kWh/a. Über die gesamte Lebensdauer der Anlage sollen 87.712Tonnen CO² eingespart werden.
 
Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen 235.080 €. Von der Gesamtinvestition werden 20 Prozent, also 47.016 € gefördert. Die Stadt Tuttlingen trägt die restlichen 188.064 € mit eigenen Mitteln.
 
Die zusätzliche Installation der Blindensignale und Bodenindikatoren sind nicht Teil dieser Förderung.
 
Förderung durch die Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.



DeutscherBundestag

Realisierung des Durchbruchs der Gleisunterführung in Richtung Donau


 
Der Durchbruch der Gleisunterführung ist ein zentraler Baustein der Bahnhofsentwicklung Tuttlingens. Der Bahnhof als Mobilitätsdrehscheibe gewinnt durch die Maßnahme deutlich an Attraktivität. Der Durchbruch ermöglicht einen barrierefreien Zugang aus Richtung Koppenland kommend wodurch es für viele Menschen attraktiver wird, die klimaschonenden ÖPNV Angebote im Bahnhof und auf dem Bahnhofsvorplatz zu nutzen.

Besonders für das klimafreundliche Fahrradfahren bietet der Bahnhofsdurchbruch aufgrund der nun direkten Verbindung zu zentralen Radachsen (bspw. dem Donau-Radweg) einen enormen  Mehrwert. Der Bereich hinter dem Bahnhof war nur über die letzte Treppe zu Bahnsteig 4 und anschließend über einen schmalen, steilen Weg zu erreichen. Dies war auch der einzige Weg, welcher den Bahnhof in direkter Weise an die hinter dem Bahnhof verlaufenden Radwege anbindet. Zu Bahnsteig 4 führt kein Aufzug, weshalb diese Anbindung im vorherigen Zustand weder fahrradfreundlich noch barrierefrei war.

Der Durchbruch führt zu einer besseren Anbindung des Bahnhofs an das dahinter gelegene Donauland sowie an das Wohngebiet Koppenland. Der Mehrwert dieser Maßnahme kommt den Radfahrern, Bahnkunden, Gästen sowie den Bürgern der Stadt Tuttlingen zugute. Aufgrund der besseren Erreichbarkeit an das RadNETZ BW und auch das Alltagsradnetz profitieren besonders die Radfahrer von der Maßnahme.

Durch den Durchbruch erübrigt sich der Auf-/Abstieg über die Treppe und macht die Anbindung an den Bahnhof besonders für Radfahrer wieder interessant und attraktiv. Der zum RadNETZ BW gehörige Landesfernradweg Donau-Radweg etwa, folgt in Baden- Württemberg über weite Strecken der Schwarzwaldbahn, der Bahnstrecke Tuttlingen–Inzigkofen und der Bahnstrecke Ulm–Sigmaringen. Der Durchbruch der Gleisunterführung eröffnet daher eine bequeme und attraktive Möglichkeit zu kombinierten Touren mit Bahn und Fahrrad.
 
Die Baumaßnahme wurde vom 06.07.2023 bis zum 30.07.2024 durchgeführt.
 
Der Zuschuss für diese Maßnahme beträgt 906.620 €.
 
Dieser setzt sich zusammen aus:
1.    Fördermitteln des Landes Baden-Württemberg über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) Rad- und Fußverkehr (50% der Fördermittel). Diese stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
2.    Fördermitteln des Bundes aus dem Sonderprogramm Stadt & Land (40% der Fördermittel) durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr

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Die Maßnahme wurde in Kooperation mit der Gemeinde Mühlheim a.D. durchgeführt.
 
Der Donauradweg zwischen Nendingen (Tuttlingen) und Stetten (Mühlheim a.D.) wurde vollständig auf einer Strecke von 2000m mit einer Tragdeckschicht instandgesetzt. Die neu hergestellte Fahrbahn wurde mit einem retroreflektierenden Schmalstrich beidseits ordnungsgemäß nach ERA (Empfehlung für Radverkehrsanlagen) markiert. Die Maßnahme wurde erfolgreich durchgeführt und abgenommen durch das Tiefbauamt.
 
