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Thiergarten-West- Baufelder A bis D -

Das Baugebiet „Thiergarten-West“ ist im Bebauungsplan in drei Allgemeine Wohngebiete (WA1, WA2 und WA3) ausgewiesen. Anders als bei dem Baugebiet Thiergarten I wird der Schwerpunkt bei diesem Neubaugebiet nicht im Einfamilienhausbau liegen. Zwar gibt es im südlichen Bereich des Baugebiet im Übergang zum bestehenden Wohngebiet eine Zeile für Einfamilien- bzw. Doppelhäuser, jedoch liegt der Schwerpunkt beim Geschosswohnungsbau. Es ist auch ein Bereich für Mehrfamilien- und Reihenhäuser vorgesehen. Hier gilt somit auch grundsätzlich die vom Gemeinderat beschlossene Richtlinie, nach der 30 Prozent der Mietwohnungen gefördert gebaut und zu vergünstigten Sätzen vermietet werden muss.

Es soll neuer Wohnraum für rund 800 Menschen entstehen. Mittelpunkt des neuen Baugebiets wird ein Quartiersplatz in Verlängerung der Balinger Straße. Er wird von dreigeschossigen Gebäuden umschlossen, außerdem könnte es Einrichtungen zu Nahversorgung, wie einen Laden oder Gastronomie geben. Auch die Bushaltestelle für das neue Baugebiet wird dort angelegt. Außerdem ist eine Mobilitätsstation mit Ladestellen für E-Autos dort vorgesehen. Mit den Erschließungsarbeiten erhält das Baugebiet  auch einen neuen Spielplatz an der Nahtstelle zum vorhandenen Neubaugebiet Thiergarten I.

Vergabeverfahren

In den städtischen Bereichen WA1 und WA2 sieht die Stadt Geschosswohnungsbau vor. Die Grundstücke werden  im Rahmen eines wettbewerblichen Konzeptverfahrens öffentlich ausgeschrieben.

Aktuelle öffentliche Ausschreibungen

Baufelder A bis D

Die Stadt Tuttlingen verkauft im Rahmen eines wettbewerblichen Konzeptverfahrens folgende Baufelder zu einem Festpreis von 340,00 Euro/qm im Baugebiet „Thiergarten-West“:

  • Baufeld A: Grundstücke, Flurstücknummern 14067, 14068, 14069,
                         14073, 14074, 14095
                         Größe: 4.951 Quadratmeter
  • Baufeld B: Grundstücke, Flurstücknummern 14070, 14071, 14072
                        Größe: 3.509 Quadratmeter
  • Baufeld C: Grundstücke, Flurstücknummern 14050, 14077, 14078
                         Größe: 3.090 Quadratmeter
  • Baufeld D: Grundstücke, Flurstücknummern 14037, 14038, 14039
                        Größe: 3.002 Quadratmeter

Lage der Baufelder:


 

Für eine vergrößerte Darstellung klicken Sie bitte auf den Plan.

Die Baufelder befinden sich in einer guten verkehrsberuhigten Wohnlage. Naturnah am Ortsrand in einer der beliebtesten Wohngegenden Tuttlingens und dennoch zentrumsnah sollen bei den ausgeschriebenen Baufeldern A bis D Mehrfamilienhäuser entstehen. Ziel der Stadt ist es, mit den Baufeldern zügig Wohnraum zur Verfügung zu stellen.

Interessierte können sich demnächst für die Baufelder bewerben.

Die ausführlichen Ausschreibungsunterlagen sowie das notwendige Bewerberformular erhalten Sie auf Anfrage bei der Stadt Tuttlingen, Abteilung Liegenschaften, Frau Frau Becker (liegenschaften(at)tuttlingen.de, 07461/99-202).

Die Vergabe erfolgt freibleibend und vorbehaltlich der Zustimmung der städtischen Gremien.

Informationen im Überblick:

Bitte entnehmen Sie die genauen Informationen zur öffentlichen Ausschreibung den ausführlichen Ausschreibungsunterlagen, welche Sie auf Anfrage bei der Abteilung Liegenschaften erhalten.
Gegenstand des Konzeptwettbewerbs ist der Erwerb der Baufelder A, B, C und/oder D im Baugebiet „Thiergarten-West“.
  • Baufeld A: Flst. 14067, 14068, 14069, 14073, 14074, 14095, Größe: 4.951 qm
  • Baufeld B: Flst. 14070, 14071, 14072, Größe: ca. 3.509 qm
  • Baufeld C: Flst. 14050, 14077, 14078, Größe: 3.090 qm
  • Baufeld D: Flst. 14037, 14038, 14039, Größe: 3.002 qm


Die Veräußerung erfolgt zu einem Festpreis. Der Kaufgegenstand befindet sich aktuell im Eigentum der Stadt Tuttlingen.

Interessenten können sich für den Erwerb der Baufelder verbindlich bewerben. Es ist eine Bewerbung für ein Baufeld oder für mehrere Baufelder möglich.
Die hier ausgeschriebenen Baufelder A bis D haben einen Festpreis von 340,00 Euro/qm.

Der Kaufpreis wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 18.07.2022 beschlossen.

Im Kaufpreis enthalten sind alle Erschließungskosten und Anliegerbeiträge nach dem Baugesetzbuch, dem Kommunalabgabengesetz und örtlichen Satzungen, die im Zusammenhang mit der derzeit geplanten oder bereits durchgeführten erstmaligen Erschließung des Baugrundstücks stehen. Dies gilt auch für solche Maßnahmen, die bereits durchgeführt, aber noch nicht abgerechnet sind.

