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Stadtverwaltung Tuttlingen ist „beispielhaft behindertenfreundlich“


Gäste Auszeichnung behindertenfreundlicher Arbeitgeber

Die Tuttlinger Stadtverwaltung ist ein beispielhafter Arbeitgeber für schwerbehinderte Menschen. Das bekam die Stadt jetzt schriftlich vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (KVJS). In einer Feierstunde übergab der Verbandsdirektor Senator e.h. Prof. Roland Klinger die Urkunde an den Ersten Bürgermeister Emil Buschle.

„Die Stadt Tuttlingen tut nicht erst seit gestern etwas für Menschen mit Behinderung“, lobte Klinger. „Sie hat ihre Pflicht schon in den vergangenen Jahren mehr als erfüllt“. Von 690 Arbeitsplätzen sind 74 mit schwerbehinderten Menschen oder Gleichgestellten besetzt. Das sind 39 Arbeitsplätze mehr als gesetzlich vorgeschrieben. Die Stadtverwaltung will auch in Zukunft Menschen mit Behinderung berufliche Chancen eröffnen.

Erster Bürgermeister Emil Buschle betonte, dass bei der Stadt Tuttlingen in den unterschiedlichsten Bereich Menschen mit Behinderungen beschäftigt werden: Auf dem Bauhof ebenso wie auf dem Friedhof, in der Stadthalle und in der Kernverwaltung – und zwar in jedem Fachbereich. Auf diese Weise schaffe die Stadt auch Kontaktmöglichkeiten und trage so dazu bei, dass Berührungsängste abgebaut werden.

Mehrere Arbeitsplätze in verschiedenen Bereich wurden daher so umgestaltet, dass sie speziell für Menschen mit Behinderungen geeignet sind. Zudem unterstützt sie die Prävention und die Rückkehr an einen Arbeitsplatz nach Krankheit oder bei erlittener Behinderung. Klinger: „Bemerkenswert ist auch das große Engagement, für die schwerbehinderten Menschen immer wieder passgenaue Möglichkeiten zu finden, wenn diese ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können.“

Ein wesentlicher Erfolgsfaktor sei die gute Zusammenarbeit von Schwerbehindertenvertretern, Personalrat und Personalwesen bei der Stadtverwaltung und die enge Kooperation mit der Agentur für Arbeit, dem KVJS-Integrationsamt und dem Integrationsfachdienst. Bei der Besetzung freier Stellen wird grundsätzlich geprüft, ob diese für schwerbehinderte Menschen geeignet sind.

„Noch immer engagieren sich viel zu wenige Arbeitgeber so vorbildlich wie die Stadt Tuttlingen“, stellte Verbandsdirektor Klinger fest. So gibt es in Baden-Württemberg fast 19.800 beschäftigungspflichtige Unternehmen, von denen etwa 11.800 die gesetzliche Verpflichtung zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht erfüllen. Anstatt fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen, werden bundesweit 4,6 Prozent, in Baden-Württemberg 4,4 Prozent der Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen bereitgestellt. Der Landkreis Tuttlingen sticht hier positiv hervor: mit einer Beschäftigungsquote von 5,65 Prozent.

EBM und Verbandsdirektor Professor Klinger

Hintergrund

Der KVJS zeichnet beispielhafte behindertenfreundliche Arbeitgeber aus, um deren herausragendes soziales Engagement zu würdigen und publik zu machen. Der Jury gehören Vertreter von Gewerkschaft, Arbeitgebern, dem Sozialverband VdK und dem KVJS an. In diesem Jahr werden landesweit sechs Arbeitgeber geehrt.

Das KVJS-Integrationsamt ist für die Förderung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen zuständig. Dazu gehört auch die Erhebung der Ausgleichsabgabe. Die müssen Arbeitgeber ab 20 Beschäftigte monatlich zahlen, wenn sie nicht genügend schwerbehinderte Mitarbeiter anstellen. Die Abgabe hängt davon, wie viele schwerbehinderte Menschen ein Arbeitgeber beschäftigt. Sie liegt monatlich zwischen 105 und 260 Euro pro nicht besetzten Schwerbehinderten-Arbeitsplatz. Die Ausgleichsabgabe soll zum einen Arbeitgeber anhalten, schwerbehinderte Mitarbeiter einzustellen. Außerdem soll sie Arbeitgeber, die ihrer Verpflichtung nachkommen, unterstützen.