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Stadtwerke passen Strompreise an


Zum 1. April 2024 wird die Stadtwerke Tuttlingen GmbH (swt) die Strompreise anpassen. Hintergrund sind gestrichene Subventionen im Bereich der Stromnetze.

Wenn die swt-Kunden in diesen Tagen erneut ein Schreiben von den Stadtwerken bzgl. neuen Strompreisen zum 1. April erhalten, so ist dies kein Aprilscherz. Noch im November hatten sich die swt mit ihren Kunden über eine Preissenkung gefreut. Allerdings hat die Bundesregierung erst Mitte Dezember bekannt gegeben, 5,5 Milliarden Euro Subventionen im Bereich der Stromnetze zu streichen. Diese Maßnahme wurde im Rahmen der Einsparungen im Bundeshaushalt mit Wirkung ab 1. Januar 2024 beschlossen. Infolgedessen haben die Netzbetreiber ihre Netzentgelte deutlich angehoben. Hinzu kommt eine Erhöhung der Staatsumlage nach § 19 der Strom-Netzentgeltverordnung.

Die hat zur Folge, dass die swt ihre Preise zum 1. April anpassen muss. „Die Preisanpassung ist allein auf staatlich regulatorisch veranlasste Kostenbestandteile zurückzuführen, auf die wir leider keinen Einfluss haben. Unseren Energiepreis halten wir stabil.“, erklärt Ertan Aliji, Teamleiter swt-Kundenservice. Der Arbeitspreis in der Grundversorgung steigt von 41,70 Cent je Kilowattstunde auf 43,84 Cent brutto, also inkl. aller Steuern und Abgaben. Der Grundpreis bleibt unverändert. Für einen 4-Personen-Haushalt mit einem Durchschnittsverbrauch von 4.500 Kilowattstunden bedeutet das rund 96 Euro Mehrkosten im Jahr.

Die Preisanpassung ist eine zusätzliche Belastung für die Bürgerinnen und Bürger. Eine Möglichkeit, den Preisanstieg zumindest zu dämpfen, ist Energiesparen. Die swt gibt daher auf Ihrer Website www.swtenergie.de/sparen hilfreiche Tipps, wie man im Alltag Energieverbrauch und damit Kosten senken kann.

Darüber hinaus kann sich ein Wechsel in einen swt-Sondertarif lohnen, da diese Tarife in der Regel etwas günstiger sind als die Grundversorgung. Auskunft darüber gibt der Stromkostenrechner auf www.swtenergie.de/rechner oder der Kundenservice nach Terminvereinbarung Tel. 07461-1702-0.

Jeder swt-Kunde hat vor der Preisanpassung die Möglichkeit, seinen Zählerstand am 31.03.2024 selbst abzulesen und an die swt per Online-Formular unter www.swtenergie.de/zaehlerstand zu melden. Erfolgt keine Meldung, wird der Strom- und Gasverbrauch des Kunden bis zum 31.03.2024 von der swt hochgerechnet.

Infobox / Hintergrundwissen:

Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen:

  • Energiepreis = Kosten für Strombeschaffung, Vertrieb, Service und Dienstleistungen. Dies sind die von der swt grundsätzlich beeinflussbaren Preisbestandteile. Ihr Anteil macht weniger als die Hälfte am Strompreis aus.
  • Regulierte Netzentgelte: Die Kosten für die Netzinfrastruktur, also für die Stromleitungen, werden über die Netzentgelte auf die Verbraucher verteilt. Die Regulierungsbehörden von Bund (Bundesnetzagentur) und Ländern stellen sicher, dass die Netzentgelte angemessen und diskriminierungsfrei sind. Der Strompreis besteht zu ungefähr einem Viertel aus den Netzentgelten.
  • Steuern, Abgaben und Umlagen: Diese staatlich veranlassten Preisbestandteile verursachen die übrigen rund 25 Prozent des Strompreises.