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Lärmaktionsplan

Lärmaktionsplan für Tuttlingen nach
BImSchG §§ 47 a – f

Im Jahr 2002 trat die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umgebungslärm“ (Richtlinie 2002/49/EG) in Kraft, welche durch Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes im Jahr 2005 in nationales Recht umgesetzt wurde. In dieser so genannten EU-Umgebungslärm-richtlinie wurde als grundsätzliches Ziel „die Gewährleistung eines hohen Gesundheits- und Umweltschutzniveaus“  beschrieben, wobei eines dieser Ziele im Lärmschutz besteht. Um diese Ziele zu erreichen, sollen schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm verhindert, ihnen vorgebeugt oder diese gemindert werden. Dazu wurde ein Lärmaktionsplan aufgestellt.

Der Gemeinderat der Stadt Tuttlingen hat in seiner Sitzung am 03.02.2014 den Lärmaktionsplan in der Fassung vom 17.10.2013 beschlossen. Der vorgenannte Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Jedermann kann den Lärmaktionsplan während der Dienststunden beim Fachbereich Planung u. Bauservice der Stadt Tuttlingen im Rathaus Zimmer D 03, Rathausstraße 1 in 78532 Tuttlingen einsehen.

Maßnahmenprogramm Stufe 1

Bereits umgesetzte Baumaßnahmen
Für die Stadt Tuttlingen stellen die im Folgenden aufgeführten, zum Zeitpunkt des Beginns der Aufstellung des Lärmaktionsplanes bereits geplanten bzw. zur Umsetzung vorgesehenen Straßenneubaumaßnahmen eine deutliche Zäsur für das städtische Hauptverkehrsstraßennetz dar:
  • Verlegung B 311 Möhringen Vorstadt
  • Bau des Kreuzstraßentunnels (B 14)
  • Umfahrung Neuhausen ob Eck (B 14/B 311)
Da diese Baumaßnahmen einen wesentlichen Einfluss auf die Verkehrs- und damit auch auf die Lärmsituation im Stadtgebiet von Tuttlingen haben, werden sie als bereits geplante Baumaßnahmen mit in den Lärmaktionsplan aufgenommen. Die lärmschutztechnische Wirkung dieser Maßnahmen wurde  – zusammen mit den aus der ersten Stufe des LAP entwickelten Sofortmaßnahmen – im Rahmen der Erweiterten Lärmkartierung 2011 untersucht und bewertet.
 
Sofortmaßnahmen
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung 2008 wurden darüber hinaus für die noch verbleibenden, insbesondere für die hoch belasteten Lärmschwerpunkte 1-1 und 1-2 folgende Sofortmaßnahmen durchgeführt:
  • Ausweitung Tempo-30-Zonen in der Innenstadt
  • Schwerverkehrsverbot Innenstadt


Maßnahmenprogramm Stufe 2

Zur weiteren Lärmminderung wurde in Zusammenarbeit mit der interessierten Öffentlichkeit, der Stadtverwaltung sowie den betroffenen Behörden der im Folgenden zusammengefasste Maßnahmenkatalog entwickelt. Dabei wird zwischen kurz- und mittelfristigen Maßnahmen zur Umsetzung in den nächsten Jahren sowie langfristigen Zielen unterschieden.
 
Die im Rahmen der Stufe 1 entwickelten und zum Großteil bereits umgesetzten Bau- und Sofortmaßnahmen, die im Rahmen der Stufe 2 erarbeiteten weiteren kurz- bis mittelfristigen Maßnahmen sowie die langfristigen Ziele sind als Maßnahmenkatalog zur Lärmminderung in Anlage D tabellarisch zusammen- gefasst.
 
Die einzelnen Maßnahmen sind dabei entsprechend dem vorliegenden Bericht hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung des Lärmaktionsplanes wie folgt gegliedert:
  • Bereits geplante Baumaßnahmen
  • Sofortmaßnahmen
  • Kurz- und mittelfristige Maßnahmen
  • Langfristige Ziele
Die weiter vorgenommene Nummerierung der Maßnahmen stellt keine Wertung der einzelnen Maßnahmen untereinander dar, sondern soll lediglich als Kurzbezeichnung“ für die rasche Orientierung innerhalb des Maßnahmenkataloges dienen. Im Maßnahmenkatalog kann auch die Zuordnung der einzelnen Maßnahmen zu den jeweiligen Lärmschwerpunkten, die Zuständigkeit für die Umsetzung, die geschätzten Kosten und der Projektstand der einzelnen Maßnahmen nachvollzogen werden.

