Vorlesen

E-Scooter Flotte

Seit Mitte Juni 2019 dürfen sogenannte E‐Scooter offiziell am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Sie stellen vor allem auf kurzen Strecken, der sogenannten letzten Meile, und in Verbindung mit Bus oder Bahn eine Alternative zum Auto dar und können somit einen Beitrag zu klimaschonender Mobilität leisten.

Mit dem Unternehmen ZEUS hat Tuttlingen nun den ersten Sharing-Anbieter, der die E-Scooter zur Miete anbietet. Insgesamt stehen 130 E-Scooter zur Leihe in Tuttlingen, Möhringen und Nendingen zur Verfügung.

Zunächst müssen Sie die App ZEUS Deutschland im APP Store oder Playstore herunterladen. Nach erfolgreichem Download werden Sie automatisch durch den Anmeldevorgang geleitet.

Sobald Sie sich erfolgreich registriert haben, können Sie über die Karte in der App den nächstgelegenen e-Scooter finden und die Fahrt mit dem am Fahrzeug angebrachten QR-Code starten.

Grundsätzlich können die E-Scooter im gesamten Stadtgebiet abgestellt und geparkt werden. Ausnahmen stellen die Fußgängerzone, der Honberg und Bereiche rund um die Donau dar. Eine Übersicht über alle Park- und Fahrverbotszonen finden Sie als Download bereit sowie in der "ZEUS Deutschland" App.

Des Weiteren müssen Sie die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) beim Abstellen beachten.  Sie müssen die E-Scooter in einer aufrechten Position so abstellen und genügend Platz für andere Verkehrsteilnehmer wie Zufußgehende oder Radfahrende lassen. Der Abstand zu Wänden muss 1,60 m betragen. 

Um die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten gibt es einige Regeln, an die Sie sich beim Fahren eine E-Scooter halten müssen. 
E-Scooter müssen auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen fahren. Sind diese nicht vorhanden, müssen sie auf der Fahrbahn fahren. Das Fahren auf Gehwegen ist nicht zulässig. Das gilt auch für Wege mit dem Zusatzzeichen "Radfahrer frei", es sei denn diese sind durch das  Zeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" ausdrücklich beschildert.


Das Mindestalter für die Ausleihe beträgt 14 Jahre. Das Fahren unter Alkoholeinfluss beziehungsweise unter Einfluss berauschender Mittel wird wie beim Autofahren geahndet.
Pro Minute Fahrtzeit werden 0,28 € abgerechent. Hinzu kommt vor jeder Fahrt eine Freischaltungsgbeühr in Höhe von einem Euro. Für Vielnutzende wird es Spartarife und Vergünstigungen geben.
ZEUS arbeitet dabei mit einem Vier-Zonen-System – und wer die Scooter nutzten will, sollte sich im Vorfeld über die App darüber informieren: So gibt es
  • eine graue Zone, in der frei gefahren und geparkt werden darf (die meisten Straßen im Stadtgebiet)
  • eine rote Zone, in der man zwar fahren, die Fahrzeuge aber nicht abgestellt werden dürfen (zum Beispiel Randgebiete)
  • eine lila Zone, in der das Abstellen ausdrücklich erwünscht ist, was mit einem 10-Prozent-Rabatt belohnt wird. Die lila Zonen werden demnächst an den stark genutzten ÖPNV-Haltestellen errichtet, wie beispielsweise am Bahnhof sowie an den Bahnhöfen in den Ortsteilen Nendingen und Möhringen.
  • eine schwarze Zone, in der man weder fahren noch parken darf (unter anderem die Fußgängerzone)