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Neue Vergabeordnung: Mehr Chancen für heimische Unternehmen


Bei Bauaufträgen sollen künftig stärker heimische Unternehmen zum Zuge kommen. Dafür will die Stadt Tuttlingen die Neuregelung des Vergaberechts voll ausschöpfen. Schon bisher hat die Stadt das Thema deutlich liberaler als andere Städte gehandhabt.

"Es liegt in unserem Interesse, dass bei Aufträgen in Tuttlin-gen auch Tuttlinger Unternehmen zum Zuge kommen", erklärt Oberbürgermeister Michael Beck. Beck reagiert damit auf die von der Landesregierung bekannt gegebene Erhöhung der Wertgrenzen für öffentliche Ausschreibungen - eine Änderung, für die vor allem die Handwerkskammern lange gekämpft hatten.

Die starre Haltung war den Kammern schon lange ein Dorn im Auge. Denn oft sind es minimale Differenzen zwischen zwei Angeboten, die darüber entscheiden, welche Firma den Zuschlag erhält. Das kann dann dazu führen, dass Unternehmen aus mehreren hundert Kilometer Entfernung für vergleichsweise kleine Aufträge verpflichtet werden. "Volkswirtschaftlicher Unsinn", kommentiert die Handwerkskammer Konstanz in einer Pressemitteilung.

Die neue baden-württembergische Regelung wird dies etwas einschränken. Zwar gilt auch weiterhin die Grundregel, dass auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erfolgt. Die Gemeinden bekommen aber mehr Möglichkeiten, den Kreis der Bieter einzugrenzen: Durch sogenannte beschränkte Ausschreibungen wird es öfters möglich sein, nur Angebote mehrerer heimischer Firmen einzuholen und unter ihnen auszuwählen.

Die Neuregelung des Gesetzes sieht vor, dass Bauaufträge mit einem Schätzwert von bis zu 20 000 Euro frei vergeben werden können, bis zu 40 000 Euro ist eine beschränkte Ausschreibung möglich, bei Arbeiten im Rohbau, Straßenbau und Tiefbau sogar bis zu 75 000 Euro. Gleichzeitig wurde die Wertgrenze für beschränkte Ausschreibungen bei Lieferleistungen auf 40.000 Euro angehoben. Bisher gab es keine solchen starren Regeln, allerdings mussten die Städte und Gemeinden ihre eigene Praxis mit der Gemeindeprüfungsanstalt abstimmen. Deren Empfehlungen sahen Obergrenzen von 10 000 Euro bei Hoch- und von 20 000 Euro bei Tiefbauarbeiten vor.

Tuttlingen hatte bereits in der Vergangenheit höhere Werte angesetzt, die dann Eingang in eine entsprechende Dienstanweisung fanden und Aufsichtsprüfungen standhielten. Bis 25 000 Euro waren schon jetzt begrenzte Ausschreibungen möglich. Diese Werte werden in Tuttlingen jetzt natürlich den neuen Regelungen angepasst. "Schon am Tag, als die Änderung bekannt gegeben wurde", so berichtet Beck, "haben wir eine neue Dienstanweisung formuliert, die demnächst in Kraft tritt." Oberster Grundsatz bleibe aber wie bisher der offene und faire Wettbewerb und der Schutz der Mitarbeiter vor Korruptionsangriffen.
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