Vergaben öffentlicher Aufträge nach Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben sowie nach EU-weiten Ausschreibungen
Dargestellt sind nach § 20 Abs. 3 VOB/A alle Aufträge der letzten 6 Monate ab 15.000 Euro netto bei Freihändigen Vergaben und ab 25.000 Euro netto bei Beschränkten Ausschreibungen sowie nach § 19 Abs. 2 VOL/A alle Aufträge der letzten 3 Monate ab 25.000 Euro netto bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben. Ebenso dargestellt sind nach § 18 EU Abs. 3 VOB/A bzw. § 39 VgV die aus offenen Verfahren (EU-weit) erteilten Bauaufträge sowie die Vergaben von öffentlichen Aufträgen und die Abschlüsse von Rahmenvereinbarungen.
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