Mängelmelder wird gut angenommen – Nicht hinter jeder Meldung verbirgt sich ein Mangel
26.01.2017
Der Mängelmelder der Stadt Tuttlingen wird von den Bürgern immer besser angenommen. Ein Großteil der Mängel wird zeitnah behoben. Allerdings ist nicht alles, was gemeldet wurde, auch ein echter Mangel.
377 mal nahmen im letzten Bürgerinnen und Bürger den Mängelmelder auf tuttlingen.de in Anspruch. Das Angebot der städtischen Homepage ermöglicht es, Mängel direkt an die Stadtverwaltung zu melden – egal, ob es sich um Schlaglöcher, defekte Straßenlaternen oder wilde Müllablagerungen handelt. Je nach gewählter Kategorie werden sie auch gleich an den zuständigen Fachbereich weiter geleitet. Auf diese Weise kommen die Informationen schnell und unkompliziert bei den richtigen Stellen an.
Am meisten gemeldet wurden defekte Straßenbeleuchtungen (110 Meldungen), gefolgt von Straßenschäden (83), Müllablagerungen (35), defekten Ampeln (31), losen Schachtdeckeln (27), Probleme in Grünanlagen oder mit Bäumen und Laub (26), fehlenden oder defekten Verkehrszeichen (24), defekten Parkscheinautomaten (6) sowie Problemen mit dem Winterdienst (3). Dazu kamen 32 sonstige Beschwerden – hier reichte das Spektrum von umgestürzten Bauzäunen über defekte Spielgeräte bis zu verkalkten Düsen in einer Sporthalle.
„Mängel, bei denen es um Verkehrsgefahren geht, beseitigen wir umgehend“, sagt Stadtsprecher Arno Specht, „und wir sind froh, dass wir sie über den Mängelmelder auch schnell erfahren.“ Zwar führt die Stadt für alle Straßen in der Stadt turnusmäßige Befahrungen durch, Schäden die außer der Reihe auftreten, werden aber dank Mängelmelder schneller bekannt. Damit sie schnell behoben werden können, sei es aber auch wichtig, möglichst präzise Angaben zu machen – ein Hinweis wie „Schlagloch in der Bahnhofstraße“ ohne nähere Ortsangabe bringe wenig.
Allerdings bittet Specht auch um Verständnis, dass nicht alle Meldungen sofort bearbeitet werden können: Kleine Unebenheiten in Gehwegen oder Ein-Zentimeter-Schlaglöcher in Straßen können nicht außer der Reihe behoben werden. „Nicht alles, was gemeldet wird, ist auch ein Mangel“, sagt Specht – zum, Beispiel verwachsene Hecken auf Privatgrundstücken oder auch hohe Wiesen, die generell nur zweimal im Jahr gemäht werden. „Wer bei der Meldung seines Mangels auch seine Mailadresse angegeben hat, wird dann auch entsprechend informiert“, so Specht.
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