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Taubenfüttern sorgt für kranke Tiere - Bis zu 500 Euro Bußgeld möglich


Das Füttern von Tauben bleibt in Tuttlingen verboten – nicht zuletzt aus Gründen des Tierschutzes. Darauf weist die Stadtverwaltung aus aktuellem Anlass hin. Verstöße können mit bis zu 500 Euro geahndet werden.

Wer Tauben füttert, will Ihnen eigentlich etwas Gutes tun. Leider ist jedoch meist das Gegenteil der Fall – und zwar aus zwei Gründen. Zum einen ist das Futter meist nicht artgerecht, zum anderen sorgt das hohe Futterangebot zu einer unkontrollierten Vermehrung der Tiere. Die falsch ernährten und auf engem Raum lebenden Tiere werden anfällig für Krankheiten und Parasiten. Illegale Fütterung sorgt also für unnötiges Leid der kranken Vögel.


Sollten nicht gefüttert werden: Tauben - Foto: Shutterstock

Die große Taubenpopulation hat ein weiteres Problem zur Folge. Da eine Taube im Durchschnitt zwölf Kilo Kot pro Jahr hinterlässt, werden Grünflächen und öffentliche Plätze stärker verschmutzt. Hinzu kommen Verunreinigungen an Fassaden, vor allem von historischen Gebäuden und Denkmälern. Die im Taubenkot enthaltene Harnsäure zerfrisst Steine. Taubenkot enthält zudem eine Mischung potentiell krankheitserregender Pilze und Bakterien – unter anderem Salmonellen und Tuberkulose-Erreger. Besonders problematisch ist getrockneter Taubenkot, der als Staub eingeatmet Lungenerkrankungen auslösen kann.

Zum Schutz der Menschen, Vögel und Gebäude ist das Füttern von Tauben daher durch die Polizeiverordnung verboten. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 100 Euro rechnen. Im Wiederholungsfall können es sogar 500 Euro werden.

Um eventuelle Fütterungsplätze besser zu finden, bittet die Stadt um Hinweise an den Kommunalen Ordnungsdienst (07461/99-307, vollzugsdienst(at)tuttlingen.de).