Gemäß der im Januar 2017 in Kraft getretenen "Sportförderrichtlinien der Stadt Tuttlingen" legen der Gemeinderat und der Stadtverband für Sport e. V. jährlich gemeinsam ein Schwerpunktthema zur Sportförderung fest. Für diese sogenannte Schwerpunktförderung stehen 10.000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Die Sportvereine können die Schwerpunktförderung zusätzlich und unabhängig vom Barzuschuss innerhalb einer bestimmten Frist beantragen.
Das aktuell gültige Schwerpunktthema ist seit dem Jahr 2017 die "Aus- und Fortbildung von Übungsleitern". Darunter fallen alle Lizenzlehrgänge C, B und A (inklusive Auffrischungskurse), der Qualifizierungskurs zum "Vereinsmanager" sowie Übungsleiter-Fortbildungen.
Seit dem Jahr 2021 wurde das Thema um den Schwerpunkt "Digitalisierung der Sportvereine" erweitert. Zusätzlich werden nun Lehrgänge im Bereich Datenschutz, Webseitengestaltung und Social Media sowie Investitionen für die Vereinsverwaltung bezuschusst.
Häufig gestellte Fragen
- Lehrgangskosten für die Trainerlizenzen C, B und A sowie für Vereinsmanager (50 % der Lehrgangskosten pro Person, maximal 300 Euro pro Jahr und Lehrgang)
- Lehrgangskosten für Übungsleiterfortbildungen (25 % der Lehrgangskosten pro Person, maximal 150 Euro pro Jahr und Lehrgang)
- Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten (50% der Lehrgangskosten pro Person, maximal 500 Euro)
- Ausbildungen in den Themenbereichen Datenschutz, Webseitengestaltung, Einsatz von Social Media für Vereine (40% der Lehrgangskosten, maximal 250 Euro)
- Investitionen für Software für die Vereinsverwaltung und Vereinswebseite (30% der Kosten, maximal 500 Euro)
Den Rechnungen sollte deutlich zu entnehmen sein, um welche Art von Lehrgang es sich handelt (Trainerlizenz oder Übungsleiterkurs) und welcher Übungsleiter (Vor- und Nachname) die Aus- bzw. Fortbildung besucht hat.
Gleiches gilt für Investionen in Software.
Die Rechnungen eines Jahres können der Abteilung Sport und Freizeit gesammelt zugestellt werden oder im laufenden Jahr nach und nach eingereicht werden.
Im Fall von Investionen in Software zur Vereinsverwaltung und für die Vereinswebseite, sollte der Rechnung deutlich zu entnehmen sein, um was es sich im Einzelnen handelt, ggf. legen Sie bitte eine Beschreibung dazu.
Beispiel:
| VEREIN | eingereichte Summe | Anteil | ausbezahlte Summe |
| A | 8.000 Euro | 57,2 % | 5.720 Euro |
| B | 4.000 Euro | 28,6 % | 2.860 Euro |
| C | 2.000 Euro | 14,3 % | 1.430 Euro |
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