Ergebnisdarstellung

Die Berechnungsergebnisse der Erweiterten Lärmkartierungen werden in Plänen und Anlagen abgebildet und dokumentiert. Die Kartendarstellung erfolgt für den Straßenverkehrslärm getrennt nach den beiden Lärmindizes LDEN (24 Stunden) und LNight (22-6 Uhr).
 
Im Wesentlichen werden folgende Ergebnisse ausgegeben:
  • Rasterlärmkarten für die Zeitbereiche LDEN (24 Stunden)und LNight (22-6 Uhr)
  • Gebäudelärmkarten für die Zeitbereiche LDEN (24 Stunden)und LNight (22-6 Uhr)
Rasterlärmkarten
In den Rasterlärmkarten werden die lärmbelasteten Flächen des Untersuchungsgebietes in einer Berechnungshöhe von 4 m über Gelände mittels Isophonen-Bändern (Flächen gleicher Lautstärke) jeweils in 5 dB(A)-Schritten zwischen 45 und 75 dB(A) dargestellt.

Beispiel Rasterlärmkarte

Gebäudelärmkarten
In den Gebäudelärmkarten werden die lärmbelasteten Gebäude des Untersuchungsgebietes in einer Berechnungshöhe von 4 m über Gelände jeweils in 5 dB(A)-Schritten zwischen 45 und 75 dB(A) nach dem gleichen Farbschema dargestellt. Die Zuordnung der einzelnen Gebäude zu einem entsprechenden Lärmintervall von 5 dB(A) erfolgt jeweils über den höchsten am Gebäude ermittelten Pegel.
 
Über die in den Gebäudelärmkarten zusätzlich dargestellten (grünen) Flächenmarkierungen werden Lärmschwerpunkte herausgestellt, an denen hohe Beurteilungspegel mit einer - bezogen auf die umliegende Bebauung - hohen Einwohnerdichte zusammentreffen. Das bedeutet nicht, dass es außerhalb dieser Flächen keine Einzelgebäude mit hohen Beurteilungspegeln geben kann. Durch diese sogenannte „Hot-Spot-Analyse“ werden die Räume lokalisiert, an welchen vorrangig in die Lärmaktionsplanung eingestiegen werden sollte.

Beispiel Gebäudelärmkarte


Erklärung zu den Karten im Downloadbereich

Die Berechnungsergebnisse der „Erweiterten Lärmkartierung 2007“ sind als Rasterlärmkarten in den Plänen der Planreihe A-1 und als Gebäudelärmkarten in den Plänen der Planreihe A-2 (Lärmschwerpunkte über 70/60 dB(A)) für die Lärmindizes LDEN (24 Stunden) und LNight (22-6 Uhr) dargestellt.
 
Die Berechnungsergebnisse der „Erweiterten Lärmkartierung 2011“ sind als Rasterlärmkarten in den Plänen der Planreihe B-1 und als Gebäudelärmkarten in den Plänen der Planreihe B-2 (Lärmschwerpunkte Stufe 1 über 70/60 dB(A)) und Planreihe B-3 (Lärmschwerpunkte Stufe 2 über 65/55 dB(A)) für die Lärmindizes LDEN (24 Stunden) und LNight (22-6 Uhr) dargestellt.
 
Die lärmschutztechnisch quantifizierbaren kurz- und mittelfristigen Maß- nahmen werden im „Szenario Lärmaktionsplan 2013“ zusammengefasst. Die Berechnungsergebnisse des Szenario „Lärmaktionsplan 2013“ sind als Rasterlärmkarten in den Plänen der Planreihe C-1 und als Gebäudelärmkarten in den Plänen der Planreihe C-2 (Lärmschwerpunkte über 65/55 dB(A)) für die Lärmindizes LDEN (24 Stunden) und LNight (22-6 Uhr) dargestellt.