Die Stadt Tuttlingen fördert mit dem städtischen Seniorenpass ganz gezielt Senioren mit kleinen und mittleren Einkommen.
Voraussetzungen
Den Seniorenpass können auf Antrag erhalten:
Senioren*innen
- ab 65 Jahren
- ab 60 Jahren, die eine volle Erwerbsminderungsrente erhalten
- die ihren Hauptwohnsitz in Tuttlingen haben
- die die Einkommensgrenze von 1250 Euro monatlich (alleinstehend) nicht überschreiten
- die die Einkommensgrenze von 1880 Euro monatlich (Ehepaare oder in eheähnlicher Gemeinschaft lebend) nicht überschreiten
Verfahrensablauf
Der Seniorenpass wird auf Antrag im Bürgerbüro der Stadt Tuttlingen und in den Stadtteilen durch die Geschäftsstellen ausgestellt. Als Einkommen gelten die Nettobeträge aller Einkünfte, d.h. nach Abzug der Krankenkssenbeiträge und ggf. Lohnsteuerabzüge. Maßgebend ist das Einkommen der letzten drei Monate vor Antragstellung. Die Einhaltung der Einkommensgrenze gilt bei Vorlage eines Grundsicherungsbescheid automatisch als erfüllt.
Hinweis
Leistungen des Seniorenpasses dürfen nur von dem berechtigten Personenkreis in Anspruch genommen werden. Änderungen sind der Stadtverwaltung mitzuteilen.
Erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweis (z. B. Rentenbescheid)
- Aktueller Wohngeldbescheid
- Aktueller Grundsicherungsbescheid
Gültigkeit
Der Seniorenpass gilt jeweils für das laufende Kalenderjahr. Er muss jedes Jahr neu beantragt werden.
Sonstiges
Alle Informationen über den Tuttlinger Seniorenpass können Sie auch dem Flyer zum Seniorenpass entnehmen.
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