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OB Beck: „Wohnen muss bezahlbar sein“ - Stadt bereitet Quoten für Bauträger vor


Eine feste Quote an geförderten und vergünstigen Wohnungen soll für Tuttlingen verpflichtend werden. Dies kündigt OB Michael Beck an. Eine entsprechende Vorlage wird dem Gemeinderat demnächst vorgelegt.  

„Wohnen in Tuttlingen muss bezahlbar sein“, so Beck. „Leider hat es sich gezeigt, dass der Markt alleine dies nicht regelt. Daher muss die Stadt nun aktiv werden.“ Das Ziel: Bei neuen Mehrfamilienhäusern soll ein spürbarer Anteil gefördert und mietgebunden sein – also mit einer Miete, die deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

Die Details für eine verbindliche Regelung werden derzeit erarbeitet. Eine entsprechende Vorlage kündigt Beck für die März-Sitzung des Gemeinderates an. Gelten soll die Vorgabe für alle Bauträger und generell im Stadtgebiet – also auch auf Grundstücken, die nicht von der Stadt erworben wurden. Um dies zu erreichen, sollen die entsprechenden Bebauungspläne ergänzt werden. Aus diesem Grund werden auch vier Bebauungspläne, die derzeit in Arbeit sind, zurückgestellt und überarbeitet. Konkret handelt es sich um die Bereiche „Brühlstraße“, „Alte Feuerwache“, „Brunnental-Mattsteig“ und „Auf dem Schafrain III“.

Da in den vier Bereichen bereits Projekte geplant sind, werde man mit den entsprechenden Bauträgern Gespräche aufnehmen und gemeinsam abklären, wie man das Ziel erreiche kann. „Wir müssen jeden Bebauungsplan individuell betrachten, weil jedes der dort geplanten Projekte seine ganz eigene Vorgeschichte hat.“

Die zentrale Frage wird dabei freilich sein, wie das Bauen für Investoren trotz der neuen Vorgaben attraktiv bleiben kann. „Mir ist bewusst, dass kostengünstiges Bauen immer schwieriger wird“, so Beck, „nicht zuletzt aufgrund der immer strengeren Bauvorgaben.“ Dies könne aber keine Erklärung dafür sein, dass fast nur noch Wohnungen im gehobenen Preissegment entstehen. Man werde daher die Bauträger verstärkt auf bestehende Förderprogramm wie das Landeswohnraumförderprogramm hinweisen – und Wert darauf legen, dass diese auch abgerufen werden. „Ich erwarte hier auch von der Tuttlinger Wohnbau, dass sie eine Vorbildfunktion übernimmt“, so der OB. Um das Landesprogramm zu ergänzen, werde man auch an einem Tuttlinger Förderprogramm arbeiten. Beck: „Mir ist bewusst, dass hier auch die Stadt Geld in die Hand nehmen muss, wenn wir das Ziel erreichen wollen.“

Was bedeutet geförderter Wohnungsbau?
Eines der wichtigsten Instrumente für den Bau von günstigem Wohnraum ist das Landeswohnraumförderprogramm. Bauträger können hier direkte Zuschüsse oder Kredite zu vergünstigen Zinsen erhalten. Im Gegenzug muss die Qudratmetermiete 33 Prozent unter dem ortsüblichen Wert liegen, auch dürfen die Wohnungen nur gegen einen Berechtigungsschein vermietet werden. Der Kreis derer, die Anspruch auf einen solchen Schein haben, reicht übrigens weit in die Mittelschicht: Bei einem Drei-Personen-Haushalt liegt die Einkommensgrenze seit letztem Jahr bei 49 000 Euro Jahreseinkommen, bei einem Fünf-Personen-Haushalt dürfen es sogar 66 000 Euro sein.