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Bundestagswahl: Wahlamt ab 25. August geöffnet


Am 26. September 2021 wird der Bundestag gewählt. Alle Wahlberechtigten in Tuttlingen und den Stadtteilen werden bis spätestens 5. September die entsprechende Wahlbenachrichtigung erhalten. Ab Mittwoch, 25. August, ist das Wahlamt im Erdgeschoss des Rathauses, Zimmer 012, geöffnet und bietet die Möglichkeit der vorzeitigen Stimmabgabe per Briefwahl.

Somit besteht für jeden Wahlberechtigten, der am Wahlsonntag sein Wahllokal nicht aufsuchen kann oder möchte, die Option, bereits vor dem eigentlichen Wahltag am 26. September einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen und zu wählen.

Die Briefwahlunterlagen können folgendermaßen beantragt werden:

  • Online: Am einfachsten und bequemsten ist es, die Briefwahlunterlagen per Online-Formular auf www.tuttlingen.de zu beantragen. Hierfür ist es zwingend notwendig, die Wahlbezirks- und Wählernummer, die auf der Vorderseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt sind, anzugeben. Es erscheint eine Mitteilung, ob der Antrag entgegengenommen werden konnte. Der Link steht bis zum 23. September, 12.00 Uhr, zur Verfügung.
  • Online über QR-Code: Auf der Wahlbenachrichtigung ist ein QR-Code abgedruckt, der ebenfalls direkt zum Online-Antragsformular führt.
  • Per Post über die Wahlbenachrichtigung: Die Brief-wahlunterlagen können auch mit dem Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt werden. Das ausgefüllte Formular – Unterschrift nicht vergessen – kann per Post verschickt werden oder auch in den Briefkasten vor dem Haupteingang des Tuttlinger Rathauses eingeworfen werden.
  • Persönlich beantragen und direkt wählen: Die Briefwahlunterlagen können auch persönlich innerhalb der Öffnungszeiten des Wahlamtes beantragt und abgeholt werden. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt zu wählen und die Unterlagen in die Urne einzuwerfen. Hierbei ist zu beachten, dass die Vollmacht auf der Wahlbenachrichtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein muss, wenn Unterlagen für andere Personen abgeholt werden.
  • Telefonisch können Anträge nicht entgegengenommen werden.

Die Frist für die Beantragung der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 24. September, 18.00 Uhr. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen dem Wahlamt bis spätestens 26. September, 18.00 Uhr vorliegen. Die Wahlbriefe müssen also rechtzeitig mit der Post aufgegeben werden, damit sie bis spätestens Samstag, 25. September, zugestellt werden können.

Das Wahlamt im Rathaus der Stadt Tuttlingen, Zimmer 012, ist von Montag bis Mittwoch von 8.00 bis 16.30 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr geöffnet. Außerdem ist es telefonisch unter 07461 99-264 oder per E-Mail an wahl(at)tuttlingen.de zu erreichen.