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Bestattungsarten

Baumgrab

Erdbestattung

Der Leichnam eines Verstorbenen wird in einem Sarg in einem Erdgrab (o. a. Grabkammer) bestattet. Bei der Trauerbewältigung ist von großer Wichtigkeit, dass nach der Trauerfeier der Verstorbene von den Angehörigen, Freunden und Bekannten bis zum Grab begleitet wird und in pietätvoller Art Abschied genommen werden kann. Für unseren Kulturkreis ist diese Bestattung traditionell als die bedeutendste anzusehen.

Feuerbestattung

Der in einen Sarg gebettete Verstorbene wird im Tuttlinger Krematorium eingeäschert. Die Urne mit der Asche wird dann auf dem Friedhof beigesetzt. Bei einer Feuerbestattung ist eine weitere Leichenschau durch einen Amtsarzt und eine gesonderte Genehmigung durch die Ortspolizeibehörde erforderlich.

Auch ist eine Trauerfeier mit anschließender Beisetzung der Urne – wie bei Erdbestattungen – nach Wünschen der Angehörigen möglich. Feuerbestattungen haben in Tuttlingen mit dem Alten Krematorium (1927) eine lange Tradition.

Reihengräber – für Sarg- und Urnenbestattungen

Erdreihengrab
  • Werden im Todesfall der Reihe nach, für die Dauer der Ruhefrist abgegeben
  • Ruhefristen für Urnenbestattungen 15 Jahre
  • Ruhefristen für Sargbestattungen 25 Jahre
  • Eine Verlängerung ist nicht möglich
  • Die Grabstätte kann nur einmal belegt werden und ist nach Ablauf der Ruhefrist abzuräumen.

Wahlgräber (Familien -, Kaufgrabstätten) – für Sarg- und Urnenbestattungen

Doppelwahlgrab
  • Können schon zu Lebzeiten erworben werden
  • Können eine oder mehrere Stellen umfassen
  • Nutzungsdauer:
    Für Urnen mindestens 20 Jahre
    Für Sargbestattungen 30 Jahre
  • Das Nutzungsrecht kann über die Ruhefrist hinaus verlängert werden
  • Ein mehrmaliger Wiedererwerb ist möglich
  • Je nach Bodenverhältnissen kann auch ein Tiefgrab errichtet werden. Hier können zwei Sargbeisetzungen übereinander erfolgen.
  • Weitere Zubettungen von Urnen sind möglich
  • Nach Aufgabe der Grabstätte ist die Fläche abzuräumen und einzuebnen

Kolumbarium (Urnenwände, Nischen) für Urnenbestattungen

Kolumbarium
  • Auf den Friedhöfen Tuttlingen, Möhringen und Nendingen
  • In den einzelnen Mauernischen können unter Einhaltung der Ruhe- bzw. Nutzungszeit bis zu drei Urnen beigesetzt werden.

Garten der Erinnerung – gärtnerbetreutes Grabfeld - Wahlgrab

Unter der Federführung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) der örtlichen Friedhofsgärtner und Steinmetzbetriebe wurde die Anlage geplant und gebaut.
Garten der Erinnerung 2. Abschnitt
  • Auf dem Friedhof in Tuttlingen, Nendingen, Möhringen und Eßlinen
  • Verwendung von biologisch abbaubaren Öko-Urnen
  • Raumbildender Charakter des Gartens
  • Jedes Grab wird mit unterschiedlichen aber wiederkehrenden Bodendeckern bepflanzt, die Grabflächen sind fließend
  • Individuell gestaltete Grabzeichen
  • Grabzeichen sind aus heimischen Materialien
  • Erdurnenkammern dienen als Sockel für Grabzeichen
  • Sitzgelegenheiten und ein Brunnen sind in die Anlage integriert

Baumgräber (Wahlgräber)

Baumgrab
  • Auf dem Friedhof in Tuttlingen, Möhringen, Nendingen und Eßlingen
  • Verwendung von biologisch abbaubaren Öko-Urne
  • Namensnennung der Verstorbenen mit Geburts- und Sterbedatum
Diese Punkte gelten sowohl für Baumbestattungen und auch für alle anderen Grabstätten bzw. für den Friedhof allgemein
  • Ruheplätze sind vorhanden.
  • Ganzjährige Zugangsmöglichkeit des Friedhofes und der Grabstellen durch geräumte Hauptwege.
  • Ganzjährige Nutzung der Infrastruktur Friedhof (Parkplatz, Wege, Wasserstellen, Sitzgelegenheiten, Abfallstellen)

Urnenbestattung mit Namenstele



Namenstele
  • Gemeinschaftsgrabstätte zur Urnenbestattung
  • Auf den Friedhöfen Tuttlingen, Möhringen, Nendingen
  • Die Beisetzungen finden im Beisein von Angehörigen statt.
  • Beschriftung mittels Einlegeplatten auf gemeinsamer Namestele
  • Zentrale Ablagefläche für Blumen- und Trauerschmuck

Rasen- und Wiesengräber

Wiesengrab
  • Auf den Friedhöfen Tuttlingen, Nendingen und Möhringen
  • Für Sarg- und Urnenbestattungen
  • Errichtung eines Grabdenkmals (stehender Stein/Stele) möglich
  • Durch die einheitliche Wiesenpflege entfällt die Grabpflege für Angehörige

Grabstätten für Frühgeborene

Frühgeborene
  • Auf dem Tuttlinger Friedhof
  • Erdbestattung für Frühgeborene, nicht bestattungspflichtige Kinder
  • Gestaltung der Trauerfeier und Beisetzung mit Eltern/Angehörigen
  • Für alle Personen- und Religionszugehörigkeiten aus der Region
  • Kostenfrei im Rahmen der Beisetzung der “Initiative für Frühgeborene“

Grabfeld für Muslime

Muslime
  • Auf dem Tuttlinger Friedhof
  • Grabfeld nach Mekka ausgerichtet
  • Für die Beisetzung von Personen muslimischen Glaubens
  • Auf besondere Wünsche (Bestattungsriten wie rituelle Waschungen) kann eingegangen werden.

Grabkammer

  • Auf dem Friedhof Möhringen
  • Wahlweise können ein oder zwei Särge pro Grabkammer beigesetzt werden. Die Beisetzung von Urnen ist in der Grabkammer ebenso möglich.

Anonymes Urnenfeld

Ablageplatz
  • Auf dem Tuttlinger Friedhof
  • Wird im Todesfall der Reihe nach für die Dauer der Ruhefrist (15 Jahre) vergeben
  • Kein Pflegeaufwand für Angehörige
  • Eine Kennzeichnung ist nicht möglich
  • Zur Trauerbewältigung Ablagefläche für Blumen- und Trauerschmuck
  • Urnenbeisetzung mit Angehörigen (Pfarrer, Geistlichen, Trauerredner)
  • Auf Wunsch auch Beisetzung ohne Angehörige um die bewusste Anonymität sicher zu stellen