Die Zuwendung wird vollumfänglich zur Deckung der Kosten für die Instandsetzung des Donauradwegs Nendingen-Stetten verwendet.
 
Der Zuschuss beträgt: 197.904,00 €.
 
Die Zuschussmittel erhalten wir:
1.    zu 50% Aus dem Landesgemeindefinanzierungsgesetz (LGVFG), Rad- und Fußverkehr des Landes Baden-Württemberg. Die Mittel zur Realisierung stammen aus dem Baden-Württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
2.    zu 40% Aus dem Sonderprogramm Stadt & Land des Bundes.

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Die Stadt Tuttlingen hat die Randmarkierungen der Radwege auf einer Strecke von insgesamt 8,8 km ausgeweitet. Vier Streckenabschnitte wurden neu markiert. Es handelt sich bei allen Radwegen um eine Randmarkierung auf unbeleuchteter, außerörtlicher Strecke.

Die Markierungen auf dem Teilstück Donauradweg waren erforderlich auf den Strecken Möhringen – Immendingen und begleitend zur Nendinger Allee. Der Donauradweg auf Tuttlinger Gemarkung ist gleichzeitig Teil des RadNETZ Alltag. Auch im RadNETZ Alltag ist das Teilstück Radweg im Seltenbachtal. Zusätzlich wurde der stark frequentierte Radweg Öthenfurtweg, der von Tuttlingen aus in die Möhringer Vorstadt verläuft, markiert. Dieser ist eine Hauptroute im Radverkehrsplan Tuttlingen, jedoch nicht Teil des RadNETZ BW. Alle Markierungen erfolgten ERA konform, in retroreflektierendem Schmalstrich in weißer Farbe.

Die Gesamtkosten der Maßnahme betrugen 98.107,00 €. Ende 2022 erhielt die Stadt Tuttlingen vom Land Baden-Württemberg im Rahmen des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz Rad- und Fußverkehr (LGVFG Rad- und Fußverkehr) in Verbindung mit dem Sonderprogramm (Stadt & Land) des Bundes eine Zuwendung in Höhe von 59.588,00 €.

Die Mittel zur Realisierung des Landes (50% des Zuwendungsbetrages) stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

Die Mittel der Förderung durch den Bund des Stadt & Land Sonderprogramms (40% des Zuwendungshaushaltes) stammen aus Mitteln des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

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Im Jahr 2019 wurden an Rathaussteg gravierende statische Mängel festgestellt. Diese Mängel traten hauptsächlich an tragenden statischen Knotenpunkten auf Die Schädigung der  Knotenpunkte war von außen nicht sichtbar. Um die statische Tragfähigkeit wiederherzustellen, wurden die betreffenden Punkte zimmermannsmäßig ertüchtigt. Diese Maßnahme konnte aber immer nur als vorübergehende Schadensbehebung angesehen werden.
 
Aus Gründen der nahenden tiefgreifenden Sanierung und der zunehmenden  verkehrstechnischen Bedeutung, nahm die Stadt Tuttlingen die Gelegenheit wahr und lobte einen Planungswettbewerb mit Realisierungsteil (Rathaussteg) aus.
 
Das Büro schlaich bergermann partner erhält den Ersten Preis für den Realisierungsteil Rathaussteg.
 
Der Ersatzneubau aus Holz, Stahl und Beton verbindet mit einer Breite von sechs Metern den Donauradweg mit der Tuttlinger Innenstadt. Durch die großzügige und greifbare Verbindung wird die Überquerung sicherer, komfortabler und trägt durch eine gesteigerte Attraktivität des Fahrrad- und Fußverkehrs einer CO²-freundlichen Mobilität bei.
 
