Das aktuelle Förderprogramm "Entwicklung Ländlicher Raum (ELR)" für das Programmjahr 2027 ist ausgeschrieben. Gefördert werden die Ortsteile Eßlingen, Nendingen und Möhringen (nicht im Sanierungsgebiet).
In den vier Förderschwerpunkten
- Innenentwicklung/Wohnen,
- Grundversorgung,
- Arbeiten und
- Gemeinschaftseinrichtungen
können 2027 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2027 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde.
Gerne begleiten wir Sie bei der Antragstellung. Die vollständigen Unterlagen sind bis zum 15.08.2026 beim Fachbereich IIIc, Stadterneuerung, vorzulegen.
Ziele des ELR
Ziel der Landesregierung ist es, den Flächenverbrauch weiter zu reduzieren und den Folgen des Klimawandels auf allen Ebenen entgegenzuwirken. Deshalb erhält das ELR mit der aktuellen Programmausschreibung eine neue klimapolitische Ausrichtung. Bei überwiegendem Einsatz ressourcenschonender, CO2-bindender Baustoffe wie z.B. Holz als neue wesentliche Tragwerkskonstruktion wird der Fördersatz um 5 %-Punkte erhöht. Bis auf Projekte im Förderschwerpunkt Grundversorgung können Neubauprojekte nur noch bei Erfüllung dieser Vorgabe gefördert werden.
Im Fokus steht zudem die Aktivierung innerörtlicher Potenziale durch
- Umnutzungen leerstehender Gebäude,
- Aufstockungen von Gebäuden,
- innerörtliche Nachverdichtungen,
- umfassende Modernisierungen.
Ziel des Jahresprogramms 2027 ist es, Impulse zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne zu setzen und dabei auch den Klimaschutz zu berücksichtigen. Daher wird die Nutzung vorhandener Bausubstanz besonders gefördert. Gefördert werden Projekte in den Ortskernen sowie den Siedlungsflächen aus den 60er-Jahren und aus den 70er-Jahren, sofern diese direkt an die Ortskerne oder die Siedlungsflächen der 60er-Jahre angrenzen
Neubauprojekte in den Förderschwerpunkten Wohnen/Innenentwicklung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen sind nur förderfähig, sofern die Tragwerkskonstruktion überwiegend aus einem CO2-speichernden Material (in der Regel ist dies der Baustoff Holz) besteht.
Der Neubau von Einfamilienhäusern ist von der Förderung ausgeschlossen.
Zuwendungsempfänger können neben den Kommunen beispielsweise auch Vereine, Unternehmen und Privatpersonen sein.
Anträge auf Aufnahme in das Förderprogramm können ausschließlich von den Städten/Gemeinden gestellt werden. Diese Aufnahmeanträge enthalten die von der Gemeinde positiv bewerteten privaten Projekte.
Daher ist es notwendig, dass die Unterlagen zu den privaten Projekten bis spätestens 15.08.2026 bei der Gemeinde vorliegen. Weitere Informationen über die Fördervorrausetzungen, die Förderhöhe und das Verfahren zur Antragstellung finden Sie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr/ oder unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/.
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