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Mikrozensus 2019 beginnt – Auch Tuttlinger Haushalte werden befragt


Auch in Tuttlingen werden im Rahmen des Mikrozensus 2019 wieder Haushalt befragt. Der Interviews werden über das ganze Jahr hinweg durchgeführt.

Rund 51 000 Haushalte in über 900 Gemeinden werden das ganze Jahr über befragt. Wie die Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Dr. Carmina Brenner, erklärte, werden 2019 vertieft Fragen zur Krankenversicherung erhoben. Die Ergebnisse des Mikrozensus sind für die Planung in Politik und Verwaltung von großer Bedeutung, stellt Brenner fest. Sie bittet die ausgewählten Haushalte daher um ihre Mitwirkung.

Der Mikrozensus ist eine amtliche Haushaltsbefragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung ermittelt werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen in Bund und Ländern, stehen aber auch der Wissenschaft, der Presse und den interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Die Daten des Mikrozensus werden kontinuierlich über das gesamte Jahr verteilt von Erhebungsbeauftragten erhoben. Knapp 1 000 Haushalte werden pro Woche in Baden-Württemberg befragt.

Die Befragten werden in einem mathematischen Zufallsverfahren ermittelt. Dabei werden zunächst Gebäude oder Gebäudeteile gezogen. Erhebungsbeauftragte ermitteln vor Ort, welche Haushalte in den ausgewählten Gebäuden wohnen und kündigen sich bei diesen mit einem handschriftlich ergänzten Ankündigungsschreiben mit Terminvorschlag an. Für die ausgewählten Haushalte besteht Auskunftspflicht. Sie werden innerhalb von fünf aufeinander folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.

Erhebungsbeauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg suchen die Haushalte zum vorgeschlagenen Termin auf und bitten sie um die Auskünfte. Die Erhebungsbeauftragten erfassen die Antworten mit einem Laptop. Sie weisen sich mittels eines Interviewer-Ausweises als Beauftragte des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg aus. Die Auskünfte können für alle Haushaltsmitglieder von einer volljährigen Person erteilt werden.

Die Durchführung der Befragung mit unseren Erhebungsbeauftragten ist für die Haushalte die einfachste und zeitsparendste Form der Auskunftserteilung. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Fragebogen in Papierform selbst auszufüllen. Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen der Geheimhaltung und dem Datenschutz und werden weder an Dritte weitergegeben noch veröffentlicht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistischen Landesamt werden diese anonymisiert und zu aggregierten Landes- und Regionalergebnissen weiterverarbeitet.

Weitere Informationen zum Mikrozensus gibt es unter www.statistik-bw.de/DatenMelden/Mikrozensus