Vorlesen

Winterdienst

Schnee und Eis machen Autofahrern und Fußgängern das Leben gleichermaßen schwer. Es ist daher wichtig, dass Straßen und Gehwege richtig geräumt und gestreut werden, um Schäden vorzubeugen.

Aufgaben der Bürger

Sichere Straßen und Gehwege sind eine Gemeinschaftsaufgabe der Stadt und ihrer Bürger. Während die Stadt die Aufgabe hat, Straßen zu räumen und zu streuen, ist der Straßenanlieger für den Gehwegbereich verantwortlich. Zu diesen Gehwegflächen zählen auch Treppen oder die seitlichen Flächen am Rand einer Fahrbahn ohne baulichen Gehweg. Die Gehwegflächen sollten so geräumt und gestreut werden, dass zwei Fußgänger gefahrlos aneinander vorbei gehen können. Bei anhaltendem Schneefall sind Sie verpflichtet, in angemessenen Zeitabständen zu räumen und zu streuen.

Auf Gehwegen streuen Sie am besten mit abstumpfendem  Streumaterial wie Splitt, Sand oder Granulat. Bitte beschränken Sie den Einsatz von Salz auf die Anwendung auf Gefällstrecken, Treppen oder Rampen und Eisregen. Bitte denken Sie an die Umwelt und verwenden Sie nur soviel wie wirklich nötig.

Städtischer Winterdienst

Für den Winterdienst auf den Straßen sind insgesamt 55 Personen im Einsatz. Ihnen stehen elf große Räum- und Streufahrzeuge sowie zehn Kleintraktoren und sieben Pritschfahrzeuge mit zwei bis vier Personen zur Verfügung.

Für die Räumung der Straßen ist die Stadt in Bezirke eingeteilt und gibt es drei Dringlichkeitsstufen:
  • Stufe I: Bundes-, Landes- und Hauptverbindungsstraßen (klassifizierte Straßen)
  • Stufe II: Omnibuslinien, Zufahrten zu den Schulen sowie Steilstrecken und
    gefährdete Stellen
  • Stufe III: Alle Stadtstraßen und Wege in Wohngebieten sowie in
    30-km Bereichen und in verkehrsberuhigten Fußgängerzonen die
    in Stufe I und II nicht aufgeführt sind

Wichtig: Straßen können von den Räumfahrzeugen nur abgefahren werden, wenn diese nicht zugeparkt sind.

Der Winterdienst der städtischen Mitarbeiter beginnt morgens um 3 Uhr und endet abends um 22 Uhr, immer auf die jeweilige Wetterlage abgestimmt.