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Die neue Fußgängerzone



Sie ist fertig. Nach drei Jahren. Nach 40 000 Arbeitsstunden. Und nach rund 10 Millionen Euro an Investitionen. Die Sanierung der Tuttlinger Fußgängerzone war aber mehr als nur der Austausch brüchig gewordener Beläge: Es war eine komplette Neugestaltung. Und die wichtigsten Ziele wurden erreicht: Die Fußgängerzone wurde heller, schöner und weiter.

Das Projekt war gleichzeitig ein Bekenntnis zu unserer Innenstadt und zum klassischen Einzelhandel. Denn wir sind überzeugt, dass die Menschen auch künftig nicht nur online einkaufen wollen – vorausgesetzt, die Angebote und die Atmosphäre stimmen.
1987 wurde die Tuttlinger Fußgängerzone eingeweiht. Noch wenige Jahre zuvor floss durch die Bahnhofstraße der Verkehr der B 311, der Marktplatz war ein großer Kreisverkehr.

Nach fast drei Jahrzehnten zeigte die Fußgängerzone aber deutliche Alterserscheinungen. Viele Beläge sind schadhaft, Beleuchtung und Möblierung nicht mehr auf dem neuesten Stand. Aus diesem Grund hat der Gemeinderat beschlossen, die Fußgängerzone zu sanieren.

Nach längeren Diskussionen wurde beschlossen, es nicht bei einer reinen Sanierung im Bestand zu belassen: Gemeinsam mit dem Büro Planstatt Senner wurde ein Konzept entwickelt, welches durch neue, ergänzende Gestaltungselemente die Anziehungskraft der Tuttlinger Innenstadt deutlich steigern wird.

„Heller – schöner – weiter“ – Was ist neu in der Fußgängerzone?

Beläge

Früher gab es in der Fußgängerzone fünf verschiedene Beläge aus Asphalt, Betonstein und Naturstein. Dies sorgte für optische Unruhe. Jetzt ist die gesamte Fläche mit einem durchgängigen Natursteinpflaster belegt. Lediglich städtebaulich markante Bereiche wie bei der Stadtkirche und auf dem Marktplatz wurden farbig hervorgehoben. Die Wahl fiel auf Granit, wie er zum Beispiel auch in Albstadt verwendet wird. Dort machte man gute Erfahrungen mit dem Stein – auch mit Blick auf die Themen Verschmutzung und Abnutzung.


Fussgängerzone Belag

Wasser

Mehr Wasser in der Stadt – dies war ein zentraler Wunsch, der bei der Kinder- und Jugendbeteiligung im Vorfeld der Planungen geäußert wurde. Der Wunsch wurde durch ein Karree aus Wasserfontänen rund um den Marktplatzbrunnen erfüllt. Bei Dämmerung wird es in buntes Licht getaucht.


Fontänenfeld auf dem Marktplatz


Möblierung

Tuttlingens Fußgängerzone hat jetzt eine Möblierung aus einem Guss. Zentrales Element sind Sitzbänke und Stehtische aus Naturstein. Sie laden nicht nur zu einer kurzen Pause ein, sie beinhalten in ihrem Inneren auch Versorgungsanschlüsse für Marktbeschicker. Herumliegende Kabel und andere Stolperfallen werden dadurch vermieden.


Fontänenfeld auf dem Marktplatz

Beleuchtung

Ein komplett neues Beleuchtungssystem bringt auch bei Nacht mehr Licht in die Fußgängerzone. Die Lampen wurden dabei an Drahtseilen befestigt, die zwischen Häusern oder freistehenden Masten gespannt sind. Durch dieses Prinzip konnte die Beleuchtung zwischen den Bäumen und in der Mitte des Straßenraumes angebracht werden. So wird der gesamte Straßenraum heller und besser ausgeleuchtet und nicht – wie bisher – nur die Randbereiche. Die einzelnen Lampen hängen dabei in einer geschwungenen Linie und lockern so die starre Achse der „Tuttlinger Meile" auf.


Leuchte in der Königstraße

Bäume

Die Baumallee ist eines der wichtigsten Markenzeichen der Tuttlinger Fußgängerzone. Auch nach der Sanierung hat die Straße den Charakter einer langgezogenen Allee. Dennoch wurden einige der Bäume entfernt – und zwar dort, wo städtebaulich wichtige Gebäude, wie zum Beispiel die Stadtkirche, bislang weitgehend verdeckt waren. Dadurch wurde gleichzeitig der Straßenraum gegliedert: Entlang der Achsen entstand eine rhythmische Abfolge von freien und baumbestandenen Bereichen.


