Das akuelle Förderprogramm "Entwicklung Ländlicher Raum (ELR)" für das Programmjahr 2025 ist ausgeschrieben. Gefördert werden die Ortsteile Eßlingen, Nendingen und Möhringen (nicht im Sanierungsgebiet).
In den vier Förderschwerpunkten
- Innenentwicklung/Wohnen,
- Grundversorgung,
- Arbeiten und
- Gemeinschaftseinrichtungen
können 2025 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2025 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde.
Gerne begleiten wir Sie bei der Antragstellung. Die vollständigen Unterlagen sind bis zum 31.08.2024 beim Fachbereich 7.5, Stadterneuerung, vorzulegen.
Ziele des ELR
Ziel der Landesregierung ist es, den Flächenverbrauch weiter zu reduzieren und den Folgen des Klimawandels auf allen Ebenen entgegenzuwirken. Deshalb erhält das ELR mit der aktuellen Programmausschreibung eine neue klimapolitische Ausrichtung. Bei überwiegendem Einsatz ressourcenschonender, CO2-bindender Baustoffe wie z.B. Holz als neue wesentliche Tragwerkskonstruktion wird der Fördersatz um 5 %-Punkte erhöht. Bis auf Projekte im Förderschwerpunkt Grundversorgung können Neubauprojekte nur noch bei Erfüllung dieser Vorgabe gefördert werden.
Im Fokus steht zudem die Aktivierung innerörtlicher Potenziale durch
- Umnutzungen leerstehender Gebäude,
- Aufstockungen von Gebäuden,
- innerörtliche Nachverdichtungen,
- umfassende Modernisierungen.
Klimaresilienz als Herausforderung für die Kommunen
Klimaresilienz wird zur neuen großen Herausforderung für unsere Kommunen. Die Umsetzung von Hitzeplänen, Verschattungen, Regenwasserspeicher oder neue Versickerungsbereiche im Ortskern sind hier nur einige Beispiele. Das ELR begleitet diesen Aufbruch mit der passenden Förderung. Modellhafte Wohnumfeldmaßnahmen sollen künftig vermehrt Gegenstand der ELR-Förderung sein.
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