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Förderprogramme

Seit über 50 Jahren unterstützen Programmen des Bundes, der Länder und Kommunen die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung ihrer ihren baulichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen.

Städtebauliche Förderprogramme und spezielle Programme der Wirtschaftsförderung können gegebenfalls auch Sie bei Ihrem Vorhaben finanziell unterstützen.

  • 47 Prozent der Städtebauförderung fließen in ländliche Räume und 53 Prozent in städtische Räume
  • 790 Millionen Euro Bundesförderung flossen im Jahr 2020 in die Städte und Gemeinden
  • 1 Euro Städtebauförderung generiert durchschnittlich 7 Euro private oder öffentliche Bauinvestitionen

Unsere laufenden Programme finden Sie unten stehend.

Ausschreibung Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2023

Das akuelle Förderprogramm "Entwicklung Ländlicher Raum (ELR)" für das Programmjahr 2023 ist ausgeschrieben. Gerne begleiten wir Sie bei der Antragstellung. Weitergehende Informationen finden Sie hier beziehungsweise in der Rubrik "Weitere Informationen".

Im Programmjahr 2023 liegt der Schwerpunkt der Förderung insbesondere auf den Themen Innenentwicklung/Wohnen und Grundversorgung sowie der damit verbundenen Bürgerbeteiligung. Diese Projekte werden in der Regel höher priorisiert.

Im Fokus steht die Aktivierung innerörtlicher Potenziale durch

  • Umnutzungen leerstehender Gebäude,
  • Aufstockungen von Gebäuden,
  • innerörtliche Nachverdichtungen
  • umfassende Modernisierungen.

Oberstes Ziel des ELR ist die Strukturentwicklung, die zunehmend unter dem Aspekt des Klimawandels zu sehen ist. Seit einigen Jahren wird, mit stets steigender Akzeptanz, ein Förderbonus von fünf Prozent-Punkten bei Verwendung von CO2-speichernden Baustoffen, insbesondere bei Holzbauprojekten, vergeben. Bereits mit der Programmentscheidung 2022 hatte das Land im Rahmen des ELR mit etwa 108 Millionen Euro über 1.780 Projekte in 510 Gemeinden gefördert. Neben Landesmitteln kommen auch Bundesmittel zum Einsatz.

Bild ELR

Es gibt weitere Förderprogramme, beispielsweise für die Denkmalförderung.

Sprechen Sie uns bei Fragen zu Ihrem Projekt gerne an.

Die Programme der Städtebauförderung, verankert beim Ministerium für Landesentwicklung
und Wohnen, unterstützen seit über 50 Jahren die Städte und Gemeinden in ihrer Innenentwicklung und tragen maßgeblich zu lebendigen, attraktiven Innenstädten und Ortszentren bei. Ein zentraler Förderschwerpunkt der Städtebauförderung ist es, die Aufenthaltsqualität der Innenstädte und Ortszentren langfristig zu stärken, um damit die Rahmenbedingungen für lebendige und lebenswertige Zentren – auch im Hinblick auf den Klimawandel – zu schaffen und einer möglichen Verödung von Innenstädten und Ortsmitten entgegenzuwirken. Aktuell wird das Sanierungsgebiet "Möhringen Ortsmitte" durchgeführt. Das Sanierungsgebiet "Sonnenbuckel/Weimarstraße" wurde im Juni 2022 bewilligt.
Im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR), verankert beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, ist bereits seit 1995 die Stärkung der Ortsmitten durch die Förderung der Innenentwicklung in vor allem ländlich geprägten Orten eines der wichtigsten Ziele. Über das ELR werden Maßnahmen aus den vier Förderschwerpunkten
  • Innenentwicklung/Wohnen
  • Grundversorgung
  • Arbeiten und
  • Gemeinschaftseinrichtungen
gefördert. Die Antragstellung erfolgt immer durch die Gemeinde. Programme des ELR werden insbesondere in den Ortsteilen Eßlingen, Möhringen und Nendingen gefördert.
Das EFRE-Programm Baden-Württemberg für die Förderperiode 2021-2027 wird durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz als Verwaltungsbehörde gemeinsam mit den beteiligten Ressorts, dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter Einbindung der Partner des Programms erarbeitet. Es enthält die Förderstrategie sowie die Fördermaßnahmen und bildet die Grundlage für die Umsetzung der EU-Strukturfondsförderung.
Im Rahmen des EFRE gibt es weitere, spezielle Förderprogramme, wie der Ausschreibung „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“.
Im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (siehe ELR) mit Kofinanzierung aus dem EFRE-Programm soll die Spitzenstellung des Landes weiter ausgebaut werden.
Das Förderangebot spricht kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum an, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung liegt auf Unternehmen, die Baden-Württemberg in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen.