Die Stadt Tuttlingen verkauft eine bisher als Bolzplatz genutzte Freifläche im Rahmen eines wettbewerblichen Konzeptverfahrens.
Das Grundstück befindet sich mit einer Gesamtfläche von 2.521 qm in der Egerstraße in Tuttlingen in einer guten Wohnlage nicht weit entfernt zum Tuttlinger Stadtzentrum. Ein Kindergarten, eine Grundschule, eine Bushaltestelle sowie ein Lebensmittelgeschäft sind in unmittelbarer Nähe zum Grundstück und fußläufig gut erreichbar.
Die Stadt Tuttlingen möchte, dass auf der Fläche ein innovatives, flächensparendes und vor allem nachhaltiges und bezahlbares Wohnquartier entwickelt wird. Ziel der Entwicklung ist die Schaffung von Einfamilienhäuser (Wohneigentum) für Familien mit Kindern.
Gegenstand des Konzeptwettbewerbs ist der Erwerb des Grundstücks, Flurstück 4590/2. Die Veräußerung erfolgt zu einem Festpreis von 320,00 Euro pro Quadratmeter. Der Kaufgegenstand befindet sich aktuell im Eigentum der Stadt Tuttlingen.
Interessierte können sich bei der Stadt Tuttlingen schriftlich bis zum 15. September 2022, 12 Uhr bewerben.
Die ausführlichen Ausschreibungsunterlagen sowie das notwendige Bewerberformular erhalten alle Interessierten auf Anfrage bei der Abteilung Liegenschaften, Frau Erath oder Frau Naumann, (liegenschaften@tuttlingen.de, 07461/99-292 oder -181).
Informationen nach Themen
Bitte entnehmen Sie die genauen Informationen zur öffentlichen Ausschreibung den ausführlichen Ausschreibungsunterlagen, welche Sie auf Anfrage bei der Abteilung Liegenschaften erhalten.
- Nutzung: Doppel- und Reihenhäuser sowie Hof- bzw. Atriumhäuser
- Kataster: Gemarkung Tuttlingen, Flurstück 4590/2
- Grundstücksgröße: 2.521 qm
- Festpreis: 806.720,00 Euro (320,00 Euro/qm)
Altlasten:
Es sind keine wertrelevanten Einflüsse bzgl. Bodenverunreinigungen und Altlasten bekannt.Baulasten/Dienstbarkeiten:
Im Grundbuch sowie im Baulastenverzeichnis sind weder Baulasten noch Dienstbarkeiten zulasten des betreffenden Grundstücks eingetragen.Der Erwerber hat alle Nebenkosten (Notar-, Grundbuch- und evtl. zusätzlich erforderliche Vermessungskosten, etc.) inklusive der anfallenden Grunderwerbssteuer und Kosten des Genehmigungsverfahrens (Baurecht/Bauplanungsrecht inkl. evtl. erforderlicher Gutachten) vollständig zu tragen.
Im Kaufpreis sind die sogenannten Hausanschlusskosten für Versorgungseinrichtungen (Strom, Wasser) der Stadtwerke Tuttlingen GmbH (SWT), sowie der jeweilige Baukostenzuschuss für die Wasserversorgung der SWT, der Anschluss für Telekommunikation u. ä. nicht enthalten. Der Hausanschluss des Entwässerungskanals (Übergabe an den öffentlichen Kanal) ist vom Erwerber auf seine Kosten herzustellen.
Im Rahmen dessen wurden vom städtischen Baudezernat zwei grundlegende Vorentwürfe erarbeitet. Die Zielsetzung beider Varianten ist das Schaffen eines verdichteten Wohnquartiers mit kompakten Grundstückszuschnitten vor allem für junge Familien aus unterschiedlichen Einkommensschichten. Die Vorentwürfe sind als städtebauliche Grundlage für die zukünftige Bebauung zu verstehen. Aufgabe der Investoren ist es, eine dieser beiden Varianten zu einem
realisierbaren Entwurfsvorschlag weiterzuentwickeln.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.
Vergabeverfahren
Vertreten durch:
Wirtschaftsförderung, Liegenschaften und Forst
Rathausstraße 1
78532 Tuttlingen
Das Verfahren wird koordiniert und betreut durch:
Abteilung Liegenschaften
Frau Stefanie Erath
Rathausstraße 1
78532 Tuttlingen
Telefon: 07461/99-292
07461/99-181
E-Mail: liegenschaften@tuttlingen.de
Für die Abgabe von Bewerbungen können Bietergemeinschaften gebildet werden. Diese sind verpflichtet alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie deren vertretungsberechtigte Personen mit Abgabe der Bewerbung anzugeben. Eine bestimmte Rechtsform ist für die Bietergemeinschaft nicht vorgegeben; notwendig ist die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen jeder für sich erklären, dass sie im Falle des Grundstückserwerbs gesamtschuldnerisch gegenüber der Stadt haften. Diese Erklärungen und Angaben sind schriftlich mit dem Bewerberformular abzugeben.
Die Vergabeentscheidung trifft der Gemeinderat.
Dabei müssen die Bewerbungsunterlagen inklusive Anlagen
- digital auf einem USB-Stick oder einer CD-ROM als PDF
- 2-fach in Papierform (1x gerollt und 1x gefaltet auf A4)
Stadt Tuttlingen
Planung und Bauservice, Abt. Bauservice
Zimmer D 11 oder D 12
Rathausstraße 1
78532 Tuttlingen
eingereicht werden. Die Einreichung per E-Mail und Fax ist nicht zulässig! Maßgeblich für den Eingang ist der Eingangsstempel der Stadt Tuttlingen.
Bewerbungen die nach Fristablauf eingehen können nicht berücksichtigt werden. Unerlässlich bei der Bewerbung ist die Unterschrift des Bewerbers oder eines vertretungsberechtigten Mitarbeiters des Bewerbers bzw. aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Wird das Bewerberformular ohne Unterschrift abgegeben, gilt es als nicht abgegeben und wird nicht gewertet.