Vorlesen

Neue Parkregelung in der Westlichen Innenstadt - Gebühren zwischen Wilhelm- und Bismarckstraße


Mit Beginn des neuen Jahres ändern sich die Parkregeln in der Westlichen Innenstadt. Auch zwischen Wilhelmstraße und Bismarckstraße müssen dann die Parkautomaten genutzt werden. Alle anderen Parktarife in Tuttlingen bleiben dagegen unverändert.

Stück für Stück wird das neue Tuttlinger Parkkonzept umgesetzt. Es sieht generell vor, dass die Bereiche mit Anwohnerparken ausgeweitet werden und die Parkgebühren je nach Attraktivität der Parkplätze stärker gestaffelt werden. Unterm Strich steigen die Gebühren auch – wie in allen Städten der Region. „Wir folgen hier einem generellen Trend, der auch dazu beitragen soll, Alternativen zum Autoverkehr attraktiver zu machen“, so Baudezernent Florian Steinbrenner. Parallel zur stufenweisen Anpassung der Parkgebühren hat Tuttlingen daher auch andere Mobilitätsformen gestärkt – sei es mit dem 1-Euro-Ticket für den ÖPNV, sei es mit der Pendler-Plattform „Pendla“, sei es mit den Leih-Lastenrädern.

Der nächste Schritt betrifft nun den Bereich zwischen Wilhelmstraße und Bismarckstraße sowie zwischen Weimar- und Bahnhofstraße. Dort gilt künftig der Innenstadttarif von einem Euro pro Stunde bei einer Höchstparkdauer von zwei Stunden. Bisher war dieser Bereich – anders als alle angrenzenden Straßen - gebührenfrei mit Parkscheibe. „Ab Januar gelten dann von der Alleenstraße bis zum Stadtgarten überall die gleichen Regeln“, so Baudezernent Steinbrenner, „es kostet zwar in einzelnen Straßen nun Geld, dafür wird es auch übersichtlicher.“

Auf ganz Tuttlingen bezogen gelten ab 2024 also folgende Regelungen:

  • Innenstadt – also Ubersche Innenstadt plus angrenzende Quartiere (im Osten bis Alleenstraße, im Süden bis Möhringer- und Katharinenstraße und im Westen künftig dann bis Bismarckstraße): 1 € / Stunde, maximal 2 Stunden
  • Westliche Innenstadt (also Stadtgarten bis Aesculap-Kreisel bzw. Weimarstraße bis Zeughausstraße): 50 ct / Stunde, Tagessatz 4 €, Anwohner mit Ausweis frei
  • Östlich der Stadthalle bis Schlößleweg/Schützenstraße, zwischen Zeughaus- und Möhringer Straße sowie im Bereich Göhren: Anwohnerparken (also 2 Stunden kostenfrei mit Parkscheibe für alle, unbegrenzt für Anwohner mit Ausweis)
  • Parkplätze Festplatz/Donauspitz: Westlicher Bereich unbegrenzt kostenlos, östlicher Bereich 2 Stunden kostenlos mit Parkscheibe
  • Für Parkhäuser sowie den TuWass-Parkplatz gelten die Regeln der jeweiligen Betreiber.

In der Westlichen Innenstadt wird der Bauhof gleich in den ersten Januartagen die geänderten Schilder aufstellen. Nach einer Eingewöhnungsphase wird es ab 10. Januar auch Kontrollen und Verwarnungen geben.

Auf dem Plan sieht man den roten markieren bereich der ab 1. Januar gebührenflichtig ist.

Neue Regeln: Im rot markierten Bereich ist das Parken ab 1. Januar gebührenpflichtig. Der Tarif liegt dann bei einem Euro pro Stunde, die Höchstparkzeit bei zwei Stunden.