Im Kaufpreis sind die sogenannten Hausanschlusskosten für Versorgungseinrichtungen (Strom, Wasser, Nahwärme) der Stadtwerke Tuttlingen GmbH (swt), sowie der jeweilige Baukostenzuschuss für die Wasserund Nahwärmeversorgung der swt, der Anschluss für Telekommunikation u. ä. nicht enthalten. Der Hausanschluss des Entwässerungskanals (Übergabe an den öffentlichen Kanal) ist vom Erwerber auf seine Kosten herzustellen.
Ziel der Stadt ist es, mit den Baufeldern A bis D zügig Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Der Mindestanteil an gefördertem Wohnungsbau für diese Baufelder liegt bei 30%. Es ist aber eine Durchmischung von gefördertem Wohnungsbau und frei finanziertem Wohnungsbau durchaus gewünscht. Dabei wird die Berücksichtigung von Eigentümern, ein Z15-Darlehen (Wohnungseigentum für Familien) der L-Bank in Anspruch nehmen, besonders gewichtet.

Die Grundstücke eignen sich im Besonderen für bezahlbaren Wohnraum, da notwendige Stellplätze in ausreichendem Maße oberirdisch hergestellt werden können, da der Bebauungsplan dies so vorsieht.

Tiefgaragen sind also nicht zwingend erforderlich. Die Grundstücke erfordern je nach Zahl der Wohnungen ggf. für den Stellplatznachweis eine Kooperation mit den benachbarten Grundstücken oder ein Mobilitätskonzept welches eine Minderung der Stellplatzzahl ausgleicht.

Vergabeverfahren:

Vergabestelle ist die:

Stadt Tuttlingen
Vertreten durch:
Finanzen, Liegenschaften und Stadtwald
Rathausstraße 1
78532 Tuttlingen

Das Verfahren wird koordiniert und betreut durch:
Abteilung Liegenschaften
Rathausstraße 1
78532 Tuttlingen
Telefon: 07461/99-202 oder -292
E-Mail: liegenschaften(at)tuttlingen.de
www.tuttlingen.de
Es können sich Bauträger und Investoren in Verbindung mit Architekten, die Erfahrung in Planung und Realisierung vergleichbarer Projekte haben, bewerben.

Für die Abgabe von Bewerbungen können Bietergemeinschaften gebildet werden. Diese sind verpflichtet alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie deren vertretungsberechtigte Personen mit Abgabe der Bewerbung anzugeben. Eine bestimmte Rechtsform ist für die Bietergemeinschaft nicht vorgegeben; notwendig ist die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen jeder für sich erklären, dass sie im Falle des Grundstückserwerbs gesamtschuldnerisch gegenüber der Stadt haften. Diese Erklärungen und Angaben sind schriftlich mit dem Bewerberformular abzugeben.
Die Wertung der eingereichten Bewerbungen soll durch ein Auswahlgremium im Rahmen einer nichtöffentlichen Sitzung erfolgen. Die Aufgabe des Auswalgremiums ist es, einen Vergabevorschlag zu erarbeiten. Der Vorschlag des Gremiums, der Empfehlungscharakter hat, wird dem Technischen Ausschuss und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die
Vergabeentscheidung trifft der Gemeinderat.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.07.2022 folgendes Auswahlgremium mit gleichberechtigtem Stimmrecht bestimmt:
  • Oberbürgermeister Michael Beck
  • Baudezernent Florian Steinbrenner
  • Ein Vertreter je Fraktion
  • Jürgen Fischer, Fachbereichsleiter Finanzen, Liegenschaften und Stadtwald
  • Michael Herre, Fachbereichsleiter Stadtentwicklung, Mobilität und Klimaschutz
  • Stefan Hermann, Fachbereichsleiter Hochbau und Gebäudemanagement
  • Klaus Jansen, Fachbereichsleiter Familie, Integration und Soziales
  • Oliver Bock, Abteilungsleiter Stadtplanung
Rückfragen sind in schriftlicher Form über die genannte Mail-Adresse (liegenschaften(at)tuttlingen.de) zugelassen. Die Beantwortung erfolgt ebenfalls schriftlich.
Die kompletten Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 31. Januar 2024, 12:00 Uhr bei der Stadt Tuttlingen eingegangen sein.

Dabei müssen die Bewerbungsunterlagen inkl. Anlagen
  • digital auf einem USB-Stick oder einer CD-ROM als PDF
         U N D
  • in Papierform, die Pläne dabei 2-fach in Papierform (1x gerollt und 1x gefaltet)
in einem verschlossenen Umschlag mit dem „Kennzettel für den Bewerbungsumschlag“ (Formblatt 1 – siehe Anlage 9a bis 9d) beklebt, persönlich (Abgabetermin bitte vorab über bauservice(at)tuttlingen.de vereinbaren!) oder per Post bei der

Stadt Tuttlingen
Stadtentwicklung, Mobilität und Klimaschutz
Abteilung Bauservice
Zimmer R4.13 oder R4.12
Rathausstraße 1
78532 Tuttlingen


eingereicht werden. Die Einreichung per E-Mail und Fax ist nicht zulässig!

Maßgeblich für den Eingang ist der Eingangsstempel der Stadt Tuttlingen.
Bewerbungen die nach Fristablauf eingehen können nicht berücksichtigt werden.

Unerlässlich bei der Bewerbung ist die Unterschrift des Bewerbers oder eines vertretungsberechtigten Mitarbeiters des Bewerbers bzw. aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Wird das Bewerberformular ohne Unterschrift abgegeben, gilt es als nicht abgegeben und wird nicht gewertet.

Die Bewerbung sowohl für ein Baufeld, als auch für mehrere Baufelder ist zulässig. Sollten Sie sich für mehrere Baufelder bewerben, so müssen Sie die kompletten Bewerbungsunterlagen je Baufeld einreichen.