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Einbürgerung als Ausländer mit Einbürgerungsanspruch beantragen

Informationen zur Einbürgerung erhalten Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Tuttlingen.

Einbürgerungstest können bei der Volkshochschule absolviert werden, ebenso Integrationskurse.

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Zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die Einbürgerungsbehörde

Einbürgerungsbehörde ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen das Landratsamt
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Frist/Dauer

Keine

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Sonstiges

Keine

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Rechtsgrundlage

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

  • § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) (Einbürgerungsanspruch für Ausländer mit längerem Aufenthalt; Miteinbürgerung ausländischer Ehegatten und minderjähriger Kinder)
  • § 11 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) (Ausschlussgründe)
  • § 12 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) (Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit)
  • § 12a Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) (Entscheidung bei Straffälligkeit)

§ 43 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Integrationskurs)

Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs (Einbürgerungstestverordnung - EinbTestV)

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Vertiefende Informationen