Da der derzeitige sanierungsbedürftige Rathaussteg nicht einfach durch einen Neubau, sondern ein qualitativ hochwertiges Bauwerk welches den aktuellen Anforderungen von Fußgängern und Fahrradfahrern gerecht wird (auch die den Donaufernradweg nutzenden Fahrradfahrer) ersetzt werden soll, ermöglichen die beantragten Zuwendungsmittel ein Bauwerk mit einer solchen Qualität zu errichten.
 
Der Zuschuss für diese Maßnahme beträgt 3.207.660 €. Dieser setzt sich zusammen aus:
  • Fördermitteln in Höhe von 50% über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG). Die Mittel zur Realisierung des Vorhabens stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
  • Fördermitteln in Höhe von 40% aus dem Bundeshaushalt durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr über das Sonderprogramm des Bundes Stadt & Land.
 
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Mit der Maßnahme wird das Ziel verfolgt, dem (Alltags-)Radverkehr eine sichere und direkte Hauptverbindung zwischen Tuttlingen Ost und Zentrum zur Verfügung zu stellen. Damit soll eine Steigerung des Radverkehrsanteils vor allem auf Kosten des MIV einhergehen, die zur Erreichung der Klimaziele der Landesregierung beiträgt. Darüber hinaus soll dadurch das Hauptstraßennetz, das zu Hauptverkehrszeiten an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit stößt, entlastet werden. Außerdem soll durch die Maßnahme eine erhöhte Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität für den Fußverkehr erreicht werden.

Die vorgeschlagene Maßnahme stellt einen Lückenschluss im prioritären Radnetz Tuttlingens dar, die zahlreichen öffentlichen Einrichtungen, Wohn- und Arbeitsstätten in Tuttlingen Ost und Zentrum miteinander verbindet. Ein direkter Zusammenhang mit anderen Maßnahmen besteht nicht. Allerdings versprechen wir uns bei erfolgreicher Umsetzung der Maßnahme, bei der es sich um die zweite Fahrradstraße in Tuttlingen handelt, eine wesentliche Steigerung der Akzeptanz für die Radverkehrsförderung. Dementsprechend hohe Standards werden bei der Gestaltung der Fahrradstraße angesetzt, damit diese auch ein Erfolg wird. Da die Fahrradstraße im Bestand entwickelt wird und dabei teilweise Flächen zurückgebaut werden, ergibt sich kein zusätzlicher Raumbedarf.
 
Mit der Einrichtung der neuen Fahrradstraße wird die prioritäre Radroute des Radwegnetzes der Stadt Tuttlingen, die den Osten der Stadt mit dem Zentrum verbindet, aufgewertet. Zukünftiger Hauptbestandteil dieser Route wird die Fahrradstraße sein, die unter anderem eine Verbindung zwischen einer Kita, Grundschule und der Hochschule und dem städtischen Radverkehrsnetz herstellt. Im Osten schließt daran ein gemeinsamer Geh- und Radweg an, der weitere Quellen und Ziele, wie das Wohngebiet Lohmehlen und das Altenzentrum St. Anna, anbindet. Somit wird ein 1, 5 Kilometer langer Lückenschluss getätigt, der dafür sorgt, dass Radfahrende jetzt eine sichere, direkte und größtenteils bevorrechtigte Verbindung zwischen dem Osten und dem Zentrum der Stadt.

Perspektivisch wird durch die Fahrradstraße auch eine lückenlose Anbindung an den geplanten Radweg von Tuttlingen nach Neuhausen hergestellt. Fahrradstraßen sind nachgewiesen (siehe "Sicherheitsbewertung von Fahrradstraßen und der Öffnung von Einbahnstraßen" der UdV) sichere Infrastrukturelemente.
 
Außerdem stellen sie ein kosten- und flächeneffizientes Werkzeug der Radverkehrsförderung dar, da sie mit Bestandsflächen auskommen und diese nicht grundlegend verändert werden müssen. Darüber hinaus wird durch eine entsprechende Gestaltung die Beschleunigung und Attraktivität des Radverkehrs erhöht.
 
