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Tuttlingen will mehr bezahlbare Wohnungen - Förderprogramm liegt bis Sommer vor


Die Stadt Tuttlingen will den sozialen Wohnungsbau fördern. Am Donnerstag beschloss der Technische Ausschuss daher, dass künftig verbindliche Quoten gelten sollten. Parallel dazu wird die Stadt ein entsprechendes Förderprogramm vorlegen.


Tuttlingen baut – demnächst auch mit städtischer Förderung.

„Wir reden von bezahlbaren Wohnungen für breite Teile der Bevölkerung“, so OB Michael Beck, „denn sozialer Wohnungsbau spricht heute eine breite Zielgruppe an – das kann auch der Beamte in A 11 sein“. Da es für immer größere Teile der Bevölkerung schwierig wird, eine bezahlbare Wohnung zu finden, will die Stadt Tuttlingen hier nun konkrete Vorgaben machen. Dies beschloss der Technische Ausschuss des Gemeinderats am Donnerstag. Ergänzend dazu beauftragte der Ausschuss die Verwaltung, ein spezielles Tuttlinger Förderprogramm auszuarbeiten. Es soll die bestehenden Landesförderprogramme ergänzen und gleichzeitig den Wohnungsbau in der Stadt ankurbeln.

Die Rahmenbedingungen legte der Ausschuss am Montag fest:
  • Wenn die Stadt Grundstücke verkauft, müssen bei Objekte mit zehn Wohneinheiten und mehr künftig 30 Prozent gefördert sein. Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich. Für diese Wohnungen gewährt die Stadt eine eigene Förderung, die sich an den Vorgaben des Landeswohnbauförderprogramms ablehnt.
  • Die entsprechenden Vorgaben gelten generell für alle Projekte der Tuttlinger Wohnbau.
  • Wenn Bauträger private Grundstücke bebauen und dafür ein neuer Bebauungsplan erarbeitet wird, gilt ebenfalls eine Quote – allerdings nur von 10 Prozent. Falls ein Bauträger sich in solchen Fällen zu einem Anteil von 30 Prozent und mehr entschließt, erhält er ebenfalls die städtische Förderung.

Deutlich wurde in der Diskussion, dass durch die Förderung breite Teile der Bevölkerung in den Genuss einer solchen Wohnung kommen können. „Der bisherige Begriff des sozialen Wohnungsbau weckt hier einen falschen Eindruck“, so betonte auch EBM Emil Buschle. Erst jüngst wurden auch die Gehaltsgrenzen, bis zu denen man Anspruch auf einen Berechtigungsschein hat, erhöht (siehe unten).    

Bis zum Sommer soll das Förderprogramm nun ausgearbeitet werden. Als nächstes wird es Informationsgespräche mit Bauträgern sowie Sozialverbänden geben, deren Ergebnisse in die weitere Arbeit einfließen werden.

Geförderter Wohnungsbau – Wer hat Anspruch?
Derzeit gelten für Neubauten folgende Einkommensobergrenzen. Wer bis zu diesem Betrag und darunter verdient, hat in Baden-Württemberg Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und kann eine aus Geldern des Landeswohnraumförderprogramms geförderte Neubauwohnung beziehen. Die Vermieter erhalten für den Bau einen Barzuschuss, dafür muss die Miete für mindestens zehn Jahre um 33 % unter der ortsüblichen Miete liegen.

Ein-Personen-Haushalt:    47 600 €
Zwei-Personen-Haushalt:    47 600 €
Drei-Personen-Haushalt:    56 600 €
Vier-Personen-Haushalt:    65 600 €
Fünf-Personen-Haushalt:    74 600 €