Abwassergebühren
Bei Anschluss an den öffentlichen Abwasserkanal ist ein einmaliger Abwasserbeitrag zu entrichten. Dieser beträgt aktuell 7,02 €/m² je beitragspflichtige Fläche.
Die aktuellen Gebühren:
- Schmutzwasserbeseitigung: 2,50 €/Kubikmeter
- Niederschlagswasserbeseitigung: 0,59 €/Quadratmeter beitragspflichtige Fläche
Satzungen und Formulare
Nach der Tuttlinger Abwassersatzung muss ein bebautes Grundstück an einen vorhandenen, öffentlichen Kanal angeschlossen werden. Nach der Fertigstellung der tiefbaulichen Entwässerungsarbeiten muss eine Abnahme der Grundstücksentwässerung beantragt werden.
Geregelt wird dies in folgenden Satzungen, außerdem finden Sie hier die entsprechenden Antragsformulare:
- Abwassersatzung ab 01.01.2024
- Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und geschlossenen Gruben ab 01.01.2024
- Antrag auf Anschluss an das öffentliche Kanalnetz
- Antrag auf Abnahme der Grundstücksentwässerungsanlage
Zisternen, welche für Brauchwasser genutzt werden oder mit Trinkwasser gespeist werden, benötigen einen besonderen Wasserzähler (Zwischenzähler), der den eichrechtlichen Vorschriften entspricht. Wird die Zisterne zur Gartenbewässerung genutzt, muss sie nur angemeldet werden und benötigt keinen Zwischenzähler.
Mitteilungspflicht bei Veränderungen der versiegelten Fläche
Damit die Niederschlagswassergebühr korrekt berechnet werden kann, sind die Grundstückeigentümer dazu verpflichtet, sämtliche Veränderungen der Bebauung beziehungsweise der Versiegelung ihrer Grundstücke unverzüglich schriftlich der Stadtentwässerung Tuttlingen mitzuteilen. Das entsprechende Formular und Informationen finden Sie hier:
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