Für den Besuch der Musikschule Tuttlingen ist ein Schulgeld zu entrichten. Die Höhe des monatlichen Entgelts ist in der Preistabelle dieser Schulgeldordnung geregelt. Das Schulgeld ist entweder einmalig für ein ganzes Semester (Halbjahr) zu bezahlen, oder es wird auf sechs gleiche Monatsraten verteilt.
Die komplette Schulgeldordnung finden Sie hier.
- *bezuschusstes Entgelt gilt gemäß Punkt 6 der Schulgeldordnung nur für die 1. Belegung für Schüler mit Wohnsitz in Tuttlingen. Für erwachsene und auswärtige Schüler gilt das normale Schulgeld. Informationen zu Zuschüssen zum Schulgeld für auswärtige Schüler gibt es bei den jeweiligen Gemeindeverwaltungen.
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