Fussgängerzone Stadtkirche neu

Barrierearmut

Die Belange von älteren Menschen, Sehbehinderten oder Rollstuhlfahrern spielten bei der Gestaltung eine zentrale Rolle. So wurde die gesamte Fläche eben gestaltet und von Stolperfallen befreit. Wo es möglich war, wurden auch die Zugänge zu Geschäften und Privathäusern erleichtert. Auf ganzer Länge der Straße gibt es ein Leitsystem für Blinde und Sehbehinderte. Im Wesentlichen dient dazu auch die abgedeckte Entwässerungsrinne. Dort, wo es keine Entwässerungsrinne gibt, wurden entsprechend gefräste Natursteine verlegt. Mit Blindenverbänden wurde diese Lösung abgestimmt.


Fußgängerzone Barrierearmut

Erweiterung

Bisher endete die Fußgängerzone an der Gartenstraße, das Teilstück bis zur Wilhelmstraße war zwar ähnlich gestaltet, als verkehrsberuhigter Bereich aber für den Autoverkehr zugelassen. Ähnlich war es im nördlichen Teil der Rathausstraße und im südlichen Teil der Oberen Hauptstraße. Diese vor allem für Ortsunkundige unübersichtliche Situation hat sich geändert: Jetzt  ist der gesamte Bereich Fußgängerzone und lädt zum Flanieren ein.


Poller vor dem Rathaus

Die Tuttlinger Fußgängerzone ist für Fußgänger und Radfahrer. Autos dürfen nur in wenigen Ausnahmefällen die Fußgängerzone befahren, ein automatisches Zufahrtssystem sorgt dafür, dass die Regeln eingehalten werden. Diese sehen Folgendes vor:
  • Die Fußgängerzone darf nur in Ausnahmefällen befahren werden – zum Beispiel von Lieferanten, Zustelldienste und Handwerkern oder bei Umzügen. Deswegen sind alle Zufahrten durch die Poller abgesperrt.
  • Auch für die Ausnahmeregeln gelten Lieferzeiten – und zwar montags bis freitags jeweils 05:00 bis 10:30 Uhr und 18:00 bis 21:00 Uhr sowie samstags von 05:00 bis 9:30 Uhr und 18:00 bis 21:00 Uhr.
  • Für Lieferanten wurden an mehreren Stellen Lieferzonen eingerichtet, wo in nächster Nähe zur Fußgängerzone auch außerhalb dieser Zeiten Be- und Entladen werden darf.
  • Darüber hinaus können in begründeten Fällen auch Anlieferungen außerhalb der genannten Zeiten genehmigt werden. Die Lieferanten erhalten dann einen Zugangscode, mit dem sie die Poller an den Hauptzufahrten absenken können. Diese Genehmigungen sind für einzelne Tage möglich (zum Beispiel bei Umzügen) oder dauerhaft (zum Beispiel für Krankentransporte).
  • Die Sondergenehmigungen sind gebührenpflichtig. Hier die Übersicht:

    Jahresgenehmigungen:
    - Lieferverkehr und Dienstleistungen vormittags maximal bis 11:30 Uhr: 300,00 Euro
    - Lieferverkehr und Dienstleistungen nachmittags ab 17:00 Uhr: 300,00 Euro
    - Lieferung Medikamente an Apotheken oder Arztpraxen: 240,00 Euro
    - Notfallgenehmigung Handwerker: 240,00 Euro
    - Taxenverkehr (nur Kranken- und Behindertentransport): 240,00 Euro

    Einzelaußnahmegenehmigungen für Belieferungen/Umzüge/Handwerkerarbeiten:
    - Tagesgebühr: 15,00 Euro
    - Bis drei Tage: 30,00 Euro
    - Eine Woche: 50,00 Euro
    - Für jede weitere Woche: 30,00 Euro

  • Die Ausnahmegenehmigungen gibt es bei der Straßenverkehrsbehörde (07461 99-283, strassenverkehrsbehörde(at)tuttlingen.de)
  • Flyer: Liefern, Arbeiten, Abholen – Die neue Zufahrtsregelung für die Fußgängerzone (PDF)


Drei Fragen, drei Antworten

  • Darf bei abgesenktem Poller jeder hineinfahren?
    Nein. Auch dann ist nur Lieferverkehr zulässig.  Wer trotzdem in die Fußgängerzone fährt, riskiert ein Verwarnungsgeld.
  • Können alle Poller abgesenkt werden?
    Nein – nur die an den Hauptzufahrten. Im Plan sind sie grün markiert.
  • Wo parken Anlieger?
    Sämtliche Parkplätze in den Innenhöfen können wie bisher über die befahrbaren Straßen erreicht werden.