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Landratsamt erlaubt vorzeitigen Aufstau der Donau


Das Landratsamt Tuttlingen erlaubt den vorzeitigen Aufstau der Donau.
OB Michael Beck und Erster Landesbeamter Stefan Helbig teilen in einer gemeinsamen Erklärung mit, dass auf Antrag der Stadt Tuttlingen nach dem gestrigen Erörterungstermin der vorzeitige Aufstau zugelassen worden ist. Dieser ist rechtlich möglich, wenn mit einer Entscheidung zugunsten des Benutzers gerechnet werden kann sowie an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse besteht. Das öffentliche Interesse besteht zum Schutz der Bäume. Darüber hinaus hat sich OB Beck verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Benutzung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Benutzung nicht bewilligt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen. OB Beck dankt ELB Helbig für die schnelle Entscheidung. Mit der endgültigen Entscheidung zum Aufstau der Donau wird in den nächsten Wochen gerechnet.