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Stadt steht auch künftig zu Tuttlinger Bädern – Weitere Unterstützung nötig


Die Stadt Tuttlingen steht zu den Tuttlinger Bädern. „Trotz der erheblichen Verluste im Corona-Jahr steht eine Schließung für uns nicht zur Debatte“, so Oberbürgermeister Michael Beck. Da die Stadt derzeit aus  beihilferechtlichen und steuerlichen Gründen nur begrenzt den Verlust ausgleichen könne, müsse man im Zweifelsfall eher die Unternehmenskonstruktion überdenken. „Die langfristige Sicherung unserer Bäder genießt für uns oberste Priorität“, so Beck.



Das Corona-Jahr 2020 hat deutliche Spuren in den Bilanzen der Tuttlinger Bäder hinterlassen. Da vor allen im TuWass die Zahl der Besucher um 75 Prozent sank, blieb am Ende ein Jahresverlust von 3,6 Millionen Euro.

Betrieben werden sowohl das TuWass als auch das Freibad von der Tuttlinger Bäder GmbH. Über einen steuerlichen Querverbund werden seit jeher die Verluste der Bäder GmbH mit Gewinnen der Stadtwerke Tuttlingen GmbH (SWT) sowie der Parkhaus GmbH ausgeglichen. Bereits seit mehreren Jahren war aber auch dies nur begrenzt möglich, da die Bäderverluste die Gewinne der SWT und der Parkhaus GmbH überstiegen. Mehrfach sprang daher die Stadt Tuttlingen den SWT durch eine Aufstockung der Kapitalrücklage bei.

Im Corona-Jahr 2020 soll die Stadt nun einmalig weitere 800 000 Euro drauflegen, um die Verluste der Bäder auszugleichen. Eine entsprechende Empfehlung gab auch der Verwaltungs- und Finanzausschuss des Gemeinderats am Montag. Dies ist aber nur in diesem Jahr aufgrund einer Sondergenehmigung möglich. Der Grund: Laut EU-Recht ist es Städten normalerweise nicht erlaubt, direkte Unterstützungszahlungen an privatrechtlich organisierte Unternehmen wie die Bäder GmbH zu leisten – auch wenn diese zu 100 Prozent der Stadt gehören. Auf diese Weise sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.

Da ein Ende des Lockdowns und eine Öffnung der Bäder nicht absehbar sind, drohen der Bäder GmbH für 2021 ähnliche Verluste wie im Vorjahr. Gleichzeitig wird die Stadt nach heutigem Recht nicht ein zweites Mal einspringen dürfen. „Im Zweifelsfall müssen wir die Unternehmensstruktur ändern“, so OB Beck. Dass die Stadt den Bädern beispringt und diese wichtigen Freizeiteinrichtungen langfristig sichert, hat für ihn oberste Priorität. „Wir werden uns überlegen, wie wir unsere städtischen Unternehmen langfristig organisieren müssen, damit wir sie als Stadt auch künftig unterstützen können, ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen.“