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Neun potenzielle Windkraft-Standorte im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinden stimmen Planungen aufeinander ab


Neun mögliche Windkraftstandorte im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Tuttlingen (VG) werden vertieft untersucht. Dies ist das Ergebnis eines Gutachtens des von der VG beauftragten Planungsbüros „Hage+Hoppenstedt Partner“.

Gegenstand des Gutachtens waren alle Flächen im Bereich der VG – also auf den Gemarkungen der Gemeinden Seitingen-Oberflacht, Rietheim-Weilheim, Wurmlingen, Neuhausen ob Eck, Emmingen-Liptingen sowie der Stadt Tuttlingen. Im weiteren Verfahren bleiben nun der Weilheimer und der Wurmlinger Berg, der Konzenberg, der Winterberg im Westen, der Brennten und Hebsack-Wirtenbühl im Nordosten, die Buchhalde im Südosten und der Ehrenberg und der Hattinger Berg im Süden.

Zu Beginn der Untersuchung waren es insgesamt 40 Flächen, die aufgrund der Windhöffgkeit vom Windatlas Baden-Württemberg als potentielle Standorte genannt wurden. Von diesen wurden nun 31 aussortiert – unter anderem wegen zu geringer Abstände zu Wohngebieten oder zum Flugplatz Neuhausen oder auch, um eine zu starke Häufung an einzelnen Standorten zu vermeiden. Wichtig war es den beteiligten Städten und Gemeinden auch, diese Suche gemeinsam anzugehen und aufeinander abzustimmen.

Das endgültige Ergebnis der Untersuchung wird in den neuen Flächennutzungsplan einfließen. Dort haben die Kommunen die Möglichkeit, Vorranggebiete für Windkraft auszuweisen. Tun sie das nicht, können nach dem neuen Landesplanungsgesetz prinzipiell überall Windkraftanlagen errichtet werden, weil diese - ähnlich wie landwirtschaftliche Gebäude – als privilegierte Baumaßnahmen gelten und die bisherigen Ausschlussflächen der Regionalplanung aufgehoben werden. Durch die Ausweisung der Vorranggebiete schaffen sich die Kommunen also ein Werkzeug, um bei der Standortwahl – auch durch private Investoren – überhaupt mitreden zu können. Zum eigentlichen Bau von Windenergieanlagen sind dann weitere vertiefte Untersuchungen und Genehmigungen erforderlich.

Mit der jetzt getroffenen Vorauswahl hat die VG den ersten Schritt zum Flächennutzungsplan Windenergie gemacht. Sie wird die Öffentlichkeit wie die Verwaltungen und öffentlichen Stellen im Laufe dieses und des nächsten Jahres mehrfach über die Planung informieren und beteiligen. Die Anregungen werden aufgenommen und geprüft. Das Planverfahren wird voraussichtlich Ende 2013 beendet sein.