Vorlesen

Förderprogramme

Seit über 50 Jahren unterstützen Programmen des Bundes, der Länder und Kommunen die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung ihrer ihren baulichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen.

Städtebauliche Förderprogramme und spezielle Programme der Wirtschaftsförderung können gegebenfalls auch Sie bei Ihrem Vorhaben finanziell unterstützen.

  • 47 Prozent der Städtebauförderung fließen in ländliche Räume und 53 Prozent in städtische Räume
  • 790 Millionen Euro Bundesförderung flossen im Jahr 2020 in die Städte und Gemeinden
  • 1 Euro Städtebauförderung generiert durchschnittlich 8 Euro private oder öffentliche Bauinvestitionen

Unsere laufenden Programme finden Sie unten stehend.

1. Förderung in Sanierungsgebieten

Ihr Objekt befindet sich in einem unserer aktuellen Sanierungsgebiete "Sonennbuckel/Weimarstraße" oder "Möhringen Osrtamitte"? Gerne beraten wir Sie induviduell. Die aktuellen Förderrichtlinen finden Sie auf den jeweiligen Seiten zu den Sanierungsgebieten "Sonnenbuckel/Weimartsraße" bzw. "Möhringen Ortsmitte".

2. Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Programmausschreibung für das Programmjahr 2024

Das akuelle Förderprogramm "Entwicklung Ländlicher Raum (ELR)" für das Programmjahr 2024 ist ausgeschrieben. Gefördert werden die Ortsteile Eßlingen, Nendingen und Möhringen (sofern kein Sanierungsgebiet vorliegt).

In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2024 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2024 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde.

Gerne begleiten wir Sie bei der Antragstellung. Die vollständigen Unterlagen sind bis zum 31.08.2023 beim Fachbereich 7.5, Stadterneuerung, vorzulegen.

Weitergehende Informationen finden Sie hier beziehungsweise in der Rubrik "Weitere Informationen".

Ziel der Landesregierung ist es, den Flächenverbrauch weiter zu reduzieren und den Folgen des Klimawandels auf allen Ebenen entgegenzuwirken. Deshalb erhält das ELR mit der aktuellen Programmausschreibung eine neue klimapolitische Ausrichtung. Bei überwiegendem Einsatz ressourcenschonender, CO2-bindender Baustoffe wie z.B. Holz als neue wesentliche Tragwerkskonstruktion wird der Fördersatz um 5 %-Punkte erhöht. Bis auf Projekte im Förderschwerpunkt Grundversorgung können Neubauprojekte nur noch bei Erfüllung dieser Vorgabe gefördert werden.

Im Fokus steht zudem die Aktivierung innerörtlicher Potenziale durch

  • Umnutzungen leerstehender Gebäude,
  • Aufstockungen von Gebäuden,
  • innerörtliche Nachverdichtungen
  • umfassende Modernisierungen.

Bild ELR

Im Rahmen der Programmentscheidung 2023 wurden 476 Gemeinden mit 1.392 Projekten aufgenommen. Mitb einem Fördervolumen von insgesamt 100,4 Millionne Euro könenn vielfältige Projekte für einen starken ländlichen Raum umgesetzt werden.

Im Kreis Tuttlingen werden derzeit 28 Projekte mit Gesamtkosten in Höhe von 23.428.891 € gefördert, woraus sich ein bereitgestellter Zuschuss von 2.485.355 € ergibt.

3. Weitere Förderungen

Es gibt weitere Förderprogramme, beispielsweise für den Denkmalschutz.

Sprechen Sie uns bei Fragen zu Ihrem Projekt gerne an.

Die Programme der Städtebauförderung, verankert beim Ministerium für Landesentwicklung
und Wohnen, unterstützen seit über 50 Jahren die Städte und Gemeinden in ihrer Innenentwicklung und tragen maßgeblich zu lebendigen, attraktiven Innenstädten und Ortszentren bei. Ein zentraler Förderschwerpunkt der Städtebauförderung ist es, die Aufenthaltsqualität der Innenstädte und Ortszentren langfristig zu stärken, um damit die Rahmenbedingungen für lebendige und lebenswertige Zentren – auch im Hinblick auf den Klimawandel – zu schaffen und einer möglichen Verödung von Innenstädten und Ortsmitten entgegenzuwirken. Aktuell wird das Sanierungsgebiet "Möhringen Ortsmitte" durchgeführt. Das Sanierungsgebiet "Sonnenbuckel/Weimarstraße" wurde im Juni 2022 bewilligt.
Im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), verankert beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, ist bereits seit 1995 die Stärkung der Ortsmitten durch die Förderung der Innenentwicklung in vor allem ländlich geprägten Orten eines der wichtigsten Ziele. Über das ELR werden Maßnahmen aus den vier Förderschwerpunkten
  • Innenentwicklung/Wohnen
  • Grundversorgung
  • Arbeiten und
  • Gemeinschaftseinrichtungen
gefördert. Die Antragstellung erfolgt immer durch die Gemeinde. Programme des ELR werden insbesondere in den Ortsteilen Eßlingen, Möhringen und Nendingen gefördert.
Das EFRE-Programm Baden-Württemberg für die Förderperiode 2021-2027 wird durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als Verwaltungsbehörde gemeinsam mit den beteiligten Ressorts, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter Einbindung der Partner des Programms erarbeitet. Es enthält die Förderstrategie sowie die Fördermaßnahmen und bildet die Grundlage für die Umsetzung der EU-Strukturfondsförderung.
Im Rahmen des EFRE gibt es weitere, spezielle Förderprogramme, wie der Ausschreibung „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“.
Im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (siehe ELR) mit Kofinanzierung aus dem EFRE-Programm soll die Spitzenstellung des Landes weiter ausgebaut werden.
Das Förderangebot spricht kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum an, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung liegt auf Unternehmen, die Baden-Württemberg in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen.