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Land bietet Fördermöglichkeiten für Neubauten im Nendinger und Eßlinger Ortskern


Ortsbildgerechte Neubauten in den Eßlinger und Nendinger Ortskernen werden mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 20.000 Euro im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum durch das Land unterstützt.

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zählt zu den wichtigsten Strukturprogrammen im Ländlichen Raum und bietet seit Jahren erfolgreiche Unterstützungsmöglichkeiten und ein attraktives Förderangebot für private, gewerbliche und kommunale Projekte. Insbesondere die Bürgerinnen und Bürger in den Tuttlinger Stadtteilen Eßlingen und Nendingen können von den Fördermöglichkeiten profitieren.

Das ELR legt den Fokus in den aktuellen Förderchargen verstärkt auf den Bereich „Wohnen“. Hier besteht unter anderem die Möglichkeit, Förderanträge für einen Baulückenschluss, also einen ortsbildgerechten Neubau, in den Ortskernen zu beantragen. Der Fördersatz hierfür beträgt 30 Prozent der Investitionssumme, gedeckelt mit einer maximalen Förderung von 20.000 Euro pro Wohneinheit. Um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss das Gebäude künftig vom Eigentümer oder einem Verwandten ersten Grades eigengenutzt werden. Mietobjekte im Neubau sind nicht förderfähig.

Erster Bürgermeister Emil Buschle sieht in dem Entwicklungsprogramm eine große Chance für die Ortsteile: „Dieses Förderinstrument bietet uns die Möglichkeit, die Eigentümer der zahlreichen Baulücken in unseren Stadtteilen bei einer Neubebauung zu unterstützen. Die Neuentwicklung auf der grünen Wiese ist mit immer höher werdenden Hürden verbunden, daher gilt es jetzt, unsere innerörtlichen Potentiale, vor dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ bestmöglich zu nutzen. Hierbei sehen wir auch die Eigentümer der Baulücken in der Pflicht, hier ihren Beitrag für eine nachhaltige und zukunftsfähige Innenentwicklung zu leisten, um auch in Zukunft in unseren Ortsteilen Wohnraum schaffen und anbieten zu können.“

Die Stadt Tuttlingen unterstützt interessierte Eigentümer in Form von kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgesprächen zu diesem Programm und bietet auch bei der Antragstellung eine umfassende Beratung und Unterstützung. Setzen Sie sich bei Interesse an einer Antragstellung für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum 2022 bis zum 20. August 2021 mit der Stadt Tuttlingen, Nina Reichle, Telefon 07461 99 354, E-Mail: nina.reichle(at)tuttlingen.de in Verbindung. Den Eigentümern der betroffenen Baulücken gehen in den kommenden Tagen darüber hinaus noch gesonderte Informationen zum Entwicklungsprogramm und den Fördermöglichkeiten zu.