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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Flüchtlinge aus der Ukraine


Die Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz für Flüchtlinge aus der Ukraine wird verlängert. Bisher war diese bis zum 1. Februar 2024 gültig. Einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen verlängert sich die Aufenthaltserlaubnis nun automatisch bis zum 4. März 2025. 

Diese wurden und werden nach § 24 Abs. 1 AufenthG für Ausländer*innen erteilt, die wegen des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereist sind. Die Flüchtlinge müssen für eine Verlängerung nicht zur zuständigen Ausländerbehörde gehen.