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Corona: Ab sofort Maskenpflicht: Stadt präzisiert Landes-Verordnung für die Fußgängerzone


Ab 19. Oktober gilt die Landes-Corona-Verordnung in ihrer fünften Aktualisierung. Diese bestimmt, dass in Fußgängerzonen ein Mund-/Nasenschutz getragen werden muss, sofern der Mindestabstand von 1,50 Meter zu weiteren Personen nicht eingehalten werden kann. Die Stadt Tuttlingen hat diese Regelung nun klar präzisiert: Im Bereich der Fußgängerzone in der Innenstadt herrscht ab sofort die generelle Pflicht zum Tragen eines Mund-/Nasenschutzes. Dies betrifft auch die Wochenmärkte.
 
Im Bereich der Fußgängerzone lassen sich Mindestabstände nicht einhalten. Dazu sind zu viele Menschen dort unterwegs. Auch der Wochenmarkt findet in der Tuttlinger Fußgängerzone statt. Und da niemand mit einem Zollstock unterwegs ist, waren die generellen, landesweiten Regelungen ein Rahmen, in dem die Stadt Tuttlingen nun klarstellende Regelungen erlassen hat. „Die Landes-Verordnung haben wir so klar gestellt, dass nun jeder weiß, wie man sich verhalten muss.“, fasst es Tuttlingens OB Michael Beck zusammen. Daher hat die Stadt zur Klarstellung der Landesregelung nun für den Bereich der Fußgängerzone das generelle Tragen eines Mund-/Nasenschutzes vorgeschrieben. „So herrscht Klarheit.“, bringt es OB Beck auf den Punkt. Auch auf Wochenmärkten ist damit die Maskenpflicht vorgeschrieben.


Allgemeinverfuegung_Stadt_Mund-Nasen-Bedeckungspflicht_Plan