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Möh­rin­gen Orts­mit­te

Im Mai 2018 wurde das Sanierungsgebiet „Möhringen Ortsmitte“ in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. In seiner Sitzung am 18. Juni 2018 hat der Gemeinderat der Stadt Tuttlingen daraufhin die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes beschlossen.

Abgrenzungsplan Möhringen Ortsmitte

För­der­rah­men, Be­wil­li­gungs­zeit­raum

Die Sa­nie­rungs­maß­nah­me „Möhringen Ortsmitte“ wird im Rahmen des Landessanierungsprogrammes mit ei­ner Fi­nanz­hil­fe in Hö­he von 60 Prozent des be­wil­lig­ten För­der­rah­mens ge­för­dert. Die Stadt Tutt­lin­gen be­tei­ligt sich dar­über hin­aus mit 40 Prozent Ei­gen­mit­teln.

  • Ak­tu­ell be­wil­lig­ter För­der­rah­men:                         2 500 000,00 Eu­ro
  • Fi­nanz­hil­fe Bund/Land (60 Prozent):                     1 500 000,00 Eu­ro
  • Ei­gen­mit­tel der Stadt Tutt­lin­gen (40 Prozent):     1 000 000,00 Eu­ro

Der Be­wil­li­gungs­zeit­raum für das Sa­nie­rungs­ge­biet wurde zunächst bis 30. April 2027 genehmigt.

Zur Beseitigung der festgestellten städtebaulichen Missstände, sollen im Rahmen eines Sanierungsgebietes unter anderem folgende Sanierungsziele verfolgt werden:
  • Erhaltende Erneuerung und energetische Verbesserung der vorhandenen historischen Bausubstanz durch Instandsetzung und Modernisierung privater Gebäude und städtebaulich angepasster Neubebauung.
  • Erhalt und Entwicklung der charakteristischen Siedlungsstruktur mit ihren spezifischen Besonderheiten.
  • Verbesserung des Hochwasserschutzes.
  • Stärkung des Stadtteils als Wohnstandort sowie als Standort für Erholung und Touristik.
  • Schaffung zusätzlichen Wohnraums im bestehenden Ortsgefüge durch Baulückenschließung, partielle Neuordnung und bauliche Nachverdichtung bisher untergenutzter Bereiche.
  • Förderung des technischen und sozialen Innovationspotentials der Stadt der Donauversickerung.
Als prioritäres Sanierungsziel wird im Gebiet "Möhringen Ortsmitte" die Modernisierung bestehender Bau- sowie der Abbruch nicht mehr zu erhaltender Gebäudesubstanz verfolgt. Die privaten Eigentümer tragen demnach einen hohen Beitrag zum Erfolg der Sanierungsmaßnahme in Möhringen bei. Um die Eigentümer bei der Umsetzung bestmöglich zu unterstützen, wurden die  Fördergrundsätze für private Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet (PDF) grundlegend erneuert und angepasst.

Sollten Sie eine Modernisierungs- oder Ordnungsmaßnahme planen, beraten wir Sie gerne kostenlos und unverbindlich. Setzen Sie sich hierfür mit einem der Ansprechpartner in Verbindung.

Gihrsteinstraße 1 - Private Modernisierungsmaßnahmen


Die Sanierungsmaßnahme „Gihrsteinstraße 1“ ist eines der ersten erfolgreich umgesetzten Projekte im Sanierungsgebiet „Möhringen Ortsmitte“.

Die Eigentümer haben durch die Modernisierung des, ehemals als Einfamilienhaus genutzten, Objekts, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Sanierungsziele geleistet. Das Einfamilienhaus wurde von den Eigentümern unter anderem durch einen Dachausbau, den Einbau von Gauben, und diverse Grundrissänderungen zu einem Sechsfamilienhaus umgebaut. Durch eine Kernsanierung befindet sich das Haus heute in einem energetischen und städtebaulich modernen Zustand. Besonders lobenswert und zielführend ist, dass durch den Einbau eines Aufzugs die Wohneinheiten größtenteils barrierefrei und altersgerecht sind. Durch zahlreiche Arbeitsstunden der Eigentümer konnten viele historische Elemente, wie bspw. Holzbalken erhalten werden und geben dem Gebäude einen ganz besonderen Charme.

