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Pressemitteilungen

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Regeln für Außengastronomie und Handel in der Fußgängerzone – viele Freiheiten bleiben


Eine neue Nutzungsregelung gibt künftig Rahmenbedingungen für Außenbestuhlung und Warenstände in der Fußgängerzone vor. Die Vorgaben sind aber bewusst weit gehalten.

„Wir wollen keine Fesseln für Handel und Gastronomie, aber ein gewisses Niveau soll vorgelegt werden“, erklärte Citymanager Alexander Stengelin in der Sitzung am Montag. Es könne zum Beispiel nicht sein, dass schmutzige oder defekte Möbel die für Millionenbeträge sanierte Fußgängerzone verunzierten.

„Die meisten Händler und Wirte halten sich schon jetzt an die neuen Vorgaben“, so Stengelin. Und diese betreffen zunächst einmal die Flächen, die künftig genutzt werden können. So sieht die Regelung vor, dass Bestuhlungen und Warenauslagen weiter in die Mitte der Straße wandern, ein drei Meter breiter Streifen kann dafür genutzt werden. Direkt an den Gebäuden soll ein 1,5 Meter breiter Streifen frei bleiben, damit man durchgehend entlang der Fassaden und Schaufenster entlang gehen kann, kleine Bistrotisch oder Aufsteller sind aber möglich.
Strenge Vorgaben an die Gestaltung macht Tuttlingen im Gegensatz zu anderen Städten nicht. „Wir wollen eine lebendige Gestaltung“, so OB Michael Beck, „wir schreiben nicht Stuhlmodelle oder Tischdecken vor.“ Vor allem wolle man auch Wirte und Gastronomen nicht finanziell zu stark strapazieren.