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Tuttlingen sucht Bewerber für das Amt des Schöffen


Wer zum Richter über Menschen berufen ist, braucht soziale Kompetenz und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Gerechtigkeitssinn. So auch ein Schöffe, der im Namen des Volkes bei Gericht in Strafsachen  teilnimmt. Für die Amtszeit von 2014 bis 2018 sucht auch die Stadt Tuttlingen wieder Vertreter für dieses sensible Amt.

Nicht nur in der Politik werden Vertreter des Volkes gewählt, die für ihre Mitbürger sprechen. Auch bei Gericht findet man diese Frauen und Männer, genannt Schöffen, die im Namen des Volkes an der Rechtssprechung in Strafsachen teilnehmen. 
Bereits im ersten Halbjahr 2013 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt. Dabei stellt die Stadtverwaltung die Vorschläge zusammen und legt diese dann dem Amtsgericht und dem Jugendhilfeausschuss vor. In der zweiten Jahreshälfte kommt es dann zur Wahl der Haupt- und Hilfsschöffen.

Auch die Stadt Tuttlingen sucht wieder Bewerber für das Amt eines Schöffen. Wer also in Tuttlingen wohnt und am 1.1.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein wird, kann sich zur Wahl stellen. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, welche auch die Deutsche Sprache beherrschen. Von der Wahl ausgeschlossen sind Menschen, die bereits zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden. Außerdem kann niemand teilnehmen, gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt.  Auch eine Person, die bereits hauptamtlich in der Justiz tätig ist oder ein Religionsdiener soll nicht zum Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten neben den formalen Kriterien über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht ein großes Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte auf Grund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die veröffentlichte Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen und Berufsrichter sind gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gericht erforderlich. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.
In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Wer Interesse an diesem Amt hat, kann sich bis Freitag, 12.04.2013 bei der Stadt Tuttlingen, Fachbereich 1 Personal, Organisation und IuK/ Abteilung Organisation und Zentrale Dienste (Tel.: 07461/ 99-264 bei Rückfragen) bewerben. Die Interessenten erhalten dann ein Bewerbungsformular zugesandt, in das die notwendigen Daten einzutragen sind. Ebenso kann das Formular während den Öffnungszeiten bei unserem Bürgerbüro abgeholt oder auf der Internetseite der Stadt Tuttlingen unter www.tuttlingen.de heruntergeladen werden.