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"Sonnenbuckel/
Weimarstraße"

Die Stadt Tuttlingen befindet sich derzeit in mehreren Bereichen in einem Wandlungsprozess. Hierbei sind folgende Schwerpunkte hervorzuheben:

  • Erneuerung und Modernisierung des Stadtbilds durch permanente Sanierung und Stadtentwicklung.
  • Förderung der Natur als Ressource und Naherholung in der Stadt.
  • Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs, ein Mobilitätskonzept, welches Radfahren unterstützt bei gleichzeitiger Schaffung von Parkflächen.
  • Schaffung von Wohnraum in der Stadt, auch unter Berücksichtigung untergenutzter Gebäude und neuer energetischer Standards.

Diese Ziele werden auch im Sanierungsgebiet "Sonnenbuckel/Weimarstraße" verfolgt.

Folgende Karte bildet das Sanierungsgebiet ab:

Karte Sonnenbuckel

Die gesamte Fläche umfasst einen ungefähr 23,8 Hektar großen Bereich. Dieser beginnt im Gebiet der "Unteren Vorstadt/Hinterm Bild", umfasst sowohl das Donauufer als auch ein Quartier in der "Westlichen Innenstadt", das Wohngebiet "Sonnenbuckel" und erstreckt sich auf den Stadtgarten, über die Alte Festhalle und schließt die Parkierung in der Weimarstraße bzw. dem Donauufer mit ein.

Im Juni 2022 erfolgte die Bewilligung für das geplante Sanierungsgebiet durch das Ministerium für Landwirtschaft und Wohnen (MLW).

Der Zuwendungsbetrag aus der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme im Rahmen des Bund-Länder-Programms Lebendige Zentren beläuft sich auf 1.600.000,00 Euro.

Dieser setzt sich aus Bundesfinanzhilfen in Höhe von 888.889,00 Euro sowie Landesfinanzhilfen von 711.111,00 Euro zusammen.

Zum Erreichen des Förderrahmens, bei dem als Planungsgröße vorerst 2.666.667,00 Euro angesetzt wurden, stellt die Stadt Tuttlingen entsprechende Eigenmittel zur Verfügung.

Am 26. September 2022 hat der Gemeinderat der Stadt Tuttlingen gemäß § 162 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 4 Absatz 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils gültigen Fassung die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Sonnenbuckel/Weimarstraße" in Tuttlingen beschlossen. Weiter wurde der Durchführungszeitraum vorerst bis zum 31. Dezember 2034 festgelegt.

Die beschlossenen Fördergrundsätze für private Modernisierungsmaßnahmen finden Sie hier.

Kommunale Projekte, beispielsweise die Erneuerung des Rathaussteges oder die Schaffung einer Stadtbahnhaltestelle in der Stuttgarter Straße, sind geplant. Auch stehen die Alte Festhalle und der Stadtgarten zur Sanierung an.

Wenn Sie Fragen haben oder eine Modernisierungsberatung wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!