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Masterplan und Tempo 30: Vorfahrt an mehreren Kreuzungen geändert


Seit Anfang der Woche gilt Tempo 30 in weiteren Teilen der westlichen Innenstadt. Im Rahmen der Umstellung hat sich an einigen Kreuzungen oder Einmündungen auch die Vorfahrtsregelung geändert.

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An allen Zufahrtsstraßen in den neuen „Zone 30“- Bereich wurden entsprechende Verkehrszeichen neu installiert. Teilweise wurden auf der Fahrbahn Piktogramme „30“ als zusätzlicher Hinweis aufgebracht. Damit gilt auf allen Straßen innerhalb dieser Zone die Höchstgeschwindigkeit „30“.

Innerhalb der neuen Zone 30 gibt es zwei Regelungen für die Vorfahrt. Standard ist „Rechts-vor-Links“. An besonders kritischen Stellen, wie zum Beispiel in der Weimarstraße, weisen zusätzlich ein gelbes Blinklicht und ein Schild  auf die geänderte Vorfahrtsregelung hin. Hierzu zählen die Kreuzungen Weimarstraße/ Wilhelmstraße und Weimarstraße/ Karlstraße. Hier gilt jetzt auch „Rechts-vor-Links“.

Eine Ausnahme stellt die Bahnhofstraße dar. Sie ist weiterhin als Vorfahrtsstraße ausgewiesen – mit Rücksicht auf den öffentlichen Nahverkehr: Schließlich ist die Bahnhofstraße die wichtigste Achse für die Stadtbusse, die an Fahrpläne gebunden sind.

Mit Einführung der Zone 30 im Rahmen des Masterplans werden die Fahrgeschwindigkeiten für alle Verkehrsteilnehmer auf ein einheitlicheres Niveau gesenkt, die Lärmbelastung reduziert und die Sicherheit erhöht.