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Volksabstimmung: Briefwahl kann noch bis Freitag beantragt werden


Wer bei der Volksabstimmung am Sonntag, 27. November per Briefabstimmung seine Stimme abgeben will, muss sich beeilen. Noch bis Freitag, 25. November, um 18 Uhr, können im städtischen Wahlamt die notwendigen Unterlagen beantragt werden.

Bisher haben etwas mehr als 1 600 der knapp 22 600 Stimmberechtigten diese Möglichkeit der Stimmabgabe genutzt. Wichtig ist die rechtzeitige Rücksendung der Briefabstimmungsunterlagen. Damit bei der Briefabstimmung der rote Abstimmungsbrief beim Rathaus bis spätestens 18 Uhr am Abstimmungstag eingeht, sollte der Abstimmungsbrief bei Versand durch die Post möglichst frühzeitig aufgegeben werden. Der Abstimmungsbrief sollte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland spätestens drei Werktage vor der Abstimmung aufgegeben werden – also amDonnerstag, 24. November. Bei entfernter liegenden Orten sollte man ihn noch früher einwerfen. Ab 25. November wirft man die Abstimmungsbriefe am besten direkt in den Briefkasten vor dem Haupteingang des Rathauses ein oder gibt sie im Wahlamt selber ab. Die Übergabe in einem normalen Abstimmungslokal ist dagegen nicht möglich.
Alle am Abstimmungstag nach 18 Uhr eintreffenden Abstimmungsbriefe dürfen bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Wer Briefabstimmungsunterlagen beantragt und glaubhaft versichert, dass er diese nicht erhalten hat, kann bis zum Tag vor der Volksabstimmung um 12 Uhr Ersatz verlangen. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist dies sogar noch bis zum Abstimmungstag bis 15 Uhr möglich.

Das vorläufige Endergebnis der Tuttlinger Abstimmungsbezirke kann am Abstimmungsabend über die Homepage der Stadt (www.tuttlingen.de) abgerufen werden.