Die entstandenen Kosten für die Modernisierung konnten im Rahmen des Sanierungsgebietes mit einer Förderung von 30 000,00 Euro bezuschusst werden.

Vorher:


Gihrsteinstr. 1 - Gartenansicht alt

Nachher:


Gihrsteinstr. 1 - Gartenansicht neu

Der Erfolg einer Sanierungsmaßnahme hängt maßgeblich von der Mitwirkung der Bürger*innen vor Ort ab. Aufgrund dessen wurde die Bürgschaft in den Prozess der Vorbereitenden Untersuchungen in hohem Maße eingebunden.

Informationsveranstaltung am 29. Mai 2017

Im Rahmen einer ersten Bürgerveranstaltung wurden die Möhringer Bürger*innen am 29. Mai 2017 von Vertretern der Stadt Tuttlingen und der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH über das Vorhaben informiert. Am Ende der Veranstaltung hatten die Teilnehmer die Möglichkeit ihre Anmerkungen und Gedanken bezüglich der Sanierungsmaßnahme zu äußern.  Diese wurden mit in den Ergebnisbericht der Vorbereitenden Untersuchungen aufgenommen.

Präsentation der Informationsveranstaltung im Zuge der Vorbereitenden Untersuchungen vom 29. Mai 2017 (PDF)

Möhringer Bürger*innen bringen ihre Anregungen zum Sanierungsgebiet an Stellwänden an


Stadtteilspaziergang am 4. Juli 2017

Ein Rundgang durch das Möhringer Städtle bot den interessierten Bürgern am 4. Juli 2017 städtebauliche Missstände und Problemlagen vor Ort anzusprechen. Im Dialog mit den Projektleitern der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH sowie den Vertretern der Abteilung Wirtschaftsförderung und Stadterneuerung wurden Themen wie Barrierefreiheit, die Parksituation in der Schwarzwaldstraße sowie die Modernisierung privater Gebäude angesprochen.

Versammlung der Möhringer Bürger*innen beim Stadtteilspaziergang



Welche Regeln sollen künftig für das Bauen in der Ortsmitte von Möhringen gelten? Wie soll im Sanierungsgebiet gebaut werden, damit einerseits das historische Ortsbild erhalten werden kann, andererseits aber auch Entwicklungsmöglichkeiten für zeitgemäßes Wohnen und Arbeiten eröffnet werden? Diese Fragen soll das neue Gestaltungsleitbild für die Möhringer Ortsmitte (PDF) beantworten.

Der Tuttlinger Stadtteil Möhringen ist ein Ort mit reicher Geschichte. Dies ist im Ortsbild bis heute ablesbar. Mit dem Gestaltungsleitbild für Möhringen soll diese Geschichte auch erlebbar bleiben. Gleichzeitig verändern sich aber auch die Ansprüche an das Wohnen und Arbeiten. Deshalb sollen Entwicklungsmöglichkeiten zugelassen werden, um alte und neu hinzukommende Gebäude zeitgemäß nutzen zu können. Insofern wagt das Gestaltungsleitbild die Symbiose von Gegenwart und Zukunft.

Das Leitbild enthält bspw. Regelungen zur Dachform, Fassadengestaltung oder Anbauten. Es soll sowohl den Eigentümern als auch der Stadt Tuttlingen bei der Vielzahl an bevorstehenden privaten Modernisierungsmaßnahmen als Orientierung dienen und wird eine wichtige Rolle bei der Genehmigung von Bauvorhaben und der Förderung im Sanierungsgebiet spielen.

Das Gestaltungsleitbild finden Sie unter der Rubrik "Zum Herunterladen" in digitaler Form. Außerdem erhalten Sie die Broschüren im Rathaus in Möhringen oder bei der Abteilung Wirtschaftsförderung und Stadterneuerung.