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Baulückenkataster

Baulücken sind unbebaute Bauflächen, die sich zwischen den bereits bebauten Grundstücken befinden. Im Gegensatz zu den umliegenden Flächen ist die Bebauung noch nicht erfolgt. Neben der Erschließung neuer Wohngebiete spielt die Schließung der vorhandenen Flächen für die Stadt eine wichtige Rolle. Durch die Aktivierung von Baulücken können neue Siedlungserweiterungen reduziert werden und so eine nachhaltige Innenentwicklung unterstützen.

Die Stadt Tuttlingen stellte im Jahr 2004 ein Baulückenkataster auf, das bis heute fortgeschrieben wird und ab April 2022 auch in digitaler Form für die Öffentlichkeit zur Verfügung steht. Aktuell (Stand Januar 2022) zählt das Kataster rund 260 Baulücken, die im privaten Eigentum liegen. Oft haben die Baulücken sogar eine beste Lage, weil sie an das Wohnumfeld eingebunden sind: Schulen, Kindergarten, Ärzte oder öffentliche Verkehrsmittel.

Der Stadt Tuttlingen ist unbekannt, ob bei den erfassten Grundstücken seitens der Grundstückseigentümer ein Veräußerungsinteresse besteht. Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es der Stadt Tuttlingen untersagt, die Kontaktdaten der Eigentümer herauszugeben.

  • Sind Sie Eigentümer einer Baulücke und haben Fragen zur Bebauung, Bodenrichtwerten oder allgemein zur Entwicklung ihres Grundstücks? Sprechen Sie uns an, wir bieten Ihnen eine kostenlose Beratung rund um Ihr Grundstück an. Zu Fragen zur Bauleitplanung berät Sie gerne die Abteilung Stadtplanung.
  • Die Stadt Tuttlingen ist außerdem bereit Flächen mit Potential selbst zu erwerben, um im Anschluss eine Bebauung ankurbeln zu können und dadurch mehr Wohnraum für ihre Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Die Veröffentlichung des Baulückenkatasters auf der städtischen Homepage erfolgt auf Grundlage von § 200 Abs. 3 Baugesetzbuch.

Die Darstellung von Grundstücksflächen im Baulückenkataster erfolgt ohne Gewähr; eine Haftung dafür, dass die in das Kataster aufgenommenen Flächen sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind, wird nicht übernommen. Sie ersetzt nicht die Baugenehmigung und sagt sie auch nicht zu. Ebenso kann aus der Nennung der Fläche im Baulückenkataster nicht auf eine Veräußerungs- oder Verwertungsabsicht des Eigentümers geschlossen werden. Informationen zu den privaten Grundstücken und zur Verkaufsbereitschaft der Eigentümer müssen vom Kaufinteressenten selbst ermittelt werden.