Seit über 50 Jahren unterstützen Programmen des Bundes, der Länder und Kommunen die Städte und Gemeinden bei der Bewältigung ihrer ihren baulichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Herausforderungen.
Städtebauliche Förderprogramme und spezielle Programme der Wirtschaftsförderung können gegebenfalls auch Sie bei Ihrem Vorhaben finanziell unterstützen.
- 47 Prozent der Städtebauförderung fließen in ländliche Räume und 53 Prozent in städtische Räume
- 790 Millionen Euro Bundesförderung flossen im Jahr 2020 in die Städte und Gemeinden
- 1 Euro Städtebauförderung generiert durchschnittlich 8 Euro private oder öffentliche Bauinvestitionen
Unsere laufenden Programme finden Sie unten stehend.
1. Förderung in Sanierungsgebieten
Ihr Objekt befindet sich in einem unserer aktuellen Sanierungsgebiete "Sonennbuckel/Weimarstraße" oder "Möhringen Osrtamitte"? Gerne beraten wir Sie induviduell. Die aktuellen Förderrichtlinen finden Sie auf den jeweiligen Seiten zu den Sanierungsgebieten "Sonnenbuckel/Weimartsraße" bzw. "Möhringen Ortsmitte".
2. Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Programmausschreibung für das Programmjahr 2024
Das akuelle Förderprogramm "Entwicklung Ländlicher Raum (ELR)" für das Programmjahr 2024 ist ausgeschrieben. Gefördert werden die Ortsteile Eßlingen, Nendingen und Möhringen (sofern kein Sanierungsgebiet vorliegt).
In den vier Förderschwerpunkten Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2024 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2024 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde.
Gerne begleiten wir Sie bei der Antragstellung. Die vollständigen Unterlagen sind bis zum 31.08.2023 beim Fachbereich 7.5, Stadterneuerung, vorzulegen.
Weitergehende Informationen finden Sie hier beziehungsweise in der Rubrik "Weitere Informationen".
Ziel der Landesregierung ist es, den Flächenverbrauch weiter zu reduzieren und den Folgen des Klimawandels auf allen Ebenen entgegenzuwirken. Deshalb erhält das ELR mit der aktuellen Programmausschreibung eine neue klimapolitische Ausrichtung. Bei überwiegendem Einsatz ressourcenschonender, CO2-bindender Baustoffe wie z.B. Holz als neue wesentliche Tragwerkskonstruktion wird der Fördersatz um 5 %-Punkte erhöht. Bis auf Projekte im Förderschwerpunkt Grundversorgung können Neubauprojekte nur noch bei Erfüllung dieser Vorgabe gefördert werden.
Im Fokus steht zudem die Aktivierung innerörtlicher Potenziale durch
- Umnutzungen leerstehender Gebäude,
- Aufstockungen von Gebäuden,
- innerörtliche Nachverdichtungen
- umfassende Modernisierungen.
Im Rahmen der Programmentscheidung 2023 wurden 476 Gemeinden mit 1.392 Projekten aufgenommen. Mitb einem Fördervolumen von insgesamt 100,4 Millionne Euro könenn vielfältige Projekte für einen starken ländlichen Raum umgesetzt werden.
Im Kreis Tuttlingen werden derzeit 28 Projekte mit Gesamtkosten in Höhe von 23.428.891 € gefördert, woraus sich ein bereitgestellter Zuschuss von 2.485.355 € ergibt.
3. Weitere Förderungen
Es gibt weitere Förderprogramme, beispielsweise für den Denkmalschutz.
Sprechen Sie uns bei Fragen zu Ihrem Projekt gerne an.
und Wohnen, unterstützen seit über 50 Jahren die Städte und Gemeinden in ihrer Innenentwicklung und tragen maßgeblich zu lebendigen, attraktiven Innenstädten und Ortszentren bei. Ein zentraler Förderschwerpunkt der Städtebauförderung ist es, die Aufenthaltsqualität der Innenstädte und Ortszentren langfristig zu stärken, um damit die Rahmenbedingungen für lebendige und lebenswertige Zentren – auch im Hinblick auf den Klimawandel – zu schaffen und einer möglichen Verödung von Innenstädten und Ortsmitten entgegenzuwirken. Aktuell wird das Sanierungsgebiet "Möhringen Ortsmitte" durchgeführt. Das Sanierungsgebiet "Sonnenbuckel/Weimarstraße" wurde im Juni 2022 bewilligt.
- Innenentwicklung/Wohnen
- Grundversorgung
- Arbeiten und
- Gemeinschaftseinrichtungen
Im Rahmen des EFRE gibt es weitere, spezielle Förderprogramme, wie der Ausschreibung „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“.
Im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (siehe ELR) mit Kofinanzierung aus dem EFRE-Programm soll die Spitzenstellung des Landes weiter ausgebaut werden.
Das Förderangebot spricht kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im ländlichen Raum an, die aufgrund ihrer Innovationsfähigkeit und ihrer ausgeprägten Technologiekompetenz in der Umsetzung und Anwendung innovativer Produktionsprozesse und Produkte das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen. Ein besonderer Schwerpunkt der Förderung liegt auf Unternehmen, die Baden-Württemberg in den Bereichen Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie voranbringen.
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