Tuttlinger Sportvereine und andere Institutionen haben ein großes Spektrum an Sportangeboten. Um diese reibungslos durchführen zu können, wurden die Hallen- und Platzbelegungspläne eingeführt. Die Vergabe der Sporthallen und Sportplätze erfolgt durch die Abteilung Sport und Freizeit. Sowohl für die Sporthallen, als auch für die Sportplätze gibt es zwei Belegungspläne pro Jahr: Den Sommerbelegungsplan für den Zeitraum nach den Osterferien bis einschließlich Herbstferien und den Winterbelegungsplan für den Zeitraum nach den Herbstferien bis einschließlich Osterferien.
Nähere Informationen zu den Hallen- und Platzbelegungsplänen erhalten Sie von Frau Liebermann unter der Telefonnummer 07461 99-345 oder der Email-Adresse sport(at)tuttlingen.de.
Fragen und Antworten
- Weihnachtsferien bis einschließlich 1. Januar
- Pfingstferien
- erste 4 1/2 Wochen der Sommerferien
- Grundsätzlich stehen die Sporthallen bis 17:30 Uhr ausschließlich den Schulen zur Verfügung.
Sollten nach Erstellung der Stundenpläne auch vor 17:30 Uhr noch freie Zeitfenster in den Hallen verfügbar sein, dann können diese Zeiten ebenfalls an Vereine und sonstige Nutzer vergeben werden. - Mitgliedsvereine des Stadtverbands für Sport genießen in der Sportstättenvergabe Vorrang vor anderen Vereinen.
Ausnahme: Bei sieben oder weniger Terminen pro Belegungsplan werden die Termine nicht pauschal abgerechnet.
Die einzelnen Tarife entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste.
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