Vorlesen

Hallen- und Platzbelegung

Tuttlinger Sportvereine und andere Institutionen haben ein großes Spektrum an Sportangeboten. Um diese reibungslos durchführen zu können, wurden die Hallen- und Platzbelegungspläne eingeführt. Die Vergabe der Sporthallen und Sportplätze erfolgt durch die Abteilung Sport und Freizeit. Sowohl für die Sporthallen, als auch für die Sportplätze gibt es zwei Belegungspläne pro Jahr: Den Sommerbelegungsplan für den Zeitraum nach den Osterferien bis einschließlich Herbstferien und den Winterbelegungsplan für den Zeitraum nach den Herbstferien bis einschließlich Osterferien.

Nähere Informationen zu den Hallen- und Platzbelegungsplänen erhalten Sie von Frau Liebermann unter der Telefonnummer 07461 99-345 oder der Email-Adresse sport(at)tuttlingen.de.

Tribüne der LURS-Sporthalle mit Blick in den Hallenraum

Fragen und Antworten

  • Weihnachtsferien bis einschließlich 1. Januar
  • Pfingstferien
  • erste 4 1/2 Wochen der Sommerferien
Bitte beachten Sie zusätzlich die Aushänge in den Hallen sowie die Ankündigungen auf unserer Seite Aktuelles.
Ja, die Hallen sind an allen Feiertagen geschlossen. Ausnahmegenehmigungen müssen mindestens vier Wochen vorher beantragt werden.

  • Grundsätzlich stehen die Sporthallen bis 17:30 Uhr ausschließlich den Schulen zur Verfügung.
    Sollten nach Erstellung der Stundenpläne auch vor 17:30 Uhr noch freie Zeitfenster in den Hallen verfügbar sein, dann können diese Zeiten ebenfalls an Vereine und sonstige Nutzer vergeben werden.
  • Mitgliedsvereine des Stadtverbands für Sport genießen in der Sportstättenvergabe Vorrang vor anderen Vereinen.
Pro Belegungsplan werden immer 19 Wochen abgerechnet, auch wenn tatsächlich mehr oder weniger Termine stattgefunden haben.
Ausnahme: Bei sieben oder weniger Terminen pro Belegungsplan werden die Termine nicht pauschal abgerechnet.
Die einzelnen Tarife entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste.
Nein, die Sportstätten werden nicht für Privatveranstaltungen vermietet.