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Windkraft: Über Standort Weilheimer Berg entscheiden die Anliegergemeinden


Ob am „Weilheimer Berg“ eine mittlerweile deutlich verkleinerte Konzentrationszone für Windkraft entsteht, entscheiden demnächst die Gemeinderäte in Rietheim-Weilheim und Seitingen-Oberflacht. Dies wurde bei der Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft (VG) am Mittwoch in Emmingen und auch im Technischen Ausschuss des Gemeinderates am Donnerstag so beschlossen. Fünf weitere Standorte sind dagegen unstrittig.

Alles in allem sieht der derzeitige Entwurf für den Flächennutzungsplan sechs Windkraft-Standorte im Bereich der VG vor. Für alle Standorte gab es Nachprüfungen zum Artenschutz. Dies führte zu Verkleinerungen an den Standorten Weilheimer Berg und Winterberg bei Eßlingen. Der Hattinger Berg musste aufgrund eisenbahnrechtlicher Aspekte geringfügig verkleinert werden. Die Standorte Hebsack, Buchhalde und Ehrenberg bleiben unverändert im Entwurf stehen.

Bei der Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses wurden nun die jeweiligen Änderungen ausgiebig erläutert. Nach Auswertung aller vorliegenden Vogelgutachten stehen im Bereich Winterberg größere Reduzierungen an: Die Zone wird statt ursprünglich 128 nur noch 27 Hektar groß sein. Sie würde nun Platz für maximal drei Anlagen bieten. Deutlich Einschnitte gibt es nach mehreren Gutachten auch beim Bereich Weilheimer Berg: Da er im Einzugsbereich mehrerer Milanhorste liegt, könnte nur ein kleinerer Teil in der Mitte der ursprünglich geplanten Fläche für Windkraft genutzt werden. Der Abstand zum Hohenkarpfen und zu den Gemeinden Seitingen-Oberflacht und Rietheim-Weilheim wird deutlich größer, die mögliche Fläche reduziert sich von 120 auf 36 Hektar. Generell, so Michael Hensch von der Abteilung Grünplanung, wäre am Weilheimer Berg Windkraft aber nach wie vor rechtlich und fachlich auf der verbleibenden Fläche zulässig. Allerdings sei es auch möglich, diesen Bereich aus politischen Gründen von der Liste zu nehmen.

Gerade die Fläche am Weilheimer Berg hatte in der Vergangenheit für Diskussionen gesorgt. Unter anderem die Kunststiftung Hohenkarpfen hatte ein eigenes Gutachten erstellen lassen, welches das Vorkommen der Milane ebenfalls bestätigte. „Die abschließende Entscheidung sollten die Gemeinderäte der angrenzenden Gemeinden fällen“, so OB Michael Beck als Vorsitzender der VG. Entsprechend beschlossen die Gremien denn auch, die Entscheidung über den Weilheimer Berg an die Gemeinderäte von Seitingen-Oberflacht und Rietheim zurück zu delegieren. Von allen anderen Standorten und den jüngsten Änderungen wurde Kenntnis genommen.

Sobald die Gemeinderäte entschieden haben, wird der Flächennutzungsplan in der dann gültigen Fassung erneut ein drittes Mal offen gelegt. Der abschließende Entwurf könnte nach der dritten Offenlage noch vor der Sommerpause erstellt werden. Ein endgültiger Beschluss ist frühestens im November möglich. OB Beck mahnte aber auch, das Verfahren nicht unnötig zu verzögern: „Wenn es uns nicht gelingt, Konzentrationszonen auszuweisen, wären am Ende überall Windräder möglich.“