Der Zuschussbetrag hat eine Höhe von 945.610 €. Dieser wird wie folgt gefördert:
  • 50% des Zuschussbetrags werden über das Landesgemeindefinanzierungsgesetz (LGVFG) des Landes Baden-Württemberg gefördert. Die Mittel zur Realisierung stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
  • 40% des Zuschussbetrags werden über das Sonderprogramm Stadt & Land des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr gefördert.

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Darstellung des Vorhabens und Förderziel


Im Zuge der Sanierung der Gymnasien sollen die vorhanden Fahrradabstellanlagen ausgetauscht, neu geordnet und erweitert werden. Das Otto-Hahn-Gymnasium und des Immanuel-Kant-Gymnasium befinden sich in unmittelbarer Nachbarschaft. Zusammen besuchen die beiden Gymnasien über 1600 Schüler.

Beide Gebäude, der Gebäudeumgriff und der gesamte südliche Campusbereich werden derzeit modernisiert und erweitert. Die Baumaßnahmen der Freianlagen sind in drei Bauabschnitten vorgesehen, mit dem Ziel der Gesamt-Fertigstellung im Jahr 2024.

Beide Gymnasien verfügen bereits über Fahrradabstellplätze, teils mit und teils ohne Überdachung. Im Zuge des Bauablaufs sollen 2022-23 sowohl Fahrradständer ersetzt, zusammengefasst als auch neue Fahrradabstellplätze hinzugefügt werden. Für die Fahrradständer stellt die Stadt Tuttlingen den Förderantrag nach LGVFG und dem Sonderprogramm des Bundes „Stadt und Land“.

Das Ziel der Maßnahme ist ein ausreichendes Angebot an Fahrradstellplätzen für die beiden modernisierten und erweiterten Gymnasien zu erreichen. Die bestehenden Fahrradabstellanlagen sind ausgelastet und in die Jahre gekommen. Die Stadt Tuttlingen wird zudem die alten Radhalter durch zeitgemäße Einzelparker ersetzen. Durch eine Förderung ist es möglich, insgesamt 200 zusätzliche Fahrradabstellplätze zu schaffen. Die Zahl der Anteil der überdachten Ständer wird um mehr als 50% von 222 auf 338 erhöht.
 

Bauliche Maßnahmenbeschreibung


Die neuen Fahrradständer werden als Anlehnbügel inkl. höhenversetzter Radeinstellung ausgeführt. Die Planung sieht einen erhöhten Radabstand von 60cm statt der üblichen 50cm bei den Fahrradabstellanlagen vor, dies geschieht um die Funktionalität für die Schüler zu erhöhen. Je nach Situation erfolgt die Einstellung einseitig oder doppelseitig. Im Bereich bestehender Asphaltbeläge werden die Fahrradständer direkt auf dem bestehenden Belag befestigt. Im Bereich heutiger Grünflächen werden die Abstellflächen mit Plattenbelägen befestigt. Die Überdachung erfolgt über eine Stahlstützenkonstruktion mit Pultdach.

Die Lage der Radabstellanlage wird neu geordnet und bedarfsgerecht entlang der Radwege mit guter Lage zu Hauptzugängen der Gymnasien und dem gemeinsam genutzten Haus der Schüler gebündelt.

