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Thema für die Schwerpunktförderung 2021


Das Thema für die Schwerpunktförderung 2021, für die wieder 10.000 Euro im Rahmen der städtischen Sportförderung zur Verfügung gestellt werden, steht nun fest.
Den Vorschlag des Stadtverbands für Sport e.V., das bisherige Thema, die "Aus- und Fortbildung von Übungsleitern" beizubehalten, jedoch um den Bereich "Digitalisierung der Sportvereine" zu erweitern, haben sowohl die Sportverwaltung als auch der Gemeinderat ausdrücklich befürwortet. 

Folgende Zuschussmöglichkeiten im Rahmen der Schwerpunktförderung 2021 können daher angeboten werden.

Weiterhin bezuschusst werden:            
  • Lehrgangskosten für die Trainerlizenzen C, B, A sowie für Vereinsmanager (50% der Lehrgangskosten pro Person, maximal 300 Euro pro Jahr und Lehrgang)
  • Lehrgangskosten für Übungsleiterfortbildungen (25% der Lehrgangskosten pro Person, maximal 150 Euro pro Jahr und Lehrgang)
Neu für 2021:
  • Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten (50% der Lehrgangskosten pro Person, maximal 500 Euro)
  • Ausbildung für die Themenbereiche Datenschutz, Webseitengestaltung, Einsatz von Social Media für Vereine (40% der Lehrgangskosten, maximal 250 Euro)
  • Investitionen für Software für die Vereinsverwaltung und Vereinswebseite (30% der Kosten, maximal 500 Euro)

Die Modalitäten für den Zuschussantrag bleiben unverändert. Alle notwendigen Unterlagen sollten der Abteilung Sport und Freizeit spätestens am 31. Januar des Folgejahres vorliegen.

Alles Wichtige rund um die Schwerpunktförderung können Sie auch unserer Internetseite entnehmen, der Link hierzu lautet /de/Leben-in-Tuttlingen/Sport,-Freizeit-Vereine/Sport/Sportfoerderung/Jaehrlicher-Sondertopf. Sie finden die Schwerpunktförderung unter der Rubrik Sport - Sportförderung.