Tuttlingen hat neben der Kernstadt die drei Stadtteile: Möhringen, Nendingen und Eßlingen. Da die ehemals selbstständigen Gemeinden ihre „Selbstverwaltung“ verloren hatten, wurden im Rahmen der Gemeindereform der 70er-Jahre Ortschafts- und Bezirksverfassungen eingeführt, die den Ortschaften begrenzte Mitspracherechte einräumen.
In den Ortschaften werden Ortschaftsräte gebildet und Ortsvorsteher bestellt. Die Mitglieder des Ortschaftsrates werden nach den gleichen Regeln gewählt wie Gemeinderäte.
In den Ortschaften werden Ortschaftsräte gebildet und Ortsvorsteher bestellt. Die Mitglieder des Ortschaftsrates werden nach den gleichen Regeln gewählt wie Gemeinderäte.
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