Insgesamt sind folgende neue Standorte vorgesehen:
BA 1: Otto-Hahn-Gymnasium (siehe Anlage Gesamtübersicht)
  • 40 Fahrradabstellplätze nicht überdacht südlich Haus der Schüler
  • 40 Fahrradabstellplätze überdacht südlich Haus der Schüler
  • 13 Fahrradabstellplätze nicht überdacht südlich OHG
 
BA 2: Immanuel-Kant-Gymnasium (siehe Anlage Gesamtübersicht)
  • 36 Fahrradabstellplätze überdacht Nördlich IKG (unter dem Vordach)
  • 40 Fahrradabstellplätze überdacht Westlich Turnhalle
  • 36 Fahrradabstellplätze nicht überdacht Westlich Turnhalle
 
Insgesamt werden 205 Fahrradstellplätze neu geschaffen, von denen deutlich mehr als die Hälfte überdacht sein wird. Alle Fahrradständer gemäß den Richtlinien des Landes Baden-Württemberg und gemäß dem aktuellen Stand der Technik (insbesondere gemäß ERA beziehungsweise EFA) geplant und umgesetzt.
 

Zuschuss


Der Zuschuss hat eine Höhe von 213.680 € und wird wie folgt gefördert:
  • 50% des Zuschussbetrags werden über das Landesgemeindefinanzierungsgesetz (LGVFG) des Landes Baden-Württemberg gefördert. Die Mittel zur Realisierung stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
  • 40% des Zuschussbetrags werden über das Sonderprogramm Stadt & Land des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr gefördert.
 
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Der Durchbruch der Gleisunterführung ist ein zentraler Baustein der Bahnhofsentwicklung Tuttlingens.

Der Bahnhof als Mobilitätsdrehscheibe gewinnt durch die Maßnahme deutlich an Attraktivität. Der Durchbruch ermöglicht einen barrierefreien Zugang aus Richtung Koppenland kommend  wodurch es für viele Menschen attraktiver wird, die klimaschonenden ÖPNV Angebote im Bahnhof und auf dem Bahnhofsvorplatz zu nutzen. Besonders für das klimafreundliche Fahrradfahren bietet der Bahnhofsdurchbruch aufgrund der nun direkten Verbindung zu zentralen Radachsen (bspw. dem Donau-Radweg) einen enormen Mehrwert.

Der Bereich hinter dem Bahnhof war nur über die letzte Treppe zu Bahnsteig 4 und anschließend über einen schmalen, steilen Weg zu erreichen. Dies war auch der einzige Weg, welcher den Bahnhof in direkter Weise an die hinter dem Bahnhof verlaufenden Radwege anbindet. Zu Bahnsteig 4 führt kein Aufzug, weshalb diese Anbindung im vorherigen Zustand weder fahrradfreundlich noch barrierefrei war.

Der Durchbruch führt zu einer besseren Anbindung des Bahnhofs an das dahinter gelegene Donauland sowie an das Wohngebiet Koppenland. Der Mehrwert dieser Maßnahme kommt den Radfahrern, Bahnkunden, Gästen sowie den Bürgern der Stadt Tuttlingen zugute. Aufgrund der besseren Erreichbarkeit an das RadNETZ BW und auch das Alltagsradnetz profitieren besonders die Radfahrer von der Maßnahme. Durch den Durchbruch erübrigt sich der Auf-/Abstieg über die Treppe und macht die Anbindung an den Bahnhof besonders für Radfahrer wieder interessant und attraktiv. Der zum RadNETZ BW gehörige Landesfernradweg Donau-Radweg etwa, folgt in Baden- Württemberg über weite Strecken der Schwarzwaldbahn, der Bahnstrecke Tuttlingen– Inzigkofen und der Bahnstrecke Ulm–Sigmaringen. Der Durchbruch der Gleisunterführung eröffnet daher eine bequeme und attraktive Möglichkeit zu kombinierten Touren mit Bahn und Fahrrad.
 
Die Baumaßnahme wurde vom 06.07.2023 bis zum 30.07.2024 durchgeführt.
 
Der Zuschuss für diese Maßnahme beträgt 906.620 €.
 
Dieser setzt sich zusammen aus:
  • Fördermitteln des Landes Baden-Württemberg über das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) Rad- und Fußverkehr (50% der Fördermittel). Diese stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
  • Fördermitteln des Bundes aus dem Sonderprogramm Stadt & Land (40% der Fördermittel) durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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