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Thiergarten-West- Baufelder A bis D -

Das Baugebiet „Thiergarten-West“ ist im Bebauungsplan in drei Allgemeine Wohngebiete (WA1, WA2 und WA3) ausgewiesen. Anders als bei dem Baugebiet Thiergarten I wird der Schwerpunkt bei diesem Neubaugebiet nicht im Einfamilienhausbau liegen. Zwar gibt es im südlichen Bereich des Baugebiet im Übergang zum bestehenden Wohngebiet eine Zeile für Einfamilien- bzw. Doppelhäuser, jedoch liegt der Schwerpunkt beim Geschosswohnungsbau. Es ist auch ein Bereich für Mehrfamilien- und Reihenhäuser vorgesehen. Hier gilt somit auch grundsätzlich die vom Gemeinderat beschlossene Richtlinie, nach der 30 Prozent der Mietwohnungen gefördert gebaut und zu vergünstigten Sätzen vermietet werden muss.

Es soll neuer Wohnraum für rund 800 Menschen entstehen. Mittelpunkt des neuen Baugebiets wird ein Quartiersplatz in Verlängerung der Balinger Straße. Er wird von dreigeschossigen Gebäuden umschlossen, außerdem könnte es Einrichtungen zu Nahversorgung, wie einen Laden oder Gastronomie geben. Auch die Bushaltestelle für das neue Baugebiet wird dort angelegt. Außerdem ist eine Mobilitätsstation mit Ladestellen für E-Autos dort vorgesehen. Mit den Erschließungsarbeiten erhält das Baugebiet  auch einen neuen Spielplatz an der Nahtstelle zum vorhandenen Neubaugebiet Thiergarten I.

Vergabeverfahren

In den städtischen Bereichen WA1 und WA2 sieht die Stadt Geschosswohnungsbau vor. Die Grundstücke wurden im Rahmen eines wettbewerblichen Konzeptverfahrens öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungsschluss war der 31.01.2024.

Die eingegangenen Bewerbungen wurden durch Mitarbeitende der Stadtverwaltung Tuttlingen gesichtet und im Anschluss dem Auswahlgremium vorgestellt. Das Auswahlgremium erarbeitete einen Vergabevorschlag für die städtischen Gremien.

Die Vergabe der Baufelder erfolgt im Anschluss freibleibend und vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien. Der Technische Ausschuss wird den Vergabevorschlag in seiner Sitzung vom 11.04.2024 vorberaten. In seiner Sitzung vom 22.04.2024 soll dann der Vergabeentscheidung durch den Gemeinderat beschlossen werden.