Praktika
Bei der Stadt Tuttlingen sind verschiedene Praktika in unterschiedlichen Sachgebieten möglich. Die Vergütung ist dabei individuell – je nachdem, um was für ein Praktikum es sich handelt.
- Schulpraktika, wie zum Beispiel BORS oder BoGI
- Freiwilliges Praktika mit einer Dauer bis maximal drei Monate
- Pflichtpraktika und berufsnotwendige Praktika
- Betriebliche Einstiegsqualifizierung
Bei Fragen rund um das Thema Praktikum wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerinnen.
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
Das freiwillige soziale Jahr ist ein sozialer Freiwilligendienst, der in gemeinwohlorientierten Einrichtungen geleistet wird. Die Möglichkeiten bei der Stadt Tuttlingen sind vielversprechend: Man kann die Zeit nutzen, sich in der Berufswahl zu orientieren und über sich hinaus zu wachsen.
- Voraussetzungen: Zwischen 16 und 26 Jahren, kann nur einmal durchgeführt werden
- Einsatzstellen bei der Stadt Tuttlingen: Musikschule, Tuttlinger Hallen, Kindergärten und Schulen
- Ausbildungsbeginn: 1. September
- Bewerbungsstichtag: 15. März des Jahres, in dem das FSJ begonnen werden
möchte - Dauer: ein Jahr
- Bildungstage: Innerhalb des FSJ gehören zur praktischen Tätigkeit auch Bildungstage, also der Besuch von Bildungsseminaren.
- Arbeitszeit: Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Durch die Gleitzeitregelung kann die Arbeitszeit flexibel gestaltet werden.
- Urlaub: Der Erholungsurlaub beträgt im FSJ 30 Arbeitstage im Kalenderjahr.
- Während des FSJ besteht für unter 25-Jährige* einen Anspruch auf Bezug vom Kindergeld.
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Weitere Informationen rund um das Thema „FSJ Kultur (EBTH /Musikschule)“ erhalten Sie hier.
Weitere Informationen rund um das Thema „FSJ Kindergarten/Schulen“ erhalten Sie hier. -
Ansprechpartner*innen:
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FSJ im Kindergarten
(Nicole Eppel, Tel: 07461/99-230 nicole.eppel(at)tuttlingen.de) -
FSJ in der Musikschule
(Alica Gschlecht, Tel: 07461/99-431 alica.gschlecht(at)tuttlingen.de) -
FSJ im Eigenbetrieb Tuttlinger Hallen
(Leah Hilzinger, Tel: 07461/96627420 leah.hilzinger(at)tuttlinger-hallen.de) -
FSJ in Schulen
(Emely Kohler, Tel: 07461/99-332 emely.kohler(at)tuttlingen.de)
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Wie ein FSJ bei den Tuttlinger Hallen aussehen kann, wird in diesem Video in Kürze dargestellt.
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
Der Bundesfreiwilligendienst soll einen bereichernden Freiwilligendienst für Jedermann* ermöglichen und gleichzeitig möglichst vielen Menschen, die Unterstützung brauchen, durch freiwilliges Engagement helfen. Innerhalb des Bundesfreiwilligendienstes können Sie in verschiedenen Einsatzfeldern tätig werden. So auch bei der Feuerwehr der Stadt Tuttlingen.
- Voraussetzungen: Ab 16 Jahren, eine Altersgrenze gibt es nicht; kann mehrmals im Abstand von fünf Jahren geleistet werden
- Einsatzstelle: Feuerwehr Tuttlingen
- Ausbildungsbeginn: 1. September
- Bewerbungsstichtag: 1. Juli des Jahres, in dem das BFD begonnen werden möchte
- Dauer: Ein Schuljahr; eine andere Dauer kann individuell vereinbart werde
- Bildungstage: Innerhalb des BFD gehören zur praktischen Tätigkeit auch Bildungstage, also der Besuch von Bildungsseminaren.
- Arbeitszeit: Die Arbeitszeit richtet sich nach den Einsatzzeiten der Feuerwehr.
- Urlaub: Der Erholungsurlaub beträgt im BFD 20 Arbeitstage im Kalenderjahr.
- Informationen zur Vergütung innerhalb des BFD erhalten Sie unterhier.
- Anprechpartner*in:
Patricia Kotscharnik, Tel: 07461/7600020 patricia.kotscharnik(at)tuttlingen.de
Hier gelangen Sie zur Online-Bewerbung.
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