Informationen zur Einbürgerung erhalten Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Tuttlingen.
Einbürgerungstest können bei der Volkshochschule absolviert werden, ebenso Integrationskurse.
Keine
Keine
- § 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) (Einbürgerungsanspruch für Ausländer mit längerem Aufenthalt; Miteinbürgerung ausländischer Ehegatten und minderjähriger Kinder)
- § 11 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) (Ausschlussgründe)
- § 12 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) (Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit)
- § 12a Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) (Entscheidung bei Straffälligkeit)
- § 43 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Integrationskurs)
- Verordnung zu Einbürgerungstest und Einbürgerungskurs (Einbürgerungstestverordnung - EinbTestV)
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