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weitere Zuschüsse

weitere zuschüsse

Die Sportförderrichtlinien enthalten für die Sportvereine des Stadtverbands für Sport e.V. einige weitere Zuschussmöglichkeiten.
Eine Verrechnung von Arbeitsleistungen städtischer Einrichtungen für Sportvereine kann bei der Verwaltung beantragt werden. Ein Zuschuss wird hier im Einzelfall und nach Prüfung durch die Verwaltung gewährt.
Sonderzuschüsse für Fahrtkosten zu internationalen Meisterschaften werden nach Einreichung von Verwendungsnachweisen und Prüfung durch die Verwaltung im Einzelfall gewährt.

Für jugendliche Sportler können die Aufwendungen für Fahrt (einfache Wegstrecke), Übernachtung und Verpflegung bei der Teilnahme an Jugendmeisterschaften ab Landesebene im Rahmen des Barzuschusses unter dem Stichwort "Zusatzförderung für erhöhte Aufwendungen im Jugendbereich" geltend gemacht werden.
Zuschüsse für besondere Aufwendungen können bei der Verwaltung beantragt werden. Nach Prüfung werden diese im Einzelfall gewährt.
Der Erbbauzins für städtische Grundstücke wird analog der städtischen Investionskostenzuschüsse geregelt. Der Anteil des Grundstücks, der dem Sport-/Zweckbetrieb dient, wird vom Erbbauzins befreit bzw. im Rahmen der städtischen Spotförderung übernommen und im Haushalt ausgewiesen. Die Erbbauzinsanteile des Wirtschaftsbetriebs trägt der Verein.

Erbbaurechtsverträge an nicht städtischen Grundstücken werden in der Sportförderung nicht berücksichtigt und erhalten keinen Zuschuss.