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Investitionskostenzuschuss

Die Anträge sind nach Anschreiben der Vereine und Bekanntmachung in der Presse jährlich bei der Stadtkämmerei einzureichen. Investitionen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits getätigt wurden, werden nicht bezuschusst.

Zuschussarten beim Investitionskostenzuschuss

Die Bezuschussung von Sport- und Pflegegeräten geschieht als Anteilsfinanzierung in Höhe von 10 % der als zuschussfähig anerkannten Kosten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Förderungen sind nur im Rahmen des Höchstbetrages der im Haushaltsplan bereitgestellten Haushaltsmittel möglich.

Bemessungsgrundlage für die zuschussfähigen Kosten sind die jeweiligen Bruttoverkaufspreise (einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer) abzüglich gewährter Nachlässe bzw. Rabatte und Skonti ohne Versand-, Versicherungs-, Transport- und Verpackungskosten. Im Falle der Vorsteuerabzugsberechtigung ist dies im Antrag zu berücksichtigen.

Bezuschusst werden:
  • Sport- und Hilfsgeräte, die nicht durch die in den Sporthallen und Sportfreianlagen zur Verfügung gestellten Sportgeräte abgedeckt sind und deren Einzelanschaffungswert mindestens 2.000 Euro beträgt.
  • Pflege- und Reinigungsgeräte, soweit für den Sportbetrieb erforderlich, von mindestens 2.000 Euro.
  • Ersatzbeschaffungen werden nur nach Ablauf der gewöhnlichen Nutzungsdauer anerkannt.
Begrenzungen / Limitierungen zur Sportgeräteförderung (förderfähige Höchstbeträge im Kalenderjahr):
  • Schulpferde ab 3.000 Euro Einzelanschaffungskosten, innerhalb von fünf Jahren bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro
  • Zeitmessanlage bis 5.000 Euro Höchstbetrag
  • Ruderboote bis 15.000 Euro Höchstbetrag
  • Kanus bis 7.500 Euro Höchstbetrag
  • Begleitboote bis 3.000 Euro Höchstbetrag
Zuschussberechnung: 10 % vom Kaufpreis, maximal aber 10 % vom Höchstbetrag

Nicht zuschussfähig sind unter anderem:
  • Sportbekleidung (inklusive Schutzkleidung) jeglicher Art
  • Reparaturen und Instandsetzungen, Ersatzteile für Reparaturen
  • Transportmittel und -geräte jeglicher Art und Nutzung
  • Einrichtung Vereinsheim und Büro
  • Personalcomputer, Vereinsverwaltungs-Software
  • Lehr- und Schulungsmaterial
  • Büroausstattung
  • Gebrauchsgegenstände (Büro, Küche, Werkstatt)
  • Spielstandsanzeigen und Lautsprecheranlagen zur Zuschauerinformation
  • Bänke, Ersatzspieler-Bänke

Die Aufzählung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einzelfallentscheidungen bleiben vorbehalten.
Die Bezuschussung von Baumaßnahmen beträgt 10 % der als zuschussfähig anerkannten Kosten. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern, die bei der Abrechnung vom Bauleiter bestätigt wurden, werden mit 5,50 Euro je Stunde anerkannt.

Nicht gefördert werden z. B. der Bau von Wirtschaftsräumen und Küchen, sowie die Beschaffung dazugehöriger Geräte, Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten. Auch der Erwerb von Grundstücken und die damit zusammenhängenden Kosten sind nicht förderfähig.

Dem Zuschussantrag sind in einfacher Fertigung beizufügen:
  • Begründung der Maßnahme
  • Baubeschreibung
  • Detaillierte Kostenabrechnung bzw. Angebot der Lieferfirmen
  • Finanzierungsplan mit Nachweis des Eigenkapitals
  • Angaben zu den voraussichtlichen Eigenleistungen
  • Bauzeitenplan (bei größeren Projekten)
Bewilligte Zuschüsse sind an die jeweils angemeldeten Investitionen gebunden.